Der Flughafen Zürich steht vor einer bedeutenden Änderung seines Betriebsreglements. Ab dem 19. Januar 2026 werden ergänzte Unterlagen öffentlich aufgelegt, die eine Neugestaltung der Abflugrouten, einschliesslich Starts Richtung Süden, vorsehen. Ziel ist es, sowohl die Sicherheit im Luftraum zu erhöhen als auch die Lärmbelastung für Anwohner zu reduzieren.
Wichtige Punkte
- Öffentliche Auflage der Unterlagen ab 19. Januar 2026.
- Änderungen betreffen Abflugrouten und ein neues Bisenkonzept mit Südstarts.
- Deutliche Reduktion des Fluglärms bis 2035 erwartet, besonders nachts.
- Massnahmen basieren auf einer Sicherheitsüberprüfung von 2012.
- Verfahren zur Anpassung des Betriebsreglements läuft seit 2013.
Details zur geplanten Anpassung
Die Flughafen Zürich AG (FZAG) hat diese Anpassungen erarbeitet. Sie sind eine direkte Reaktion auf die Sicherheitsüberprüfung aus dem Jahr 2012 und sollen die Vorgaben des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL), umsetzen. Die Änderungen betreffen primär das Betriebsreglement 2014/2017.
Ein zentraler Bestandteil ist die Optimierung der Abflugrouten. Dies beinhaltet eine Entflechtung des sogenannten Ostkonzepts. Zudem wird ein neues Bisenkonzept eingeführt, das Starts in südlicher Richtung ermöglicht. Eine erweiterte Linkskurve bei Starts ab Piste 16 ist ebenfalls vorgesehen. Diese Massnahmen sollen den Flugverkehr effizienter und sicherer gestalten.
Faktencheck
- Grundlage: Sicherheitsüberprüfung von 2012.
- Umsetzung: Vorgaben aus dem Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL).
- Verfahrensstart: Bereits 2013 wurden erste Anpassungen beantragt.
Erwartete Lärmreduktion und Nachtflugbeschränkungen
Trotz der Prognose eines steigenden Verkehrsaufkommens bis 2035 verspricht der Umweltverträglichkeitsbericht eine Gesamtreduktion der Fluglärmbelastung. Besonders hervorzuheben ist die erwartete Entlastung in der zweiten Nachtstunde, also zwischen 23 und 24 Uhr. Hier wird eine deutliche Verbesserung der Situation für die Anwohner erwartet.
Diese positive Prognose basiert auf dem revidierten SIL-Objektblatt. Der Bundesrat hat dieses Blatt am 19. September 2025 verabschiedet. Es legt erstmals einen maximal zulässigen Lärmwert für diese spezifische Nachtstunde fest. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Lebensqualität in den umliegenden Gemeinden.
«Die neuen Massnahmen zielen darauf ab, die Sicherheit zu erhöhen und gleichzeitig die Lärmbelastung für die Bevölkerung spürbar zu senken, insbesondere in den späten Abendstunden.»
Der lange Weg zur Anpassung
Das Verfahren zur Änderung des Betriebsreglements hat eine lange Geschichte. Schon in den Jahren 2013 und 2017 hatte die FZAG entsprechende Anpassungen beantragt. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) genehmigte 2018 Teile des Betriebsreglements 2014.
Allerdings hob das Bundesverwaltungsgericht diese Teilgenehmigung im September 2021 wieder auf. Der Hauptgrund war eine unzureichende Berücksichtigung des Nachtlärms im damaligen SIL-Objektblatt. Diese Entscheidung führte dazu, dass die verschiedenen Verfahren zusammengeführt und die Unterlagen umfassend überarbeitet wurden.
Hintergrund der Verfahren
Das revidierte SIL-Objektblatt ist ein zentrales Dokument für die Luftfahrtinfrastruktur in der Schweiz. Es legt Rahmenbedingungen fest, die sowohl den Flugbetrieb als auch den Schutz der Bevölkerung vor Lärmemissionen berücksichtigen müssen. Die aktuelle Überarbeitung ist eine direkte Folge gerichtlicher Auflagen.
Öffentliche Auflage und weitere Schritte
Die ergänzenden Unterlagen wurden im September 2025 von der FZAG beim BAZL eingereicht. Die öffentliche Auflage dieser Dokumente findet bis zum 17. Februar 2026 statt. Betroffen sind die Kantone Zürich, Schaffhausen und Aargau, die direkt vom Flugbetrieb des Flughafens Zürich beeinflusst werden.
Auch angrenzende Kantone und diverse Bundesfachstellen wurden zur Stellungnahme aufgefordert. Ab dem 19. Januar 2026 sind alle relevanten Unterlagen auch auf der Website des BAZL einsehbar. Bereits eingereichte Einsprachen behalten ihre Gültigkeit und werden im weiteren Verlauf des Verfahrens berücksichtigt.
Die flexibleren Pistenöffnungszeiten sind ein weiterer Aspekt, der zur Effizienzsteigerung beitragen soll. Diese Massnahmen sollen den Flugbetrieb nicht nur sicherer und leiser machen, sondern auch die operative Kapazität des Flughafens optimieren, ohne die Anwohner übermässig zu belasten. Es ist ein komplexes Vorhaben, das verschiedene Interessen ausbalancieren muss.
Ziele der Anpassungen
- Erhöhung der Sicherheit im Luftraum.
- Deutliche Reduktion der Lärmbelastung, besonders nachts.
- Optimierung der Abflugrouten.
- Einführung eines neuen Bisenkonzepts.
- Flexibilisierung der Pistenöffnungszeiten.
Diese umfassenden Änderungen stellen einen wichtigen Schritt für die zukünftige Entwicklung des Flughafens Zürich dar. Sie zeigen das Bestreben, moderne Anforderungen an Sicherheit und Umweltschutz mit den Bedürfnissen eines internationalen Flughafens in Einklang zu bringen.





