Die geplante Zentrumsüberbauung in Brütten steht vor weiteren Verzögerungen. Ein Entscheid des Baurekursgerichts hat die Gemeinde dazu veranlasst, einen aufwendigen Gestaltungsplan zu erarbeiten. Dies bedeutet zusätzliche Kosten und einen späteren Baustart, der voraussichtlich nicht vor 2029 erfolgen wird.
Wichtige Punkte
- Die Zentrumsüberbauung Brütten verzögert sich weiter.
- Ein Baurekursgerichtsentscheid erfordert die Erarbeitung eines Gestaltungsplans.
- Die zusätzlichen Kosten für den Gestaltungsplan belaufen sich auf rund 65'000 Franken.
- Der Baustart wird voraussichtlich nicht vor 2029 stattfinden.
- Ein umstrittenes Trottoir an der Brüelgasse ist der Hauptgrund für die Rekurse.
Neuer Weg mit Gestaltungsplan
Der Gemeinderat Brütten hat entschieden, einen Gestaltungsplan für die Zentrumsüberbauung zu erarbeiten. Dieser Schritt ist eine direkte Folge der Rekurse gegen das ursprüngliche Bauprojekt. Gemeindepräsident Fritz Stähli betrachtet diesen Weg als notwendig und abschliessend. Er verspricht sich davon eine klare Legitimation durch die Gemeindeversammlung.
Ein Gestaltungsplan bietet der Gemeinde eine bessere rechtliche Ausgangslage. Sollten weitere Rekurse eingereicht werden, ist die Position der Gemeinde mit einem gültigen, kantonal geprüften und abgenommenen Plan deutlich stärker. Dies soll viele potenzielle Fragen bereits im Vorfeld klären.
Faktencheck
- Zusatzkosten: Rund 65'000 Franken für den Gestaltungsplan.
- Zeitverzögerung: Schätzungsweise 1,5 Jahre für die Planung, plus weitere Zeit für Verfahrensschritte.
- Baustart: Nicht vor 2029 erwartet.
Das umstrittene Trottoir als Knackpunkt
Der Hauptgrund für die Rekurse liegt im Trottoir entlang der Brüelgasse. Die Gestaltung dieses Bereichs war von Anfang an ein Streitpunkt. Fritz Stähli äussert sein Unverständnis darüber, dass das Baurekursgericht keinen Augenschein vor Ort vorgenommen hat.
«Der Augenschein wäre sehr wichtig gewesen, um die Lage und die Eigenschaften der Brüelgasse als Strasse wahrzunehmen», so Fritz Stähli.
Ohne diesen Augenschein sei einfach entschieden worden, ohne die tatsächlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Stähli hat seither verschiedene andere Verkaufsläden beobachtet und festgestellt, dass die Problematik mit Trottoirüberfahrungen oft gar nicht gelöst wird. Er hält die angeprangerte Unfallgefahr in Brütten für deutlich tiefer als dargestellt.
Kosten und Zeit – eine unerwartete Entwicklung
Die Entscheidung, nun einen Gestaltungsplan zu erarbeiten, ist mit erheblichen Kosten und einer ungewissen zeitlichen Verzögerung verbunden. Bereits vor der Gründung der Genossenschaft lag eine Offerte für ein Richtkonzept, einen Richtplan und einen Gestaltungsplan in Höhe von etwa 142'000 Franken vor.
Damals wurde bewusst auf eine sofortige Erarbeitung verzichtet. Man ging davon aus, dass die Planung auf Grundlage der geltenden Bau- und Zonenordnung ausreichend und rechtlich tragfähig sei. Diese Einschätzung teilte auch die Genossenschaft nach der Projektübernahme.
Nun schätzt Stähli die Kosten für das entsprechende Richtprojekt und den Gestaltungsplan auf rund 65'000 Franken. Die Erarbeitung wird voraussichtlich etwa eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen. Hinzu kommen weitere Verfahrensschritte, Auflagen und mögliche Rechtsmittelverfahren, deren Dauer derzeit nicht absehbar ist.
Hintergrund der Verzögerung
Die Gemeinde Brütten hatte ursprünglich gehofft, das Projekt ohne einen Gestaltungsplan umsetzen zu können, um Zeit und Kosten zu sparen. Die rechtliche Anfechtung durch Rekurse hat diesen Plan durchkreuzt und zwingt die Gemeinde nun zu einem aufwendigeren Verfahren, das jedoch langfristig mehr Rechtssicherheit bieten soll.
Zusammenarbeit mit Rekurrenten erhofft
Trotz der Rückschläge hofft Fritz Stähli auf die Mitarbeit der Rekurrenten bei der Erarbeitung einer Lösung. Er betont, dass am ursprünglichen Projekt nicht viel geändert werde, da es der Bau- und Zonenordnung entspreche und mit Fachleuten erarbeitet wurde. Diese Arbeit sei nach wie vor wertvoll.
Stähli spricht von einem spürbaren Eigennutz bei den Rekursen. Er sieht jedoch Möglichkeiten, durch Auflagen im Betriebskonzept eines Bistros eine gute nachbarschaftliche Lösung zu finden. Diese Offenheit für eine gemeinsame Lösungsfindung möchte er einfordern. Da der Gestaltungsplan eigentümerverbindlich festgelegt wird, können die Spielregeln im Nachhinein nicht mehr geändert werden.
Tiefgarage im Wartemodus
Für die Tiefgarage der Zentrumsüberbauung liegt die nötige Bewilligung bereits vor. Das Baurekursgericht hat die diesbezüglichen Rekurse abgelehnt. Ein Baustart in naher Zukunft ist dennoch unwahrscheinlich.
Fritz Stähli erklärt, dass es keinen Sinn mache, jetzt nur eine Tiefgarage zu bauen. Trotz der vielen Ungereimtheiten bleibt er positiv eingestellt. Er ist zuversichtlich, dass er eines Tages sein Bier auf dem Zentrumsplatz im Bistro trinken wird, rechnet aber nicht vor 2029 damit.





