Ein prominenter Basler Wirtschaftsführer und Multimilliardär wurde im Kanton Thurgau wegen Exhibitionismus und Fahrens in fahrunfähigem Zustand verurteilt. Der Vorfall ereignete sich im August letzten Jahres auf einem Rastplatz an der Autobahn A7. Die Staatsanwaltschaft verhängte eine bedingte Geldstrafe von 150'000 Franken und eine Busse von 10'000 Franken.
Wichtigste Punkte
- Basler Multimilliardär zu bedingter Geldstrafe von 150'000 Franken verurteilt.
- Zusätzlich eine Busse von 10'000 Franken wegen Exhibitionismus und Fahrens unter Alkoholeinfluss.
- Der Vorfall ereignete sich am Rastplatz Kefikon Nord an der A7.
- Der Mann hatte zum Tatzeitpunkt 1,58 Promille Alkohol im Blut.
- Er bestreitet die sexuelle Absicht seiner Handlung, akzeptierte aber das Urteil.
Der Vorfall am Rastplatz Kefikon Nord
Der Vorfall, der nun zu einer Verurteilung führte, ereignete sich im August des vergangenen Jahres. Der über 60-jährige Basler Multimilliardär hielt sich auf dem Rastplatz Kefikon Nord an der Autobahn A7 auf. Die genaue Uhrzeit des Geschehens war gegen 23:32 Uhr.
Laut dem Strafbefehl der Thurgauer Staatsanwaltschaft stand der Mann mit geöffnetem Hosenschlitz neben seinem Fahrzeug. Er soll sein Glied herausgeholt und dieses mit seinem Mobiltelefon beleuchtet haben. Ein Zeuge beobachtete die Szene.
Fakten zum Vorfall
- Ort: Rastplatz Kefikon Nord, Autobahn A7
- Zeitpunkt: August letzten Jahres, circa 23:32 Uhr
- Alkoholwert: 1,58 Promille
- Zeuge: Ein anderer Autofahrer
Fahren unter Alkoholeinfluss und Entblössung
Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass der Beschuldigte aufgrund des konsumierten Alkohols nicht mehr fahrfähig war. Sein Blutalkoholwert betrug 1,58 Promille, was deutlich über der gesetzlichen Grenze liegt. Dies führte zur Anklage wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand.
Neben dem Fahren unter Alkoholeinfluss wurde der Mann auch des Exhibitionismus beschuldigt. Der Strafbefehl beschreibt detailliert, wie der Beschuldigte sich einem anderen Fahrzeug näherte. Er soll dabei, für den Zeugen sichtbar, sein Glied frottiert haben.
«Er holte sein Glied heraus und beleuchtete dieses, für einen Zeugen sichtbar, mit seinem Mobiltelefon.»
Der betroffene Zeuge schilderte, dass er zunächst nicht verstanden habe, was vor sich ging. Er forderte den Mann mehrmals auf, wegzugehen. Schliesslich verständigte er die Polizei. Der Basler Multimilliardär wirkte nach Angaben des Zeugen «sehr erregt».
Die Sicht des Beschuldigten
Der Basler Multimilliardär äusserte sich zu den Vorwürfen. Er bedauere den Vorfall zutiefst und es tue ihm «schampar leid», was passiert sei. Die sexuelle Intention seiner Handlungen bestreitet er jedoch.
Er erklärte, an leichter Inkontinenz zu leiden und Medikamente einzunehmen, die die Harnröhre verkleben könnten. Er habe sich direkt neben seinem Auto erleichtern wollen. Seine Trunkenheit habe jedoch dazu geführt, dass er ins Schwanken geriet. Er räumte ein, dass dies «anders wirken könnte» und man in diesem Zustand «manchmal Sachen mache, die man sonst nicht machen würde».
Rechtliche Einordnung
Exhibitionismus wird in der Schweiz als Straftat gegen die sexuelle Integrität angesehen. Das Strafmass hängt von der Schwere des Falls und den Umständen ab. Fahren in fahrunfähigem Zustand, insbesondere mit einem hohen Promillewert, zieht ebenfalls empfindliche Strafen nach sich, einschliesslich hoher Bussen und Führerscheinentzug.
Das Urteil und seine Folgen
Die Thurgauer Staatsanwaltschaft verurteilte den Multimilliardär zu einer bedingten Geldstrafe von 150'000 Franken. Dies bedeutet, dass er diesen Betrag nicht sofort zahlen muss, sofern er sich in einer festgelegten Probezeit keine weiteren Vergehen leistet.
Zusätzlich wurde eine Busse von 10'000 Franken ausgesprochen, die er umgehend begleichen muss. Auch die Verfahrenskosten gehen zu seinen Lasten. Der Mann hat den Strafbefehl akzeptiert, womit das Urteil rechtskräftig ist.
Der Vorfall unterstreicht die Konsequenzen von Alkohol am Steuer und unangemessenem Verhalten in der Öffentlichkeit, unabhängig vom sozialen Status oder Vermögen der beteiligten Person. Die Polizei nahm den Beschuldigten nach dem Vorfall in Gewahrsam.
Konsequenzen im Überblick
- Bedingte Geldstrafe: 150'000 Franken
- Zusätzliche Busse: 10'000 Franken
- Übernahme der Verfahrenskosten
- Urteil ist rechtskräftig
Der Fall hat in der Öffentlichkeit für Aufsehen gesorgt, insbesondere wegen der Prominenz des Verurteilten. Es zeigt sich einmal mehr, dass die Gesetze für alle Bürgerinnen und Bürger gelten.





