Ein ungewöhnlicher Fall beschäftigt derzeit das Bezirksgericht Pfäffikon. Ein 60-jähriger Jagdpächter steht vor Gericht, weil er einem verletzten Graureiher nicht zur Hilfe kam. Der Mann focht einen Strafbefehl an, der ihm eine «Widerhandlung gegen das kantonale Jagdgesetz» vorwirft.
Wichtige Punkte
- Jagdpächter in Pfäffikon wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht.
- Er soll einem verletzten Graureiher nicht nachgegangen sein.
- Der Beschuldigte focht einen Strafbefehl an.
- Der Fall wirft Fragen zur Pflicht von Jagdpächtern auf.
Ein seltener Vorwurf vor dem Bezirksgericht
Der Strafbefehl gegen den 60-jährigen Jagdpächter klingt ungewöhnlich. Er lautet auf «Widerhandlung gegen das kantonale Jagdgesetz durch Nichtausrücken als Jagdobmann und -pächter nach Aufgebot durch die Polizei zwecks Erlösung eines verletzten Graureihers». Dieser Vorwurf führte nun zu einer Verhandlung vor dem Bezirksgericht Pfäffikon.
Normalerweise drehen sich Jagdprozesse um Wilderei oder Verstösse gegen Abschussquoten. Ein Fall, in dem es um die unterlassene Hilfeleistung für ein verletztes Wildtier geht, ist selten. Er zeigt jedoch die vielschichtigen Verantwortlichkeiten, die mit der Ausübung der Jagd verbunden sind.
Wissenswertes über den Graureiher
- Der Graureiher (Ardea cinerea) ist ein weit verbreiteter Schreitvogel.
- Er ernährt sich hauptsächlich von Fischen, Amphibien und Kleinsäugern.
- In der Schweiz ist der Graureiher eine geschützte Art.
- Er zählt nicht zum jagdbaren Wild, aber Jagdpächter haben eine allgemeine Pflicht zur Wildpflege.
Die Rolle des Jagdpächters und seine Pflichten
Jagdpächter haben in der Schweiz eine Reihe von Pflichten, die über die reine Jagdausübung hinausgehen. Dazu gehört die Hege und Pflege des Wildes sowie die Sorge um verletzte oder kranke Tiere. Diese Pflichten sind im kantonalen Jagdgesetz verankert und sollen den Tierschutz gewährleisten.
Im vorliegenden Fall soll der Beschuldigte nach einem Polizeiaufgebot nicht ausgerückt sein, um den verletzten Graureiher zu versorgen. Die Polizei hatte ihn als Jagdobmann und Pächter kontaktiert. Dies deutet darauf hin, dass die Behörden ihn als primär zuständig für die Situation betrachteten.
Der genaue Ablauf des Vorfalls
Die Details des Vorfalls sind entscheidend für die gerichtliche Beurteilung. Es muss geklärt werden, wann genau das Polizeiaufgebot erfolgte, welche Informationen der Jagdpächter erhielt und warum er nicht handelte. War er verhindert? Oder sah er sich nicht in der Verantwortung, da der Graureiher kein jagdbares Wild ist?
Diese Fragen wird das Bezirksgericht Pfäffikon im Laufe der Verhandlung klären müssen. Die Entscheidung könnte präzedenzbildend für ähnliche Fälle in der Zukunft sein und die Auslegung der Pflichten von Jagdpächtern präzisieren.
Rechtlicher Hintergrund
Das Schweizer Jagdgesetz und die kantonalen Ausführungsbestimmungen regeln nicht nur die Jagd selbst, sondern auch den Umgang mit Wildtieren im Allgemeinen. Dazu gehören Bestimmungen zum Tierschutz, zur Wildhege und zur Verantwortung bei Wildunfällen oder verletzten Tieren. Die genauen Pflichten können je nach Kanton variieren, jedoch ist der Grundsatz der Sorge um das Wild überall verankert.
Die Bedeutung des Urteils für die Jagdgemeinschaft
Dieser Fall ist nicht nur für den betroffenen Jagdpächter von Bedeutung, sondern auch für die gesamte Jagdgemeinschaft. Ein Urteil könnte die Erwartungen an Jagdpächter in Bezug auf die Betreuung von nicht jagdbarem, aber verletztem Wild klären. Es geht um die Frage, inwieweit die Pächter in ihrer Rolle als Hüter des Reviers auch für den Tierschutz von Arten verantwortlich sind, die nicht auf ihrer Abschussliste stehen.
Die Jagd ist in der Schweiz streng reguliert. Sie ist eng mit dem Naturschutz verbunden. Jagdpächter übernehmen eine wichtige Aufgabe im Ökosystem. Sie sind oft die ersten Ansprechpartner bei Problemen mit Wildtieren, sei es durch Krankheit, Verletzung oder Wildunfälle.
«Die Jagd ist mehr als nur das Erlegen von Wild. Sie beinhaltet eine grosse Verantwortung für das gesamte Ökosystem und alle Wildtiere im Revier.»
Konsequenzen und mögliche Strafen
Der angefochtene Strafbefehl deutet auf eine Busse oder eine andere Form der Bestrafung hin. Die genaue Höhe der Strafe hängt von der Schwere des Vergehens und den Umständen des Einzelfalls ab. Es ist auch denkbar, dass das Gericht den Beschuldigten freispricht, sollte sich herausstellen, dass er seinen Pflichten nicht nachkommen konnte oder nicht musste.
Für den Jagdpächter steht nicht nur eine mögliche Strafe auf dem Spiel, sondern auch sein Ruf innerhalb der Jagdgemeinschaft. Der Fall wirft ein Licht auf die moralischen und ethischen Aspekte der Jagd, die oft über die rein gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.
Die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Pfäffikon wird mit Spannung erwartet. Sie wird zeigen, wie die Gerichte die komplexen Pflichten und Verantwortlichkeiten von Jagdpächtern im Zusammenhang mit dem Tierschutz bewerten.





