Sechs Monate nach dem tragischen Tod von elf Hunden in einer Pension in Maur ZH warten die betroffenen Halter weiterhin auf Antworten. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Uster sind ins Stocken geraten, weil wichtige toxikologische Untersuchungen der Kadaver am Zoll scheiterten. Dies wirft Fragen zur Aufklärung des Vorfalls auf, der sich im vergangenen Oktober ereignete.
Wichtige Erkenntnisse
- Elf Hunde starben im Oktober 2023 in einer Hundepension in Maur ZH an mutmasslicher Vergiftung.
- Toxikologische Untersuchungen in Deutschland scheiterten aufgrund eines Formfehlers am Zoll.
- Die Kadaver wurden wochenlang festgehalten und schliesslich in die Schweiz zurückgeschickt, ohne analysiert zu werden.
- Die Hundepension hat inzwischen Kameras installiert und den Betrieb wieder aufgenommen.
- Halter könnten Haftungsansprüche gegen die Pension geltend machen und Akteneinsicht verlangen.
Vergiftung in Hundepension: Ein Überblick
Im Oktober letzten Jahres ereignete sich in einer Hundepension in Maur ZH ein schockierender Vorfall. Über Nacht wurden zwölf Hunde vergiftet, elf von ihnen starben. Ein zwölfter Hund zeigte Symptome, konnte jedoch im Tierspital Zürich gerettet werden. Die Kantonspolizei Zürich bestätigte damals, dass vieles auf eine Vergiftung hindeutete. Proben wurden zur toxikologischen Untersuchung an ein Labor übergeben.
Die Ermittlungen wurden kurz darauf an die Staatsanwaltschaft Uster übergeben. Seitdem herrschte jedoch weitgehend Funkstille, was die betroffenen Hundehalter beunruhigt. Sie haben bis heute keine Klarheit darüber, was genau mit ihren Haustieren geschah.
Faktencheck
- Anzahl der Todesfälle: 11 Hunde
- Betroffene Tiere: 12 Hunde
- Zeitpunkt des Vorfalls: Oktober 2023
- Ort: Hundepension in Maur ZH
Zoll-Debakel verzögert Aufklärung massiv
Ein wesentlicher Grund für die Verzögerung der Ermittlungen sind Komplikationen am Zoll. Mehrere Kadaver der verstorbenen Hunde sollten in Deutschland, genauer gesagt an einem toxikologischen Institut in München, untersucht werden. Diese wichtigen Analysen konnten jedoch nicht durchgeführt werden.
Ein Formfehler bei der Deklarierung führte dazu, dass die toten Tiere an der Grenze hängen blieben. Über Wochen lagen die Kadaver bei den Zollbehörden, bevor sie schliesslich ununtersucht in die Schweiz zurückgeschickt wurden. Dieses logistische Problem hat die Aufklärung des Falles erheblich erschwert und verlängert.
«Sie wissen immer noch nicht, was mit ihrem Hund passiert ist», berichtet eine News-Scoutin, die mit betroffenen Hundehaltern in Kontakt steht. «Der Fall wird immer kurioser.»
Staatsanwaltschaft äussert sich zu den Herausforderungen
Weder das Veterinäramt noch die Kantonspolizei Zürich äusserten sich detailliert zum Fall und verwiesen auf die Staatsanwaltschaft Uster. Diese erklärte, dass Spezialisten der Kantonspolizei zusammen mit der Staatsanwaltschaft die Umstände der mutmasslichen Vergiftungen untersuchen. Besonders aufwendig seien die toxikologischen Untersuchungen.
Die Staatsanwaltschaft betont, dass die Suche nach möglichen Giftstoffen sehr komplex ist und viel Zeit beansprucht. Zum Zoll-Debakel konnte Mediensprecher Erich Wenzinger keine Stellung nehmen. Er erklärte, dass die Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt weder für die Beauftragung eines toxikologischen Instituts noch für den Versand zuständig war.
