Ein 30-jähriger BMW-Fahrer aus dem Kanton Thurgau ist vom Bezirksgericht Winterthur zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Der Mann raste am Neujahrstag 2025 mit bis zu 120 Kilometern pro Stunde durch die Autobahn-Raststätte Forrenberg Süd in Seuzach, wo eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h gilt. Sein gefährliches Manöver wurde von einer Dashcam aufgezeichnet und führte zu seiner Verhaftung und Anklage wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln.
Wichtige Punkte
- Der Fahrer wurde wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt.
- Er überschritt die zulässige Geschwindigkeit von 40 km/h um das Dreifache.
- Eine Dashcam-Aufnahme überführte den Raser.
- Der Führerausweis wurde für zwei Jahre entzogen.
Gefährliche Fahrt auf der A1 und im Rastplatz
Am Neujahrstag 2025, zur Mittagszeit, fuhr der Beschuldigte mit einem Firmen-BMW auf der Autobahn A1 in Richtung St. Gallen. Auf Höhe des Rastplatzes Forrenberg-Süd in Seuzach, nahe Winterthur, begann sein riskantes Fahrmanöver. Er wechselte von der Normalspur auf den Pannenstreifen und die Ausfahrtsspur des Rastplatzes, um andere Fahrzeuge zu überholen. Dabei erreichte er eine Geschwindigkeit von 118 km/h, obwohl dort nur 60 km/h erlaubt waren.
Noch gravierender war die Weiterfahrt durch den Rastplatz selbst. Dort beschleunigte der Mann auf 112 km/h. Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich beträgt 40 km/h. Nach dem Passieren der Raststätte fuhr er im weiterhin geltenden 40er-Bereich mit 120 km/h weiter. Anschliessend wechselte er direkt von der Autobahneinfahrt auf die Überholspur der A1.
Faktencheck: Geschwindigkeitsüberschreitung
- Erlaubt auf Ausfahrtsspur: 60 km/h – gefahren: 118 km/h
- Erlaubt auf Rastplatz: 40 km/h – gefahren: 112 km/h
- Erlaubt auf Einfahrtsbereich: 40 km/h – gefahren: 120 km/h
Gerichtsverfahren und Urteil
Der Staatsanwalt klagte den 30-Jährigen wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln an. Er forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Der Beschuldigte hatte bereits zwei Tage in Untersuchungshaft verbracht. Da der Raser geständig war und den Urteilsvorschlag akzeptierte, kam es vor dem Bezirksgericht Winterthur zu einem abgekürzten Verfahren.
Während des Prozesses äusserte sich der dreifache Familienvater aus dem Kanton Thurgau zu seinem Verhalten. Er beschrieb es als eine unüberlegte Kurzschlusshandlung. «Ich habe mich genervt, dass ich die vor mir fahrenden Autos nicht überholen konnte», erklärte er vor Gericht. Dies sei der Grund gewesen, warum er die Fahrzeuge über die Raststätte überholt hatte. Er betonte, dass er häufig mit dem Auto unterwegs sei und normalerweise «immer anständig» fahre.
«Ihr Verhalten war unglaublich gefährlich. Die Leute auf der Raststätte würden nicht mit einer solchen Raserfahrt rechnen.»
Der Richter des Bezirksgerichts Winterthur
Die Rolle der Dashcam
Der Fall kam nur ans Licht, weil ein nachfolgendes Fahrzeug mit einer Dashcam die gesamte Raserfahrt aufzeichnete. Der Lenker dieses Wagens zeigte den Raser an. Die Ermittlungen führten schliesslich zur Verhaftung des Thurgauers ein halbes Jahr später. Er wurde für zwei Tage in Untersuchungshaft genommen und anschliessend angeklagt.
Hintergrund: Qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln
In der Schweiz gelten schwere Verstösse gegen die Verkehrsregeln, insbesondere Raserdelikte, als qualifizierte grobe Verletzung. Diese können mit hohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen und langen Führerausweisentzugszeiten geahndet werden. Das Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und rücksichtsloses Verhalten im Strassenverkehr zu bestrafen.
Nach kurzer Beratung akzeptierte das Gericht den Urteilsvorschlag des Staatsanwaltes. Der nicht vorbestrafte Beschuldigte wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Zusätzlich muss er die Gerichts- und Untersuchungskosten tragen. Der Richter unterstrich die Gefahr des Manövers. Personen auf einer Raststätte rechneten nicht mit derart hohen Geschwindigkeiten.
Der Führerausweis wurde dem Handwerker für einen Zeitraum von zwei Jahren entzogen. Dies ist eine übliche Massnahme bei solchen gravierenden Verkehrsdelikten, um die öffentliche Sicherheit zu schützen. Der Fall zeigt einmal mehr die Bedeutung von Zeugenaussagen und technischen Hilfsmitteln wie Dashcams bei der Aufklärung von Verkehrsdelikten.





