Die Schule Pfäffikon ZH hat nach der umstrittenen Entlassung eines Lehrers im Jahr 2024 umfassende Massnahmen ergriffen. Der Bezirksrat Pfäffikon zeigt sich nun zufrieden mit der Umsetzung dieser Schritte. Die Schule hatte sich nach einer Rüge des Bezirksrates verpflichtet, bestehende Mängel zu beheben. Ein kürzlich eingereichter Bericht bestätigt den Fortschritt.
Wichtige Erkenntnisse
- Der Bezirksrat Pfäffikon bewertet die von der Schule Pfäffikon ZH getroffenen Massnahmen als «angemessen».
- Ein Grossteil der Massnahmen ist bereits umgesetzt oder steht kurz vor dem Abschluss.
- Die Massnahmen zielen auf die Einhaltung personalrechtlicher Vorgaben, klare Verantwortlichkeiten und verbesserte Kommunikation ab.
- Die Entlassung des Lehrers führte zu einem aufsichtsrechtlichen Verfahren, das im Sommer 2024 eingeleitet wurde.
- Der Bezirksrat stellte damals Rechtsverletzungen fest, sah aber keinen Zusammenhang mit der Homosexualität des Lehrers.
Hintergrund der Lehrerentlassung
Im Sommer 2024 leitete der Bezirksrat Pfäffikon ein aufsichtsrechtliches Verfahren ein. Dies geschah im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Lehrers. Der Lehrer hatte sich nach seiner Entlassung an die Öffentlichkeit gewandt. Er sprach von einem Zusammenhang zwischen seiner Homosexualität, dem Sexualkundeunterricht und dem Druck religiös-konservativer Eltern. Die Schule hingegen nannte seine Art, mit Vorwürfen und kritischen Rückmeldungen umzugehen, als Grund für die Entlassung.
Ein Jahr nach Beginn des Verfahrens stellte der Bezirksrat fest, dass es Hinweise auf klare Rechtsverletzungen gab. Gleichzeitig betonte der Bezirksrat, dass die Homosexualität des Lehrers nicht der Grund für die Entlassung gewesen sei. Vielmehr hätten Unkenntnis über rechtliche Vorgaben und externer Druck zu den festgestellten Rechtsverletzungen geführt.
Aufsichtsrechtliches Verfahren erklärt
Ein aufsichtsrechtliches Verfahren dient dazu, die Rechtmässigkeit des Handelns einer Behörde oder Institution zu überprüfen. Im vorliegenden Fall untersuchte der Bezirksrat das Vorgehen der Schule Pfäffikon ZH bei der Entlassung des Lehrers. Es geht dabei um die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, nicht um die Begründung der Entlassung an sich.
Massnahmen der Schule Pfäffikon ZH
Die Schule Pfäffikon hat nicht erst auf Anweisung des Bezirksrates gehandelt. Sie leitete bereits von sich aus Massnahmen ein. Der Bezirksrat anerkannte dies ausdrücklich. Sein aufsichtsrechtliches Eingreifen konzentrierte sich daher auf die Überprüfung dieser bereits eingeleiteten Schritte. Er forderte die Schule auf, einen Bericht über den Stand der Massnahmen zu erstatten.
Dieser Bericht wurde Ende Oktober 2025 beim Bezirksrat eingereicht. Die Bewertung des Bezirksrates ist nun positiv. Die getroffenen Massnahmen und deren Umsetzung werden als «angemessen» beurteilt.
«Der Grossteil der Massnahmen ist zum jetzigen Zeitpunkt bereits umgesetzt oder die Erarbeitung steht kurz vor Abschluss», heisst es in der Mitteilung des Bezirksrats.
Fokus der Verbesserungen
- Einhaltung personalrechtlicher Vorgaben
- Klare Verantwortlichkeiten in der Schulleitung
- Verbesserung der Kommunikation zwischen Schulleitung, Leiter Bildung und Schulpflege
- Unterstützung für Mitarbeitende in anspruchsvollen Situationen
Zufriedenheit des Bezirksrates
Der Bezirksrat Pfäffikon ZH zeigt sich nun zufrieden mit den Fortschritten. Die Schule habe mit den eingeleiteten Massnahmen die damals bestehenden Missstände aufgegriffen. Mehrere Schritte seien unternommen worden, die geeignet sind, die festgestellten Defizite zu beheben. Dies betrifft besonders die Bereiche Personalrecht, interne Kommunikation und Mitarbeiterunterstützung.
Die Feststellungen des Bezirksrates unterstreichen die Wichtigkeit einer korrekten Verfahrensweise. Sie zeigen auch, dass externe Kontrolle zu positiven Veränderungen führen kann. Die Schule Pfäffikon ZH hat auf die Kritik reagiert und wichtige interne Prozesse angepasst. Dies soll zukünftige Rechtsverletzungen verhindern und das Arbeitsumfeld verbessern.
Auswirkungen auf die Schulkultur
Die implementierten Massnahmen sollen nicht nur rechtliche Vorgaben erfüllen. Sie sollen auch die interne Schulkultur stärken. Eine verbesserte Kommunikation und klare Verantwortlichkeiten tragen zu einem besseren Arbeitsklima bei. Besonders die Unterstützung für Mitarbeitende in schwierigen Situationen ist ein wichtiger Aspekt. Dies kann dazu beitragen, ähnliche Konflikte in der Zukunft zu vermeiden oder zumindest konstruktiver zu lösen.
Die Schule Pfäffikon ZH steht nun vor der Aufgabe, die umgesetzten Massnahmen nachhaltig zu leben. Eine fortlaufende Überprüfung und Anpassung der Prozesse ist entscheidend. Nur so kann sichergestellt werden, dass die gewonnenen Erkenntnisse dauerhaft in den Schulalltag integriert werden. Die Zufriedenheit des Bezirksrates ist ein erster, wichtiger Erfolg auf diesem Weg.





