Die Politikerin Sanija Ameti wurde wegen Störung der Glaubensfreiheit zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Nach dem Prozess kündigte sie in einer symbolischen Aktion das Ende ihrer öffentlichen Persona an und sprach von Rassismus und Morddrohungen, denen sie ausgesetzt sei.
Das Wichtigste in Kürze
- Sanija Ameti wurde wegen Störung der Glaubensfreiheit schuldig gesprochen.
- Das Gericht verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 50 Franken und einer Busse von 500 Franken.
- Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und die Tat als Verarbeitung eines Kriegstraumas dargestellt.
- Nach dem Urteil erklärte Ameti symbolisch den "Tod" ihrer öffentlichen Figur und ihren Rückzug aus der Öffentlichkeit.
Urteil im Prozess um Glaubensfreiheit
Das Bezirksgericht hat die Politikerin Sanija Ameti der Störung der Glaubensfreiheit für schuldig befunden. Auslöser war ein von ihr veröffentlichter Beitrag in den sozialen Medien, der sie beim Schiessen auf ein Bild der Gottesmutter Maria mit dem Jesuskind zeigte. Für diese Tat wurde sie zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Franken sowie zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Zusätzlich muss sie die Gerichts- und Untersuchungskosten tragen.
Der vorsitzende Einzelrichter begründete das Urteil damit, dass Ameti wissentlich und willentlich gehandelt habe. Das Schiessen auf die Köpfe von Maria und Jesus stelle eine Geringschätzung des Glaubens dar und habe den Religionsfrieden gestört. Das Gericht ging von einem Eventualvorsatz aus. "Gläubige Christen in ihren Gefühlen zu verletzen, war aber nicht die Hauptabsicht", führte der Richter aus.
Das Urteil im Detail
- Schuldspruch: Störung der Glaubensfreiheit
- Strafe: Bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Franken
- Zusatz: Busse von 500 Franken
- Kosten: Übernahme der Gerichts- und Untersuchungskosten
Gegensätzliche Positionen vor Gericht
Während der Verhandlung, die aufgrund des grossen öffentlichen Interesses in einen separaten Raum übertragen wurde, prallten die Argumente der Anklage und der Verteidigung aufeinander. Ameti selbst verzichtete auf eine Aussage zur Sache und zu ihrer Person.
Anklage fordert höhere Strafe
Der Staatsanwalt bezeichnete Ametis Tat als gezielte Provokation und Profilierung. Er hielt ihre Erklärung, sie habe die religiösen Motive auf der Zielscheibe nicht erkannt, für "lebensfremd" und eine "Räuberpistole". Er argumentierte, Ameti habe in der Vergangenheit bereits durch provokante Äusserungen auf sich aufmerksam gemacht.
"Die Beschuldigte hat mit dem Wegschiessen der Figuren eine maximale Geringschätzung zum Ausdruck gebracht. Ihre Entschuldigungen sind Lippenbekenntnisse." - Der Staatsanwalt in seinem Plädoyer
Die Staatsanwaltschaft forderte eine deutlich höhere Strafe: eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 100 Franken und eine Busse von 2500 Franken.
Verteidigung plädiert auf Freispruch und Traumaverarbeitung
Ametis Verteidiger forderte einen Freispruch. Er argumentierte, der öffentliche Frieden sei nie konkret gefährdet gewesen. Der Beitrag sei nur wenige Stunden in der Nacht online gewesen und erst durch die mediale Verbreitung einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden.
Im Zentrum seines Plädoyers stand jedoch die traumatische Vergangenheit seiner Mandantin. Ameti sei 1995 als Kleinkind mit ihrer Familie aus dem bosnischen Bürgerkrieg in die Schweiz geflohen. Sie habe mit eigenen Augen die Ermordung ihres Bruders miterleben müssen. "Die Schüsse auf das Mariabild dreissig Jahre später waren eine Verarbeitung des Kriegstraumas gewesen", so der Verteidiger. Das Gesicht des Jesuskindes habe sie an ihren getöteten Bruder erinnert.
Privatkläger im Prozess
Unter den Privatklägern befanden sich auch bekannte politische Figuren wie der Präsident der Jungen SVP, Nils Fiechter. Er bezeichnete die Tat als "gezielte und bewusste Verhöhnung des Christentums". Das Gericht liess die Junge SVP als Partei nicht als Privatklägerin zu, Fiechter konnte jedoch als Privatperson am Prozess teilnehmen.
Symbolischer Rückzug aus der Öffentlichkeit
Nach dem Urteilsspruch sorgte Sanija Ameti für eine weitere überraschende Wendung. Anstelle einer angekündigten Rede am Nachmittag beim Kunsthaus fand die Öffentlichkeit nur einen leeren Stuhl vor. Darauf lagen ein Stapel Papier und Würste. In ihrer schriftlich hinterlassenen "Heimplatzrede" erklärte sie, zum eigentlichen Prozessgegenstand sei alles gesagt.
Vielmehr nutzte sie die Gelegenheit, um das Ende ihrer öffentlichen Persona zu verkünden. "Sanija Ameti, die Schweizer Politikerin, die sich selbst verleugnet hat, musste deshalb sterben", heisst es in ihrem Schreiben. Sie habe dieses Opfer erbracht, um ihre Handlungsfähigkeit zurückzuerlangen.
Sie kritisierte, dass das öffentliche Interesse weniger dem Prozess als vielmehr ihrer Person, ihrer Herkunft, ihrer Religion und ihrem Privatleben gegolten habe. Sie sprach von Rassismus, Morddrohungen und gesellschaftlicher Ächtung, die sie in den letzten Jahren erfahren habe.
"Ich werde nicht zurückkehren in eine Ordnung, in der jeder so tut, als wären alle Schweizerinnen und Schweizer gleich, aber genau weiss, dass die Öffentlichkeit je nach Geschlecht und Identität mit unterschiedlicher Strenge urteilt." - Sanija Ameti in ihrer schriftlichen Erklärung
Mit diesem Schritt, den sie als Ausweg aus einer "freiwilligen Unfreiheit" beschreibt, will sie sich dem öffentlichen Druck entziehen und eine neue Form des Wirkens finden.





