Ein interner Bericht deckt gravierende Mängel bei den Kontrollmechanismen am Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Zürich auf. Jahrelang sollen grundlegende Aufsichts- und Kontrollverfahren vernachlässigt worden sein, was Fragen zur Integrität von Beweismitteln und zur Führungskultur aufwirft. Die Enthüllungen bringen die Institutsleitung unter erheblichen Druck.
Im Zentrum der Untersuchung steht das Versagen etablierter Prozesse, die eigentlich die Zuverlässigkeit und Nachvollziehbarkeit der Arbeit in einem für das Justizsystem entscheidenden Institut sicherstellen sollen. Die Konsequenzen könnten weitreichend sein und das Vertrauen in die rechtsmedizinische Arbeit in Zürich erschüttern.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Zürcher Institut für Rechtsmedizin (IRM) wurden erhebliche Mängel bei den internen Kontrollen festgestellt.
- Ein Bericht legt nahe, dass das Vier-Augen-Prinzip und andere Sicherheitsvorkehrungen systematisch umgangen wurden.
- Die Führungsebene, einschliesslich des Direktors und seines Stellvertreters, steht wegen mangelnder Aufsicht in der Kritik.
- Die Vorfälle werfen Fragen über die Zuverlässigkeit von Gutachten und die Beweismittelkette in potenziell Hunderten von Fällen auf.
Ein System am Rande des Zusammenbruchs
Das Institut für Rechtsmedizin in Zürich ist eine Institution, auf deren Arbeit sich Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Polizei verlassen müssen. Doch hinter der Fassade wissenschaftlicher Präzision verbirgt sich offenbar ein System mit tiefgreifenden Schwächen. Ein interner Bericht, der unserer Redaktion vorliegt, zeichnet ein beunruhigendes Bild.
Über einen längeren Zeitraum hinweg sollen grundlegende Kontrollmechanismen ausser Kraft gesetzt worden sein. Dies betrifft nicht nur administrative Abläufe, sondern auch Kernbereiche der forensischen Arbeit. Die Untersuchung wurde durch Hinweise aus der Belegschaft ausgelöst, die eine Kultur der Nachlässigkeit und des Wegschauens beschrieben.
Die Fassade der Geschäftsleitung
Auf offiziellen Fotos präsentiert sich die Geschäftsleitung des IRM als geeintes und professionelles Team. Einer von ihnen ist Henrik Strockmann (Name von der Redaktion geändert), ein langjähriger Mitarbeiter in leitender Funktion. Auf einem Gruppenbild steht er in der vorderen Reihe, hinter ihm der Institutsdirektor und dessen Stellvertreter. Die Aufnahme vermittelt ein Bild von Stabilität und Kompetenz – ein Bild, das nun Risse bekommt.
Mitarbeiter, die anonym bleiben möchten, berichten von einer Atmosphäre, in der kritische Nachfragen unerwünscht waren. Die Leitung habe Effizienz über Sorgfalt gestellt und Warnungen wiederholt ignoriert. Strockmann selbst wird als Teil eines Systems beschrieben, das unter dem Druck stand, Kosten zu senken und gleichzeitig die Fallzahlen zu bewältigen.
Konkrete Versäumnisse und ihre Folgen
Der Bericht listet eine Reihe von konkreten Mängeln auf, die das Vertrauen in die Arbeit des Instituts untergraben. Diese Versäumnisse sind keine Einzelfälle, sondern deuten auf ein strukturelles Problem hin.
Die Bedeutung der Rechtsmedizin
Institute für Rechtsmedizin spielen eine zentrale Rolle im Rechtssystem. Ihre Gutachten können über Schuld oder Unschuld entscheiden. Die korrekte Handhabung von Beweismitteln, die sogenannte Asservatenkette, ist dabei von entscheidender Bedeutung. Jede Lücke in dieser Kette kann die Verwertbarkeit eines Beweises vor Gericht zunichtemachen.
Zu den schwerwiegendsten Vorwürfen gehört die systematische Verletzung des Vier-Augen-Prinzips. Dieses grundlegende Kontrollinstrument stellt sicher, dass kritische Arbeitsschritte von mindestens zwei Personen überprüft werden. Am IRM soll dies in folgenden Bereichen missachtet worden sein:
- Zugang zu sensiblen Beweismitteln: Einzelne Mitarbeiter hatten offenbar unkontrollierten Zugang zu Asservatenkammern.
- Freigabe von Gutachten: Berichte wurden teilweise ohne die erforderliche Gegenprüfung an die Justizbehörden übermittelt.
- Finanzielle Transaktionen: Rechnungen und Spesenabrechnungen sollen ohne ausreichende Kontrolle genehmigt worden sein.
Diese Mängel eröffnen die Möglichkeit für Fehler, Manipulationen oder sogar Betrug. Die potenziellen Folgen sind gravierend. Fehlerhafte Gutachten könnten zu Fehlurteilen geführt haben, während eine unterbrochene Beweismittelkette laufende Verfahren gefährden könnte.
Zahlen, die alarmieren
Obwohl genaue Zahlen noch nicht öffentlich sind, schätzen Insider, dass Hunderte von Fällen aus den letzten Jahren von den Kontrolllücken betroffen sein könnten. Dies umfasst sowohl strafrechtliche Ermittlungen als auch zivilrechtliche Verfahren, bei denen rechtsmedizinische Expertisen eine Rolle spielten.
Die Verantwortung der Führung
Die Kritik richtet sich vor allem gegen die oberste Führungsebene des Instituts. Der Direktor und sein Stellvertreter tragen die letztendliche Verantwortung für die Einhaltung der internen Richtlinien. Ihnen wird vorgeworfen, ihre Aufsichtspflicht grob vernachlässigt zu haben.
„Es herrschte eine Kultur, in der die Regeln als lästige Formalität betrachtet wurden. Die Leitung hat diese Haltung nicht nur geduldet, sondern aktiv gefördert, um den Betrieb am Laufen zu halten“, so eine Quelle aus dem Inneren des Instituts.
Die Universität Zürich, der das Institut angegliedert ist, hat sich bisher nur zurückhaltend geäussert. In einer kurzen Stellungnahme heisst es, man nehme die Vorwürfe sehr ernst und habe eine umfassende externe Untersuchung eingeleitet. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen in den kommenden Monaten vorliegen.
Was passiert nun?
Die Aufarbeitung der Vorkommnisse hat gerade erst begonnen. Juristen prüfen bereits, welche rechtlichen Konsequenzen die aufgedeckten Mängel haben könnten. Es steht die Frage im Raum, ob abgeschlossene Gerichtsverfahren wieder aufgerollt werden müssen.
Für die Mitarbeiter des IRM bedeutet die aktuelle Situation eine enorme Belastung. Viele von ihnen leisten täglich hochprofessionelle Arbeit und leiden nun unter dem Vertrauensverlust, den die Fehler der Führungsebene verursacht haben. Es bedarf nun einer transparenten und schonungslosen Aufklärung, um den Schaden zu begrenzen und das Vertrauen in eine der wichtigsten Institutionen des Schweizer Rechtssystems wiederherzustellen.





