Der Kanton Zürich hat seit dem 1. Dezember 2024 ein Verbot für Schottergärten eingeführt. Diese Massnahme soll die Schaffung ökologisch wertvoller Grünflächen fördern und die Artenvielfalt, insbesondere die von Wildbienen, unterstützen. Die Gemeinden sind für die Umsetzung der neuen Vorschriften verantwortlich, die eine Abkehr von pflegeleichten, aber unwirtlichen Steinwüsten bedeuten.
Wichtigste Punkte
- Seit 1. Dezember 2024 gilt im Kanton Zürich ein Verbot von Schottergärten.
- Die Vorschriften fordern ökologisch wertvolle Grünflächen und reduzierte Bodenversiegelung.
- Bestehende Schottergärten geniessen Bestandsschutz.
- Neubauten müssen ökologische Strukturen wie Ruderalflächen vorweisen.
- Nachbarn spielen eine Rolle bei der Meldung von Verstössen.
Neue Regeln für Zürcher Gärten
Der Kanton Zürich hat auf den 1. Dezember 2024 neue Vorschriften zur Gartengestaltung in Kraft gesetzt. Diese folgen dem Beispiel des Kantons Solothurn, der bereits früher ein Verbot von Schottergärten eingeführt hatte. Ziel ist es, die Biodiversität zu fördern und die Versiegelung von Böden zu reduzieren.
Die neuen Regeln schreiben vor, dass Grundstücke vermehrt mit ökologisch wertvollen Grünflächen gestaltet werden müssen. Dies schafft Lebensraum für Kleintiere und Insekten, darunter auch Wildbienen. Gleichzeitig sollen möglichst viele Flächen sickerfähig bleiben, um den Wasserhaushalt zu verbessern.
Faktencheck
- Einführung: 1. Dezember 2024
- Ziel: Förderung der Biodiversität, Reduktion der Bodenversiegelung
- Betroffene: Neubauten und bewilligungspflichtige Änderungen
Das 'relative' Verbot und seine Umsetzung
Obwohl von einem «Verbot» die Rede ist, handelt es sich eher um eine Pflicht zur Schaffung ökologisch wertvoller Grünflächen. Das betonen Vertreter der angefragten Städte. Bestehende Schottergärten sind von den neuen Vorschriften nicht direkt betroffen; sie geniessen einen sogenannten Bestandsschutz.
Für neue Bauvorhaben oder grössere Umgestaltungen von Gärten ist jedoch eine Bewilligung erforderlich. Eine solche Bewilligung für einen neuen Schottergarten zu erhalten, sei aufgrund der strengen Vorschriften «eher unwahrscheinlich», so die Stadt Uster.
«Es gilt offiziell die Pflicht zur Schaffung von ökologisch wertvollen Grünflächen und der Reduktion der Versiegelung auf den Grundstücken.»
Stadt Uster
Kontrollen und Sensibilisierung
Spezielle «Schotter-Polizei» gibt es nicht. Die Einhaltung der Vorschriften wird im Rahmen der allgemeinen Baukontrollen überprüft. Die neuen Auflagen sind ein fester Bestandteil der Baubewilligungsverfahren.
Die Städte setzen auch auf Sensibilisierung. Es geht darum, das Bewusstsein für die Bedeutung von Grünflächen für Wildbienen und andere Lebewesen zu schärfen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz für die neuen Regeln zu erhöhen.
Ruderalflächen als Alternative
Statt der bisher beliebten Schottergärten reichen Bauherren nun vermehrt sogenannte Ruderalflächen zur Bewilligung ein. Diese naturnah gestalteten Flächen bestehen aus offenen Böden auf steinigem, sandigem oder lehmigem Untergrund.
Ruderalstandorte sind oft von Trockenheit und mageren Böden geprägt. Sie zeichnen sich durch einen hohen biologischen Wert und eine hohe Biodiversität aus. Sie bieten spezialisierten Pflanzen und Insekten einen wichtigen Lebensraum.
Hintergrund: Was sind Ruderalflächen?
Ruderalflächen sind Standorte, die durch menschlichen Einfluss stark gestört wurden, sich aber wieder natürlich entwickeln dürfen. Beispiele sind Brachflächen, Wegränder oder ehemalige Baustellen. Sie sind oft Pionierstandorte für Pflanzen und Tiere.
Unterstützung für Privatpersonen und Unternehmen
Grün Stadt Zürich bietet keine klassische Gartengestaltung an. Stattdessen unterstützt die Organisation Privatpersonen und Unternehmen dabei, ihre Grundstücke und Liegenschaften ökologisch aufzuwerten und zu begrünen. Dies geschieht durch kostenlose Beratungen.
Diese Beratungen konzentrieren sich auf Projekte, die sowohl die Hitzeminderung in urbanen Gebieten fördern als auch die Biodiversität steigern. Das Angebot soll Hausbesitzern helfen, die neuen Vorschriften zu verstehen und umzusetzen.
Die Rolle der Nachbarschaft
Die Behörden haben bisher keine direkten Verstösse gegen die neuen Vorschriften festgestellt. Es scheint jedoch, dass die Nachbarschaft eine wichtige Rolle bei der Überwachung spielt. In Uster werden Veränderungen an Gebäuden und im Umschwung, die von aussen sichtbar sind, regelmässig von der Bevölkerung bemerkt.
Diese Beobachtungen werden zum Teil der Bauinspektion zur Anzeige gebracht. Dies unterstreicht die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements für den Umweltschutz im Kanton Zürich.
Ausblick auf eine grünere Zukunft
Die Einführung des Verbots von Schottergärten ist ein klares Signal des Kantons Zürich für mehr Umweltschutz und Biodiversität. Es ist ein Schritt hin zu naturnäheren Gärten, die nicht nur schöner anzusehen sind, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der lokalen Flora und Fauna leisten.
Die langfristigen Auswirkungen dieser Massnahme werden sich in den kommenden Jahren zeigen. Es bleibt abzuwarten, wie viele Gärten umgestaltet werden und welche positiven Effekte dies auf die Wildbienenpopulation und das Mikroklima in den Städten haben wird. Der Kanton Zürich setzt auf eine nachhaltige Entwicklung der bebauten Umwelt.