Die Hundepension nach dem Vorfall
Trotz der laufenden Ermittlungen hat der Hof in Maur den Betrieb wieder aufgenommen. Nach einer vorübergehenden Schliessung wurde die Hundebetreuung schrittweise wieder aufgenommen. Der Familienbetrieb informierte auf seiner Website über Massnahmen, die er getroffen hat, um zukünftige Vorfälle zu verhindern.
Wenige Tage nach dem tragischen Ereignis wurde ein neues Kameraüberwachungssystem installiert. Laut Angaben der Pension gibt es nun keinen Bereich mehr, in dem sich die Hunde aufhalten können, der nicht überwacht wird. Diese Massnahmen sollen die Sicherheit der betreuten Tiere gewährleisten und das Vertrauen der Kunden zurückgewinnen.
Haftungsfragen für Hundehalter
Rechtsanwalt Matthias Fricker von Fricker Füllemann Rechtsanwälte, spezialisiert auf Tier- und Hunderecht, weist darauf hin, dass die betroffenen Hundehalter möglicherweise Haftungsansprüche an die Tierpension stellen könnten. Die Pension übernimmt Obhuts- und Sorgfaltspflichten gegenüber den Tieren.
Eine Haftung bestehe jedoch nicht automatisch. Entscheidend sei, wodurch die Tiere zu Schaden kamen und ob eine Pflichtverletzung der Pension nachgewiesen werden kann. Die zentrale Frage ist, ob die Ursache aus dem Verantwortungsbereich der Pension stammt und ob angemessene Sicherheits- und Sorgfaltsmassnahmen getroffen wurden.
Rechte der geschädigten Hundehalter
Hundehalter haben zudem das Recht, Einsicht in die Ermittlungsakten zu verlangen. In einem Strafverfahren haben geschädigte Tierhalter grundsätzlich Parteirechte und können unter Umständen Akteneinsicht beantragen. Bei verwaltungsrechtlichen Verfahren des Veterinäramts haben betroffene Hundehalter jedoch nicht automatisch eine Parteistellung oder umfassende Einsichtsrechte.
Verbindung zu einem früheren Tötungsdelikt
Der Hof, auf dem sich die Hundepension befindet, stand bereits im Jahr 2024 in den Schlagzeilen. Der Ehemann der Betriebsleiterin hatte dort seinen Onkel erschlagen. Dieser Vorfall im Februar 2024 stand in direktem Zusammenhang mit einem Streit um den Zaun der Hundepension.
Die Familie, die die Hundepension führt, hatte seit vielen Jahren Streitigkeiten mit Onkel und Tante, die nur wenige hundert Meter entfernt wohnten. Der tödliche Streit entzündete sich an der vor über zehn Jahren ohne Baubewilligung errichteten Umzäunung der Hundepension. Als der Onkel vorbeikam und sagte, der Zaun solle abgeräumt werden, griff sein Neffe zu einem Holzscheit und schlug 25 Mal zu. Der Täter versuchte, die Leiche so zu platzieren, dass es nach einem Treppensturz aussah, doch die Polizei entdeckte Unstimmigkeiten.
Zeitliche Korrelation zwischen Urteil und Vergiftung
Der Ehemann wurde festgenommen und später aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Bezirksgericht Uster verurteilte den Familienvater im September letzten Jahres zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Die Familie akzeptierte dieses Urteil jedoch nicht und legte Rekurs ein.
Es gibt eine zeitliche Korrelation zwischen dem Urteil, dem Rekurs und den Vergiftungen der Hunde: Alle Ereignisse fanden innerhalb von 30 Tagen statt. Solange der Prozess am Obergericht noch aussteht, bleibt der Familienvater weiterhin auf freiem Fuss. Diese Umstände tragen zur Komplexität und den offenen Fragen in diesem tragischen Fall bei.





