Der politische Aktivist Nicolas Rimoldi musste sich am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten. Ihm wird ein ehrverletzender Post auf der Plattform X über die verstorbene Thurgauer Regierungsrätin Sonja Wiesmann vorgeworfen. Zum Prozessauftakt plädierte Rimoldi auf unschuldig und schob die Verantwortung auf einen Helfer.
Das Wichtigste in Kürze
- Nicolas Rimoldi steht in Frauenfeld vor Gericht wegen eines Posts über die verstorbene Regierungsrätin Sonja Wiesmann.
- Der Post bezeichnete Wiesmann als "Mörderin" und bezog sich auf "Corona-Verbrechen".
- Rimoldi bestreitet, den genauen Wortlaut verfasst zu haben, und gibt einem Helfer die Schuld.
- Die beiden Töchter der Verstorbenen treten als Privatklägerinnen auf.
Prozessauftakt am Bezirksgericht Frauenfeld
Am Donnerstagmorgen begann der Prozess gegen Nicolas Rimoldi am Bezirksgericht Frauenfeld. Der Saal war gut besucht, was das öffentliche Interesse an dem Fall unterstreicht. Rimoldi erschien persönlich und erklärte zu Beginn der Verhandlung, er könne nicht für etwas verurteilt werden, das er nicht begangen habe.
Seine Verteidigungsstrategie wurde schnell klar: Er habe zwar den Auftrag für einen Post erteilt, die konkrete Wortwahl stamme jedoch nicht von ihm. Ein Helfer mit Zugang zu seinen Social-Media-Konten sei für die Formulierung verantwortlich gewesen.
Der Hintergrund der Anklage
Der Anlass für das Gerichtsverfahren ist ein Beitrag, der am 23. Januar 2024 auf dem X-Konto von Nicolas Rimoldi veröffentlicht wurde. An diesem Tag verstarb die Thurgauer Regierungsrätin Sonja Wiesmann. Der Post, der Gegenstand der Anklage ist, lautete gemäss einem früheren Strafbefehl: "Eine Mörderin weniger. Ich bedauere, wird sie nie vor einem Gericht Gerechtigkeit für das Corona-Verbrechen erfahren."
Wer war Sonja Wiesmann?
Sonja Wiesmann war erst seit rund acht Monaten im Amt als Vorsteherin des Thurgauer Departements für Justiz und Sicherheit, als sie im Alter von 58 Jahren unerwartet an einer Lungenblutung verstarb. Ihr plötzlicher Tod löste in der Region grosse Betroffenheit aus.
Die Rolle der Privatklägerinnen
Als Privatklägerinnen treten die beiden erwachsenen Töchter der verstorbenen Politikerin auf. Ihr Anwalt vertritt die Interessen der Familie und wirft Rimoldi vor, sich mit seiner Verteidigung aus der Verantwortung stehlen zu wollen. Die Familie sucht nach Gerechtigkeit für die posthume Verunglimpfung ihrer Mutter.
Die Verteidigung und die Reaktion der Klägerseite
Die zentrale Argumentation von Rimoldis Verteidigung basiert auf der Behauptung, er sei nicht der Urheber des exakten Wortlauts. Er habe lediglich eine Anweisung für einen Beitrag gegeben, die Ausführung aber delegiert. Diese Darstellung stiess bei der Gegenseite auf scharfe Kritik.
"Es ist ein klassischer Versuch, die Schuld auf Dritte abzuschieben", erklärte der Anwalt der Töchter vor Gericht. Ein Kontoinhaber trage die Verantwortung für die Inhalte, die über sein Profil verbreitet werden.
Die Klägerseite argumentiert, dass die Aussage nicht nur ehrverletzend, sondern auch eine bewusste Herabwürdigung des Andenkens der Verstorbenen sei. Der Post wurde am Todestag veröffentlicht, was die Verletzung für die hinterbliebene Familie besonders schwerwiegend mache.
Rechtlich gesehen ist die Frage der Verantwortung für Inhalte, die von Dritten auf einem persönlichen Konto gepostet werden, komplex. In der Regel wird jedoch davon ausgegangen, dass der Inhaber eines Kontos eine Sorgfaltspflicht hat und für die darüber verbreiteten Aussagen haftbar gemacht werden kann, insbesondere wenn er den Auftrag dazu erteilt hat.
Mögliche Konsequenzen und die Bedeutung des Urteils
Das Gericht muss nun klären, ob Rimoldis Erklärung glaubhaft ist und ob sie ihn rechtlich entlasten kann. Im Raum stehen Vorwürfe wie üble Nachrede oder Verleumdung. Ein Strafbefehl war bereits ergangen, doch Rimoldi legte dagegen Einspruch ein, weshalb es nun zur öffentlichen Verhandlung kam.
Das Urteil in diesem Fall könnte eine präjudizielle Wirkung für ähnliche Fälle haben, in denen es um die Verantwortung für Äusserungen in sozialen Medien geht, die von beauftragten Personen verfasst wurden. Es stellt sich die grundlegende Frage, wie weit die Verantwortung eines Profilinhabers reicht.
Der Prozess wird fortgesetzt. Ein Urteil wird in den kommenden Tagen erwartet. Die Öffentlichkeit verfolgt den Fall mit Spannung, da er die Grenzen der Meinungsäusserung im digitalen Raum und den Respekt vor Verstorbenen berührt.





