In einem Weiler bei Kloten hat die Stadtverwaltung die Nutzung einer Dachwohnung als Airbnb-Unterkunft untersagt. Dem Verbot gingen monatelange Beschwerden von Anwohnern über Lärm, ständigen Verkehr und ein Gefühl der Unsicherheit voraus. Es handelt sich um das erste derartige Nutzungsverbot in der Gemeinde, das auf der Grundlage des Baurechts in einer Landwirtschaftszone durchgesetzt wurde.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Stadt Kloten hat die Vermietung einer Wohnung über Airbnb in einer Landwirtschaftszone offiziell verboten.
- Anwohner beklagten sich über nächtlichen Lärm, erhöhten Verkehr durch Shuttlebusse und fremde Personen auf dem Grundstück.
- Grund für das Verbot ist, dass eine kommerzielle Kurzzeitvermietung in einer Landwirtschaftszone nicht zonenkonform ist.
- Trotz des Verbots berichten Nachbarn von anhaltenden Aktivitäten in der Liegenschaft.
Ein ruhiger Weiler wird zum Unruheherd
Für die Bewohner eines kleinen Weilers in der Nähe von Kloten war die Situation unhaltbar geworden. Eine Dachwohnung in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft, idyllisch zwischen Feldern gelegen, hatte sich zu einer stark frequentierten Unterkunft für internationale Gäste entwickelt. Die Nähe zum Flughafen Zürich machte sie zu einem attraktiven, aber problematischen Anlaufpunkt.
Anwohner, die aus Sorge vor Konflikten anonym bleiben möchten, schilderten eine massive Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität. „Wir fühlen uns unsicher“, erklärte eine betroffene Mutter. Fremde Personen liefen durch die Gärten, und nächtliches Klingeln an der falschen Tür sei keine Seltenheit gewesen. Die Privatsphäre, die man in einer solch ländlichen Umgebung erwartet, sei verloren gegangen.
Ständiger Lärm und Verkehr
Ein Hauptkritikpunkt war der Lärm. Das Geräusch von Rollkoffern auf dem Kiesweg, oft mitten in der Nacht, und das laute Zuschlagen von Autotüren störten die Nachtruhe empfindlich. Hinzu kam ein deutlich erhöhtes Verkehrsaufkommen. Anwohner berichteten von einem ständigen Kommen und Gehen von Autos und Shuttlebussen, die Gäste zum nahegelegenen Flughafen brachten oder von dort abholten.
Die Gäste selbst zeigten laut den Nachbarn oft wenig Verständnis für die Gepflogenheiten einer ruhigen Wohngegend. Laute Gespräche im Freien bis spät in die Nacht und ein allgemeines Fehlen von Rücksichtnahme gehörten zum Alltag.
Stadtverwaltung greift durch
Nachdem die Beschwerden der Anwohner immer lauter wurden, schritt der Klotener Stadtrat Ende Januar ein. In einer amtlichen Mitteilung wurde die „Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands“ für die betreffende Liegenschaft gefordert. Die Umnutzung der Wohnung zu einer kommerziell betriebenen Ferienunterkunft wurde untersagt.
Was bedeutet „nicht zonenkonform“?
Das Schweizer Raumplanungsgesetz teilt das Land in verschiedene Zonen ein (z.B. Wohnzonen, Industriezonen, Landwirtschaftszonen). In einer Landwirtschaftszone soll primär die landwirtschaftliche Nutzung und die Erhaltung der Kulturlandschaft sichergestellt werden. Wohnen ist meist nur für Personen gestattet, die einen landwirtschaftlichen Betrieb führen. Eine gewerbliche Nutzung wie die dauerhafte Kurzzeitvermietung an Touristen ist in der Regel nicht zulässig, da sie dem Zweck der Zone widerspricht.
Andreas Stoll, Leiter des Bereichs Lebensraum der Stadt Kloten, bestätigte die rechtliche Grundlage für die Entscheidung. Er erklärte, dass die Nutzung einer Immobilie als Airbnb in der Landwirtschaftszone baurechtlich nicht zulässig sei.
„Die Nutzung einer Liegenschaft als Airbnb ist in der Landwirtschaftszone nicht zonenkonform und damit baurechtlich nicht zulässig.“ – Andreas Stoll, Leiter Lebensraum der Stadt Kloten
Dieses Vorgehen stellt ein Novum für die Stadt dar. Es ist das erste Mal, dass in Kloten ein solches Nutzungsverbot spezifisch gegen eine Airbnb-Vermietung ausgesprochen wurde. Dies könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle in anderen Gemeinden haben.
Die Sicht der Eigentümerin
Die Eigentümerin der Dachwohnung erklärte, die Idee für die Airbnb-Vermietung sei nicht von ihr ausgegangen. Sie habe die Immobilie geerbt und zunächst versucht, sie auf dem regulären Weg langfristig zu vermieten – jedoch ohne Erfolg. Daraufhin habe sie die Verwaltung an ein Treuhandbüro übergeben, über das Geschäftspartner eingestiegen seien, welche die Wohnung schliesslich online zur Kurzzeitmiete anboten.
Inzwischen sind die Inserate für die Wohnung von den grossen Plattformen verschwunden. Doch die Ruhe ist laut den Nachbarn noch nicht vollständig zurückgekehrt. Sie beobachten weiterhin, dass Personen in der Wohnung ein- und ausgehen. Dabei soll es sich jedoch hauptsächlich um Chauffeure und Angestellte des Betreibers handeln.
Airbnb in der Schweiz: Ein umstrittenes Modell
- Wohnungsmangel: Kritiker argumentieren, dass die Kurzzeitvermietung den ohnehin knappen Wohnraum in Städten und Agglomerationen weiter verknappt und die Mietpreise in die Höhe treibt.
- Regulierung: Viele Schweizer Städte und Kantone haben inzwischen Regulierungen eingeführt. Dazu gehören Meldepflichten, Begrenzungen der Vermietungstage pro Jahr oder die Erhebung von Kurtaxen.
- Konfliktpotenzial: Die anonyme und wechselnde Mieterschaft führt immer wieder zu Konflikten mit der angestammten Nachbarschaft, insbesondere in Bezug auf Lärm und die Nutzung gemeinsamer Infrastruktur.
Ein Einzelfall mit grundsätzlicher Bedeutung
Der Fall in Kloten beleuchtet ein Spannungsfeld, das in vielen Regionen der Schweiz existiert. Auf der einen Seite steht das wirtschaftliche Interesse von Eigentümern und Plattformen wie Airbnb, auf der anderen Seite das Bedürfnis der Anwohner nach Ruhe, Sicherheit und einem stabilen sozialen Umfeld.
Besonders in Gebieten, die nicht explizit als Tourismus- oder Mischzonen ausgewiesen sind, führt die kommerzielle Kurzzeitvermietung regelmässig zu rechtlichen und sozialen Konflikten. Das klare Vorgehen der Stadt Kloten zeigt, dass Gemeinden bereit sind, die Einhaltung der Zonenordnung auch im Kontext der sogenannten „Sharing Economy“ durchzusetzen. Es bleibt abzuwarten, ob die endgültige Ruhe in dem kleinen Weiler bald wieder einkehren wird.





