Die Zentrumsgemeinden im Kanton Thurgau stehen vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Eine kürzlich präsentierte Analyse zeigt, dass diese Gemeinden pro Einwohner deutlich höhere Ausgaben haben als ihre ländlichen Pendants. Die Stadtpräsidenten fordern nun konkrete Anpassungen am kantonalen Finanzausgleich, um die Lasten gerechter zu verteilen.
Wichtige Erkenntnisse
- Zentrumsgemeinden haben bis zu 38 Prozent höhere Ausgaben pro Einwohner.
- Der Kanton Thurgau zahlt nur das Minimum in den Finanzausgleich ein.
- Vorschläge umfassen eine Anhebung der Finanzausgleichsuntergrenze und höhere kantonale Beiträge für Pflegeleistungen.
- Auch Sport- und Kulturstätten sollen stärker berücksichtigt werden.
- Die Deckelung beim Lastenausgleich für Sozialhilfekosten soll angehoben werden.
Hohe Ausgaben belasten Zentrumsgemeinden
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Während Gemeinden ohne Zentrumsfunktion durchschnittlich 785,84 Franken pro Person ausgeben, liegen die Ausgaben bei regionalen Zentren bei 878 Franken – ein Anstieg von 12 Prozent. Kantonalen Zentren entstehen sogar Kosten von 1087,17 Franken pro Einwohner, was einem Plus von 38 Prozent entspricht. Diese Zahlen berücksichtigen bereits die Abgeltungen aus dem Finanzausgleich.
Pascal Eichmann, Leiter Finanzen und Steuern in Bischofszell, verdeutlichte die Situation: "Ohne die Finanzausgleichs-Abgeltung wären die Ausgaben bei regionalen Zentren 17 Prozent und bei kantonalen Zentren sogar 54 Prozent höher." Diese erheblichen Mehrkosten resultieren aus einer Vielzahl von Leistungen, die die Zentren für die gesamte Region erbringen.
Fakten zu den Zentrumslasten
- Regionale Zentren: 878 CHF pro Einwohner (+12% gegenüber Nicht-Zentren)
- Kantonale Zentren: 1087,17 CHF pro Einwohner (+38% gegenüber Nicht-Zentren)
- Kantonale Beiträge: Jährlich 13 Millionen CHF zum Finanzausgleich (2,1% des Staatssteuer-Nettoertrags)
Kantonale Finanzausgleichsbeiträge am unteren Limit
Ein zentraler Kritikpunkt der Stadtpräsidenten betrifft die Höhe der kantonalen Beiträge zum Finanzausgleich. Gabriel Macedo, Stadtpräsident von Amriswil, erklärte, dass der Kanton Thurgau gesetzlich verpflichtet ist, zwischen zwei und vier Prozent des Nettoertrags der Staatssteuern in den Finanzausgleich einzuzahlen. "In den letzten Jahren hat sich der Kanton aber immer am unteren Rand bewegt", so Macedo.
Aktuell beträgt der kantonale Beitrag rund 13 Millionen Franken jährlich, was lediglich 2,1 Prozent des Nettoertrags der Staatssteuern entspricht. Die Zentrumsgemeinden fordern, dass das gesetzliche Minimum stets erfüllt und idealerweise erhöht wird, auch angesichts der aktuellen finanziellen Lage des Kantons.
"Uns ist bewusst, dass der Kanton sich aktuell in einer schwierigen finanziellen Situation befindet. Dennoch fordern wir, dass das gesetzliche Minimum an den Finanzausgleich immer erfüllt werden muss."
Konkrete Lösungsvorschläge der Gemeinden
Die Stadtpräsidenten präsentierten eine Reihe von Lösungsvorschlägen, um den Finanzausgleich für Zentrumsgemeinden zu verbessern. Einer der Hauptpunkte ist die Anhebung der Untergrenze für den Finanzausgleich von 2 Prozent auf 2,5 Prozent. Dies würde die finanzielle Situation der Zentren spürbar entlasten.
