Zwei Maurer sind vom Bezirksgericht Zürich wegen Geldwäscherei verurteilt worden. Sie müssen der Baugenossenschaft Letten (BGL) rund zwei Millionen Franken zurückzahlen. Die Männer hatten über Jahre hinweg fiktive Rechnungen ausgestellt und das Geld an den damaligen Präsidenten und Geschäftsführer der Genossenschaft weitergeleitet.
Wichtige Erkenntnisse
- Zwei Maurer wurden wegen Geldwäscherei verurteilt.
- Sie müssen der BGL insgesamt 2 Millionen Franken zurückzahlen.
- Die Männer hatten fiktive Rechnungen ausgestellt und Geld weitergeleitet.
- Der Prozess erfolgte im abgekürzten Verfahren, die Beschuldigten sind geständig.
- Weitere Ermittlungen gegen den ehemaligen Geschäftsführer der BGL laufen noch.
Fiktive Rechnungen und Geldtransfers
Die beiden italienischen Maurer, 55 und 59 Jahre alt, waren seit Sommer 2011 bei einer GmbH angestellt, die regelmässig Aufträge für die Baugenossenschaft Letten in Zürich-Wipkingen ausführte. Im Jahr 2015 begann ein System von fiktiven Zahlungen. Der damalige Präsident der BGL, der die Genossenschaft von 1998 bis zu seinem Tod im Januar 2020 leitete, instruierte die Maurer, dass ihnen künftig regelmässig Geld auf ihre Privatkonten überwiesen werde. Für diese Überweisungen mussten sie keine Gegenleistung erbringen.
Die Anweisung war klar: Das überwiesene Geld sollte abgehoben und an den Präsidenten übergeben werden. Nach dessen Tod setzten die Maurer diese Praxis fort und übergaben die Geldbeträge dem damaligen Verwalter und späteren Geschäftsführer der BGL. Die Männer stimmten dem Deal zu, um weiterhin Aufträge von der Genossenschaft zu erhalten. Dies geht aus der Anklageschrift hervor.
Zahlen und Fakten
- 1,3 Millionen Franken flossen auf das Konto des 55-jährigen Maurers.
- Davon leitete er über 1,1 Millionen Franken an die BGL-Verantwortlichen weiter.
- 700'000 Franken gingen auf das Konto des 59-jährigen Maurers.
- Er behielt fast 290'000 Franken für sich und leitete 400'000 Franken weiter.
- Die Gesamtsumme der Rückzahlungen beträgt rund 2 Millionen Franken.
Detail der Geldflüsse
Zwischen Sommer 2015 und April 2021 erhielt der 55-jährige Italiener gut 1,3 Millionen Franken auf sein Privatkonto. Einen Grossteil dieser Summe, nämlich über 182'000 Franken, behielt er selbst, während er den Rest an den Präsidenten und später an den Geschäftsführer weiterleitete. Sein 59-jähriger Komplize erhielt zwischen Sommer 2015 und März 2020 knapp 700'000 Franken. Er behielt fast 290'000 Franken für sich und übergab etwa 400'000 Franken.
Die Übergabe des Geldes erfolgte diskret. Die Männer hoben die Beträge an Geldautomaten ab, steckten die Scheine in Couverts und übergaben diese jeweils abends in der Cafeteria der BGL an die vorgesehenen Personen. Dieses Vorgehen ermöglichte es, die illegalen Geldflüsse über Jahre hinweg zu verschleiern.
«Sie machten, was ihnen der Genossenschaftspräsident gesagt hatte. Sie liessen sich auf den Deal ein, um weiterhin Aufträge der BGL zu erhalten.»
Gerichtsurteil und Konsequenzen
Der Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich wurde im abgekürzten Verfahren durchgeführt. Dies bedeutet, dass die beiden Beschuldigten geständig sind und den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft akzeptierten. Die Staatsanwältin forderte bedingte Freiheitsstrafen von 24 beziehungsweise 22 Monaten wegen Geldwäscherei und Gehilfenschaft zur ungetreuen Geschäftsführung. Das Gericht folgte diesem Vorschlag und sprach die Männer schuldig.
Neben den bedingten Freiheitsstrafen müssen die Maurer die unrechtmässig erhaltenen Gelder zurückzahlen. Der 55-Jährige muss 1,3 Millionen Franken und der 59-Jährige 700'000 Franken an die Baugenossenschaft Letten zurückerstatten. Diese Rückzahlungen sollen den finanziellen Schaden, der der Genossenschaft entstanden ist, zumindest teilweise decken.
Hintergrund der Betrugsfälle
Dies ist nicht der erste Fall von Betrug bei der Baugenossenschaft Letten. Bereits im letzten Sommer wurden zwei andere Handwerker, ein Storenmonteur und ein Gipser, wegen ähnlicher Delikte zu bedingten Freiheitsstrafen von 18 und 24 Monaten verurteilt. Auch sie hatten fiktive Rechnungen in Höhe von 1,8 Millionen und einer halben Million Franken ausgestellt. Der Storenmonteur gab damals an, er habe dies getan, um weiterhin Aufträge von der Genossenschaft zu erhalten.
Laufende Ermittlungen gegen BGL-Geschäftsführer
Die juristische Aufarbeitung der Vorfälle bei der Baugenossenschaft Letten ist noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin gegen den ehemaligen Geschäftsführer der BGL. Er und der inzwischen verstorbene Genossenschaftspräsident sollen insgesamt knapp sechs Millionen Franken veruntreut haben. Wann es in diesem Fall zu einem Prozess kommt, ist derzeit noch offen.
Die Vorfälle haben die Baugenossenschaft Letten stark erschüttert und werfen Fragen zur internen Kontrolle und Aufsicht auf. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Details die laufenden Ermittlungen ans Licht bringen werden und welche Konsequenzen dies für die Verantwortlichen und die Genossenschaft haben wird.
Der Fall unterstreicht die Notwendigkeit transparenter Finanzpraktiken und strenger Überwachung in Organisationen, insbesondere wenn es um die Verwaltung von Gemeinschaftsvermögen geht. Die BGL, die für ihre Häuser in Zürich-Wipkingen bekannt ist, steht vor der Herausforderung, das Vertrauen ihrer Mitglieder wiederherzustellen und zukünftige Missbräuche zu verhindern.





