Ein 19-jähriger Autofahrer wurde vom Bezirksgericht Pfäffikon wegen einer Raserfahrt verurteilt. Er war mit fast der doppelten Geschwindigkeit auf einer Landstrasse im Zürcher Oberland unterwegs und prallte gegen einen Baum. Trotz des schweren Unfalls erlitten die Insassen nur leichte Verletzungen.
Wichtige Punkte
- Ein 19-jähriger Schweizer fuhr mit 149 km/h in einer 80er-Zone.
- Der Audi Quattro prallte gegen einen Baum und wurde völlig zerstört.
- Der Fahrer erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten.
- Die Zahl der Raserunfälle im Kanton Zürich ist angestiegen.
- Politik fordert strengere Regeln für Neulenker.
Raserfahrt und schwerer Unfall
Der Vorfall ereignete sich Ende Dezember 2022 in den frühen Morgenstunden nahe Sternenberg im Zürcher Oberland. Der damals 19-jährige Schweizer fuhr einen Audi Quattro mit 460 PS. Er war mit einer 22-jährigen Beifahrerin und einem 24-jährigen Mitfahrer unterwegs.
Die Gruppe befand sich auf der Gfellstrasse, einer unbeleuchteten und nur 4,5 Meter breiten Ausserortsstrasse. Dort gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern. Der Junglenker beschleunigte das Fahrzeug jedoch auf 149 km/h. Dies geht aus den Daten der Anklageschrift hervor.
Fakten zum Unfall
- Fahrzeug: Audi Quattro, 460 PS
- Unfallort: Gfellstrasse, Sternenberg, Zürcher Oberland
- Erlaubte Geschwindigkeit: 80 km/h
- Gefahrene Geschwindigkeit: 149 km/h (Messung per Airbag-Steuergerät)
- Aufprallgeschwindigkeit am Baum: 71 km/h
In einer leichten Linkskurve kam das Auto von der Fahrbahn ab. Es kollidierte zunächst mit einem hölzernen Randleitpfosten. Dieser Pfahl durchbohrte die Frontscheibe auf der Fahrerseite. Rund 70 Meter weiter prallte der Audi mit 71 Stundenkilometern frontal gegen einen Baum.
Der Aufprall war so heftig, dass der Motor aus dem Fahrzeug gerissen und weggeschleudert wurde. Das Auto wurde zurück auf die Strasse katapultiert und kam dort als Totalschaden zum Stillstand. Es ist bemerkenswert, dass alle drei Insassen des Fahrzeugs nur leichte Verletzungen erlitten.
Gerichtsverhandlung in Pfäffikon
Der junge Mann musste sich am Montag vor dem Bezirksgericht Pfäffikon verantworten. Er gestand sämtliche Vorwürfe. Die Richterinnen und Richter mussten entscheiden, ob der zuvor ausgehandelte Urteilsvorschlag angemessen war. Der Beschuldigte hatte sich mit der Staatsanwaltschaft auf ein abgekürztes Verfahren geeinigt.
Ein abgekürztes Verfahren führt oft zu einer milderen Strafe. Der Urteilsvorschlag sah eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten vor. Diese Strafe muss der Beschuldigte nicht antreten, sofern er sich während einer zweijährigen Probezeit keine weiteren Vergehen zuschulden kommen lässt.
„Im Nachhinein bin ich von mir selbst geschockt. So etwas darf nie mehr passieren.“
Ein ungewöhnlicher Umweg
Während der Befragung hakte die Richterin bei einem Punkt nach: Der Junglenker hatte seine Passagiere nicht auf direktem Weg nach Hause gebracht. Stattdessen fuhr er einen grösseren Umweg. Die Richterin fragte nach dem Grund für diesen Umweg.
Der Beschuldigte erklärte, die Beifahrerin habe ihn darum gebeten. Der Mitfahrer sei noch stark alkoholisiert gewesen. Die Beifahrerin habe es vorgezogen, dass er sich noch im Auto übergebe, statt später in ihrer Wohnung. Diese Begründung wurde von der Richterin als „originell“ bezeichnet.
Hintergrund zum Verfahren
Bei Raserfahrten, die eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um mindestens 40 km/h in einer 80er-Zone bedeuten, wird der Fahrer als Raser eingestuft. Der vorliegende Fall übertraf diese Marke deutlich. Bereits ab 140 km/h in einer 80er-Zone wäre der Lenker als Raser eingestuft worden.
Zusätzlich zur bedingten Freiheitsstrafe muss der Verurteilte ein Lernprogramm für risikobereite Verkehrsteilnehmende absolvieren. Ausserdem muss er Verfahrenskosten von rund 9000 Franken tragen. Seinen Führerausweis hat der junge Mann noch nicht zurückerhalten. Er ist vorerst auf andere Fahrdienste angewiesen.
Anstieg der Raserunfälle und politische Forderungen
Fälle wie dieser sind keine Einzelfälle. Die Zahl der Raserunfälle hat seit der Corona-Pandemie zugenommen. Im Kanton Zürich gab es im Jahr 2020 noch 141 Raserunfälle. Diese Zahl stieg im vergangenen Jahr auf 205. Staatsanwalt Michael Huwiler, Leiter Strassenverkehr der Staatsanwaltschaft Zürich, betonte kürzlich in der «SonntagsZeitung», dass oft junge Männer und leistungsstarke Autos involviert sind.
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) nennt mehrere Gründe für diese Entwicklung. Dazu gehören mangelnde Fahrerfahrung, eine höhere Risikobereitschaft und Selbstüberschätzung. Ein Teil der Raser, häufig junge Männer, sei von hochmotorisierten Fahrzeugen fasziniert.
Politische Debatte um Neulenker
Auf politischer Ebene werden immer wieder Forderungen nach strengeren Regeln für Neulenker laut. Dies war zuletzt der Fall, als ein ebenfalls 19-jähriger Fahrer im September in Opfikon mit einem 450 PS starken SUV in eine Menschengruppe auf dem Trottoir fuhr und dabei zwei Personen tötete.
Nach diesem tragischen Unfall in Opfikon wurden im Nationalrat drei Vorstösse eingereicht, die strengere Vorschriften für Junglenker fordern. Neu ist, dass diese Forderungen nun auch aus dem rechten politischen Lager Unterstützung erhalten. Bisher wurden jedoch noch keine konkreten Massnahmen beschlossen.
- 2020: 141 Raserunfälle im Kanton Zürich
- Letztes Jahr: 205 Raserunfälle im Kanton Zürich
- Rund 200 Unfälle jährlich mit Schwerverletzten oder Toten durch Raserfahrten.
Der beschuldigte Neulenker gab vor Gericht an, er habe zwar gemerkt, dass er zu schnell unterwegs war, aber auf die Strasse statt auf den Tacho geschaut. Er sei von sich selbst schockiert und ihm sei bewusst, welch unglaubliches Glück sie hatten, dass niemand schwerer verletzt wurde. Das Gericht bestätigte den Urteilsvorschlag nach kurzer Beratung. Der Fall unterstreicht die anhaltende Diskussion um die Sicherheit auf den Strassen und die Verantwortung junger Fahrer.