Anpassungen bei Pflegeleistungen
Auch bei der Finanzierung von Pflegeleistungen sehen die Zentrumsgemeinden Handlungsbedarf. Der Kanton beteiligt sich derzeit mit 40 Prozent an den Kosten für ambulante Pflege, Hilfe und Betreuung, die von den Gemeinden erbracht werden. Claudio Bernold, Stadtpräsident von Frauenfeld, schlägt eine Erhöhung des kantonalen Anteils auf 60 Prozent vor.
"Die Zentrumsgemeinden stellen verhältnismässig mehr Infrastruktur und Leistungen bereit", betonte Bernold. Eine höhere Vergütung würde einen Teil der ungedeckten Kosten abdecken, die derzeit von den Zentren allein getragen werden.
Was sind Zentrumslasten?
Zentrumslasten bezeichnen die finanziellen Mehraufwendungen, die Gemeinden aufgrund ihrer zentralen Funktion für eine Region tragen müssen. Dazu gehören Kosten für Infrastruktur wie Strassen, öffentliche Verkehrsmittel, Sport- und Kulturstätten, aber auch soziale Dienstleistungen, die von der Bevölkerung des gesamten Umlandes genutzt werden.
Regionale Sport- und Kulturstättenkonzepte
Viele Sportanlagen in den Zentren sind sanierungsbedürftig. Der politische Wille, diese Infrastrukturen allein zu finanzieren, schwindet. Oftmals sind Aussengemeinden nicht bereit, sich an Grossprojekten in den Zentren zu beteiligen, wie zum Beispiel an der Sanierung der Schlossbadi in Frauenfeld.
Die Zentrumsgemeinden schlagen vor, regionale Sportstättenkonzepte zu entwickeln und "für die Region relevante Sportstätten in den Finanzausgleich aufzunehmen". Ähnliche Anpassungen werden auch für den kulturellen Bereich gefordert, um die hohen Fixkosten der Standortgemeinden zu mindern, die durch überregionale Nutzung entstehen.
Sozialhilfekosten als Belastung
Moritz Eggenberger, Stadtpräsident von Steckborn, hob die Problematik der Sozialhilfekosten hervor. "Zentren haben mehr Kosten und dabei gleichzeitig weniger Steuerkraft pro Kopf", erklärte er. Dies führe zu deutlich höheren Steuerfüssen in den Zentren im Vergleich zu Landgemeinden. Ein Grossteil der Sozialhilfelasten bleibe unbezahlt und müsse direkt von den Steuerzahlenden der Zentren getragen werden.
Die Forderung der Zentrumsgemeinden ist eine Anhebung der Deckelung beim Lastenausgleich für Sozialhilfekosten von 50 auf 80 Prozent. Zudem sollen die Beiträge für die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) neu zu den Sozialhilfekosten gezählt werden. Roger Martin, Stadtpräsident von Romanshorn, betonte, dass die IPV zwar berücksichtigt werden muss, aber nicht aus dem gleichen Topf finanziert werden sollte.
Die Zentrumsgemeinden sprechen sich sogar für eine vollständige Übernahme der IPV-Leistungen (exklusiv Anteil Bund) durch den Kanton aus. Dies ist in den meisten Kantonen der Schweiz bereits der Fall, mit Ausnahme des Thurgaus und Schaffhausens.
Ein überholtes System
Gabriel Macedo kritisierte die aktuelle Lösung des Zentrumslastenausgleichs als "konzeptionell fehlerhaft". Gemeinden, die aufgrund ihrer Steuerkraft nicht im Finanzausgleich berücksichtigt werden, seien benachteiligt. "Die Städte sind die Motoren im Kanton Thurgau und auch stolz, Zentren zu sein", so Macedo.
Die Zentrumsgemeinden sind sich bewusst, dass ein Teil der Lasten bei ihnen bleiben wird. Sie sind jedoch der festen Überzeugung, dass sich die Systematik des Finanzausgleichs ändern muss. "Er ist nicht mehr zeitgemäss. Das aktuelle Vorgehen geht für die Zentren langfristig nicht mehr auf", schloss Macedo seine Ausführungen.





