Ein ehemaliger Polizist der Schaffhauser Kantonspolizei, Mike Z. (Name geändert), ist wegen schwerwiegender Delikte verurteilt worden. Über fast zwei Jahrzehnte hinweg soll er Bussgelder veruntreut und Polizeifahrzeuge für private Zwecke genutzt haben. Seine kriminellen Handlungen kamen nach einem schweren Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss ans Licht.
Wichtige Erkenntnisse
- Mike Z. hat über fast 20 Jahre hinweg Bussgelder veruntreut.
- Mindestens 111 Fälle von Veruntreuung sind bekannt.
- Er nutzte Polizeifahrzeuge auch für private Fahrten, unter anderem zu einem Swingerclub.
- Ein Unfall unter Alkoholeinfluss mit 2,92 Promille führte zur Aufdeckung.
- Das Urteil umfasst 180 Tagessätze, eine Busse von 2900 Franken und 15'000 Franken Schadenersatz.
Jahrelange Veruntreuung von Bussgeldern
Die Schaffhauser Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl gegen Mike Z. erlassen. Dieser zeigt ein erschreckendes Bild von jahrelangem Fehlverhalten. Der ehemalige Polizist soll sich seit dem Jahr 2004 systematisch an den Einnahmen aus Ordnungsbussen bereichert haben. Bei Einsätzen kassierte er das Bargeld direkt von den Bürgern, stellte Quittungen aus den offiziellen Bussenblöcken aus, steckte das Geld aber in die eigene Tasche.
Die genaue Höhe des veruntreuten Betrags ist bis heute nicht vollständig geklärt. Der Strafbefehl geht davon aus, dass der Schaden zwischen 2220 und 33'300 Franken liegen könnte. Dies liegt daran, dass die Höhe der Ordnungsbussen zwischen 20 und 300 Franken variiert. Bekannt ist, dass Mike Z. in mindestens 111 Fällen Geld abgezweigt hat. Er nutzte die illegal erworbenen Mittel zur Deckung seiner persönlichen Bedürfnisse.
Faktencheck: Veruntreuung
Veruntreuung ist ein Vermögensdelikt. Es liegt vor, wenn jemand ihm anvertraute Vermögenswerte unrechtmässig für sich oder Dritte verwendet. Im vorliegenden Fall handelte es sich um staatliche Einnahmen aus Bussgeldern.
Missbrauch von Polizeifahrzeugen und private Fahrten
Nicht nur bei den Bussgeldern zeigte Mike Z. ein unlauteres Verhalten. Er nutzte auch Fahrzeuge der Schaffhauser Polizei für private Zwecke. Ein besonders brisanter Fall ereignete sich im Jahr 2022. Er fuhr einen zivilen BMW X1 der Polizei nach Engen in Deutschland.
Dort besuchte er einen Swingerclub. Nach mehreren Stunden machte er sich alkoholisiert auf den Heimweg. Bei Hilzingen verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und verursachte einen kleineren Unfall. Trotz des beschädigten Polizeiautos fuhr er weiter und stellte es am nächsten Morgen wieder in der Polizeigarage ab.
"Kein System kann jedoch Fehlverhalten von Mitarbeitenden gänzlich ausschliessen."
Der Unfall und die Aufdeckung
Am nächsten Tag reichte Mike Z. einen Schadensbericht ein. Darin behauptete er, die Schäden am Fahrzeug seien durch das Touchieren eines Randsteins bei der Einfahrt in die Tiefgarage entstanden. Dieser Vorfall führte zur Aufdeckung seines Doppellebens. Am 30. November 2022 wurde er vom Dienst bei der Schaffhauser Polizei freigestellt.
Ein gutes Jahr später, Mitte Dezember 2023, endete seine kriminelle Laufbahn abrupt. Mike Z. war erneut alkoholisiert unterwegs, diesmal von Frauenfeld im Kanton Thurgau in Richtung Stein am Rhein im Kanton Schaffhausen. In einem Waldstück bei Bornhausen verlor er die Kontrolle über seinen privaten Renault und prallte gegen einen Baum.
Die eintreffende Polizei staunte nicht schlecht. Sie mass bei Mike Z. einen Blutalkoholwert von 2,92 Promille und fand Spirituosen im Fahrzeug. Schnell wurde klar, dass es sich um einen ehemaligen Kollegen handelte. Dieser Unfall brachte die gesamte Tragweite seiner Vergehen ans Licht.
Hintergrund: Bussenblöcke und Kontrollmechanismen
Die Schaffhauser Polizei erklärte, dass Bussenblöcke zur Standardausrüstung der Polizisten gehören. Diese Blöcke sind nummeriert und somit nachvollziehbar. Das System ist grundsätzlich auf Kontrolle und Transparenz ausgelegt. Dennoch kann es menschliches Fehlverhalten nicht vollständig verhindern.
Das Urteil und seine Folgen
Der Strafbefehl gegen Mike Z. ist umfangreich. Er wurde wegen Veruntreuung, Irreführung der Rechtspflege, mehrfachen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und Führens eines Fahrzeugs in nicht betriebssicherem Zustand verurteilt. Hinzu kommt die Entwendung eines Polizeifahrzeugs zum privaten Gebrauch.
Das Gericht verhängte 180 Tagessätze à 30 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich muss Mike Z. eine Busse von fast 2900 Franken zahlen und einen Schadenersatz in Höhe von rund 15'000 Franken leisten. Die Winterthur Zeitung versuchte, Mike Z. für eine Stellungnahme zu erreichen. Nach einer schriftlichen Anfrage löschte er jedoch sein Whatsapp-Profilbild und ist seither nicht mehr erreichbar.
Konsequenzen für die Polizei
Der Fall wirft Fragen zur internen Kontrolle innerhalb der Polizei auf. Patrick Caprez, Sprecher der Schaffhauser Polizei, betonte, dass das System grundsätzlich transparent sei. Jedoch sei es schwierig, individuelles Fehlverhalten gänzlich auszuschliessen. Dieser Vorfall zeigt die Herausforderungen bei der Überwachung von Mitarbeitenden in Positionen mit hohem Vertrauen und Verantwortung.
Die Schaffhauser Polizei muss nun prüfen, ob die bestehenden Kontrollmechanismen ausreichend sind oder ob Anpassungen notwendig sind, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Der Fall von Mike Z. hat das Vertrauen in die Exekutive erschüttert und die Notwendigkeit einer ständigen Überprüfung interner Prozesse deutlich gemacht.
- Verurteilung: 180 Tagessätze, 2 Jahre Probezeit
- Busse: Fast 2900 Franken
- Schadenersatz: Rund 15'000 Franken
- Delikte: Veruntreuung, Irreführung der Rechtspflege, mehrfaches Fahren in fahrunfähigem Zustand, Entwendung von Dienstfahrzeugen.





