Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat Bussen gegen die Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (AGH) und Ticketcorner AG verhängt. Grund ist ein kartellrechtswidriger Kooperationsvertrag, der den Wettbewerb im Ticketing-Markt behinderte. Die AGH muss rund 50'000 Franken zahlen, Ticketcorner rund 65'000 Franken.
Wichtige Punkte
- WEKO büsst Hallenstadion Zürich und Ticketcorner.
- Grund: Kartellrechtswidriger Vertrag von Ende 2008.
- Mindestens 50 Prozent der Tickets mussten über Ticketcorner verkauft werden.
- Dies behinderte andere Ticketinganbieter im Wettbewerb.
- Bundesgericht bestätigte bereits 2020 den Verstoss gegen das Kartellgesetz.
- Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung von 2009 bis 2011 festgestellt.
Hintergrund des Kartellverstosses
Der Kern der Beanstandung liegt in einem Vertrag, den das Hallenstadion und Ticketcorner Ende 2008 abschlossen. Dieser Vertrag sah vor, dass Veranstalter das Hallenstadion nur mieten konnten, wenn sie mindestens 50 Prozent ihrer Tickets über Ticketcorner verkauften. Diese Klausel schränkte den Handlungsspielraum der Veranstalter massiv ein und benachteiligte andere Ticketing-Anbieter.
Die WEKO sieht in dieser Vereinbarung eine klare Behinderung des Wettbewerbs. Durch die Vorgabe wurde es für Konkurrenten von Ticketcorner schwierig, Zugang zu grossen Veranstaltungen im Hallenstadion zu erhalten. Dies führte zu einer Einschränkung der Auswahlmöglichkeiten für Veranstalter und letztlich auch für Konsumenten.
Faktencheck
- Vertragsbeginn: Ende 2008
- Vorgabe: Mindestens 50% der Tickets über Ticketcorner
- Bussgeld AGH: ca. 50'000 Franken
- Bussgeld Ticketcorner: ca. 65'000 Franken
Gerichtliche Vorgeschichte und WEKO-Entscheid
Der Fall hat eine längere Vorgeschichte. Bereits im Jahr 2020 hatte das Bundesgericht festgestellt, dass der umstrittene Vertrag gegen das Kartellgesetz verstösst. Das Gericht wies den Fall zur erneuten Beurteilung an die WEKO zurück, um die genaue Ausgestaltung der Bussen und die weiteren Konsequenzen zu klären.
Der nun veröffentlichte Entscheid der WEKO vom 15. Dezember 2025 bestätigt die ursprüngliche Einschätzung und legt die finanziellen Sanktionen fest. Die AGH und Ticketcorner müssen die genannten Bussen zahlen. Es handelt sich hierbei um eine wichtige Entscheidung zur Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen im Schweizer Event- und Ticketing-Markt.
«Die Wettbewerbskommission setzt ein klares Zeichen gegen Absprachen, die den freien Markt einschränken», so ein Sprecher der WEKO. «Solche Klauseln benachteiligen nicht nur die Konkurrenz, sondern auch die Konsumenten, die weniger Auswahl haben.»
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
Neben dem Kooperationsvertrag sieht die WEKO auch einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Dieser Missbrauch betrifft den Zeitraum von 2009 bis 2011 und konzentrierte sich auf grosse Rock- und Popkonzerte in der Deutschschweiz. Beide Unternehmen, die AGH und Ticketcorner, sollen in diesem Segment ihre Position ausgenutzt haben.
Ein solcher Missbrauch kann sich in verschiedenen Formen äussern, beispielsweise durch überhöhte Preise oder die Schaffung von Markteintrittsbarrieren für neue Anbieter. Die WEKO hat hier detailliert geprüft, wie die Dominanz der beiden Akteure den Wettbewerb in diesem spezifischen Segment beeinträchtigte.
Was ist eine marktbeherrschende Stellung?
Eine marktbeherrschende Stellung liegt vor, wenn ein oder mehrere Unternehmen auf einem bestimmten Markt in der Lage sind, sich weitgehend unabhängig von ihren Wettbewerbern, Abnehmern oder Anbietern zu verhalten. Dies kann dazu führen, dass sie den Marktpreis oder andere Konditionen zu ihren Gunsten beeinflussen können, ohne dass die Konkurrenz dies effektiv verhindern kann. Der Missbrauch einer solchen Stellung ist nach dem Kartellgesetz verboten.
Reaktionen und weitere Schritte
Das Unternehmen hinter dem Hallenstadion hat mit der WEKO eine einvernehmliche Regelung getroffen. Dies deutet darauf hin, dass die AGH die Feststellungen der WEKO akzeptiert und eine Eskalation des Rechtsstreits vermeiden möchte. Solche einvernehmlichen Regelungen sind im Kartellrecht üblich und dienen oft dazu, langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren abzukürzen.
Der Entscheid kann jedoch noch an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Es bleibt abzuwarten, ob Ticketcorner diese Möglichkeit nutzen wird. Ein solcher Schritt würde den Rechtsstreit verlängern und könnte die endgültige Entscheidung über die Bussen weiter verzögern.
Die Bussen sind ein deutliches Signal an alle Akteure im Event- und Ticketing-Bereich. Sie unterstreichen die Bedeutung eines fairen Wettbewerbs und die Entschlossenheit der WEKO, Kartellrechtsverstösse konsequent zu ahnden. Transparenz und Chancengleichheit sind entscheidend für einen funktionierenden Markt und letztlich zum Vorteil der Konsumentinnen und Konsumenten.
Auswirkungen auf den Ticketing-Markt
Die Entscheidung der WEKO könnte weitreichende Auswirkungen auf den Schweizer Ticketing-Markt haben. Veranstalter erhalten möglicherweise mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Ticket-Partner, was den Wettbewerb beleben und zu innovativeren Lösungen führen könnte. Kleinere Ticketing-Anbieter könnten bessere Chancen erhalten, sich am Markt zu etablieren und grössere Veranstaltungen zu betreuen.
Für Konsumenten bedeutet ein stärkerer Wettbewerb oft eine grössere Auswahl und potenziell bessere Preise. Wenn Veranstalter nicht an einen einzigen Anbieter gebunden sind, können sie die besten Konditionen aushandeln, was sich positiv auf die Ticketpreise auswirken könnte.
Wichtige Zahlen
- Entscheidungsdatum WEKO: 15. Dezember 2025 (jetzt publik)
- Bundesgerichtsentscheid: 2020
- Betroffener Zeitraum Missbrauch: 2009 bis 2011
Die WEKO-Entscheidung sendet eine klare Botschaft: Kartellrechtsverstösse werden in der Schweiz ernst genommen und geahndet. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des fairen Wettbewerbs und zum Schutz der Marktteilnehmer vor missbräuchlichen Praktiken.





