In Zürich sorgt eine erneute Strafanzeige gegen die Böllerei bei Volksfesten für Aufsehen. Ein Stadtzürcher Bürger hat rechtliche Schritte gegen die Organisatoren des Sechseläutens und des Mittefasten-Festes eingeleitet. Er kritisiert die lauten Schwarzpulver-Knallerei als gefährlich und nicht gesetzeskonform.
Wichtige Punkte
- Ein Bürger hat Strafanzeige gegen die Böllerei bei Sechseläuten und Mittefasten-Fest eingereicht.
- Die Vorwürfe umfassen Gefährdung durch Sprengstoffe, Urkundenfälschung, Tierquälerei und verbotenen Umgang mit Feuerwerk.
- Frühere Beschwerden des Klägers wurden von den Behörden abgewiesen.
- Die Zürcher Staatsanwaltschaft prüft nun die Vorwürfe.
- Der Kläger will den Fall notfalls bis vor die höchsten Instanzen ziehen.
Erneuter Vorstoss gegen Volksfeste
Peter Wolfgang von Matt, ein bekannter Beschwerdeführer aus Zürich, hat erneut eine Strafanzeige eingereicht. Diesmal zielt sie auf die Verantwortlichen der Böllerei rund um das Sechseläuten und das Mittefasten-Fest in Bassersdorf und Unterengstringen ab. Der Kläger wirft den Organisatoren und einem Feuerwerker vor, gegen geltendes Recht zu verstossen.
Seine Hauptkritik richtet sich gegen die exzessive Verwendung von Schwarzpulver-Knallkörpern. Er bezeichnet die Knallerei als zu laut, gefährlich und nicht gesetzeskonform. Dies ist nicht das erste Mal, dass von Matt gegen öffentliche Veranstaltungen oder Grossprojekte in Zürich vorgeht. Seine früheren Beschwerden betrafen unter anderem das Hardturmstadion und den Rosengartentunnel.
Faktencheck: Sechseläuten und Lärm
Das Sechseläuten ist ein traditionelles Zürcher Frühlingsfest, dessen Höhepunkt die Verbrennung des Bööggs ist. Diese Zeremonie ist von lauten Böllerschüssen begleitet. Der Lärmpegel kann dabei kurzzeitig erhebliche Werte erreichen, was immer wieder zu Diskussionen führt.
Vier schwerwiegende Vorwürfe
In seiner aktuellen Strafanzeige listet von Matt gleich vier Straftatbestände auf. Diese umfassen die Gefährdung durch Sprengstoffe, Urkundenfälschung, Tierquälerei und den verbotenen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Besonders hervor hebt er dabei den angeblichen Umgang Minderjähriger mit grossen Knallkörpern und legt entsprechende Bilder vor.
Er beruft sich auf Grenzwerte des Bundesamts für Umwelt (BAFU) und der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva). Diese Institutionen legen Richtlinien für den Umgang mit Lärm und Sprengstoffen fest, deren Nichteinhaltung er moniert. Die Argumentation basiert auf der Annahme, dass die Lautstärke und Handhabung der Böller die gesetzlichen Vorgaben überschreiten.
"Die Knallerei mit Schwarzpulver ist zu laut, gefährlich und nicht gesetzeskonform."
Behörden weisen frühere Beschwerden ab
In der Vergangenheit hatten die zuständigen Statthalterämter von Matts Aufsichtsbeschwerden gegen die Volksfest-Knallerei weitgehend abgewiesen. Es gab keine Verbote, lediglich Empfehlungen. Diese frühere Praxis deutet darauf hin, dass die Behörden die Lärmbelastung und die Sicherheit bisher anders bewertet haben als der Kläger.
Diese wiederholten Auseinandersetzungen zeigen eine anhaltende Spannung zwischen traditionellen Festbräuchen und dem Wunsch nach Lärmschutz und Sicherheit. Die rechtliche Bewertung der aktuellen Anzeige könnte hier eine neue Richtung einschlagen.
Hintergrund: Peter Wolfgang von Matt
Peter Wolfgang von Matt ist in Zürich als regelmässiger Beschwerdeführer bekannt. Er hat in der Vergangenheit gegen verschiedene Grossprojekte und Veranstaltungen in der Stadt und der Region Zürich gekämpft. Seine Anliegen reichen von Umweltfragen bis hin zu Infrastrukturprojekten, was ihn zu einer prominenten Figur in lokalen Rechtsstreitigkeiten macht.
Der Ball liegt bei der Staatsanwaltschaft
Nun liegt es an der Zürcher Staatsanwaltschaft, über die Weiterverfolgung der Vorwürfe zu entscheiden. Diese Entscheidung wird mit Spannung erwartet, da sie Präzedenzcharakter haben könnte. Sollten die Vorwürfe als begründet erachtet werden, könnte dies weitreichende Konsequenzen für die Durchführung zukünftiger Volksfeste haben.
Von Matt hat bereits angekündigt, den Fall notfalls bis vor die höchsten Instanzen zu ziehen. Dies unterstreicht seine Entschlossenheit, seine Anliegen gerichtlich durchzusetzen. Ein solcher Rechtsweg kann langwierig und kostspielig sein, zeigt aber die Ernsthaftigkeit seiner Bedenken.
Auswirkungen auf traditionelle Feste
Die Diskussion um Lärm und Sicherheit bei Volksfesten ist nicht neu. Gerade in urbanen Gebieten wächst der Druck, traditionelle Bräuche mit modernen Anforderungen an Umweltschutz und öffentliche Sicherheit in Einklang zu bringen. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft könnte einen wichtigen Impuls für diese Debatte geben.
Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall entwickelt und welche Auswirkungen er auf das Sechseläuten und andere Feste in der Region Zürich haben wird. Die Balance zwischen Tradition und modernen Standards ist eine ständige Herausforderung für Veranstalter und Behörden.





