In Winterthur-Grüze hat die Stadtpolizei am späten Sonntagabend einen 44-jährigen Mann festgenommen, der zuvor im betrunkenen Zustand mit einer Armbrust auf der Strasse gesehen wurde. In seiner Wohnung entdeckten die Beamten weitere Waffen. Die Hintergründe des Vorfalls sind noch unklar.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 44-jähriger Mann wurde am Sonntagabend in Winterthur-Grüze festgenommen.
- Er war betrunken und trug eine Armbrust in der Öffentlichkeit.
- Die Polizei stellte in seiner Wohnung insgesamt drei Armbrüste und einen Hochleistungspfeilbogen sicher.
- Die Ermittlungen zu den Motiven des Mannes laufen.
Polizeieinsatz nach Meldung aus der Bevölkerung
Am Sonntagabend ging bei der Einsatzzentrale der Stadtpolizei Winterthur kurz nach 22:00 Uhr eine beunruhigende Meldung ein. Ein Anrufer teilte mit, dass sich ein augenscheinlich betrunkener Mann mit einem Gewehr an der Grüzefeldstrasse aufhalte. Die Polizei reagierte umgehend und entsandte mehrere Patrouillen in das Quartier.
Als die Einsatzkräfte vor Ort eintrafen, konnten sie die beschriebene Person zunächst nicht auffinden. Der öffentliche Raum schien ruhig. Die Situation änderte sich jedoch, als die Beamten begannen, mit Anwohnern zu sprechen.
Hinweise führten zur Wohnung des Mannes
Dank entscheidender Hinweise von Anwohnenden gelang es der Polizei, die Identität und den Aufenthaltsort des Mannes zu ermitteln. Die Spur führte die Beamten direkt zu einer Wohnung in einem nahegelegenen Mehrfamilienhaus.
Dort trafen sie auf den 44-jährigen Mann und nahmen ihn widerstandslos fest. Wie sich herausstellte, war der Mann tatsächlich stark alkoholisiert. Die Situation konnte ohne weitere Eskalation unter Kontrolle gebracht werden.
Waffenfunde in der Wohnung
Bei der anschliessenden Überprüfung der Wohnung machten die Polizisten eine überraschende Entdeckung. Es stellte sich heraus, dass die ursprünglich gemeldete Waffe kein Gewehr war. Stattdessen hatte der Mann eine geladene Armbrust bei sich getragen.
Rechtliche Einordnung von Armbrüsten
In der Schweiz gelten Armbrüste als Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Ihr Erwerb ist für volljährige Schweizer Bürger sowie Ausländer mit Niederlassungsbewilligung unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Das Tragen einer Waffe in der Öffentlichkeit ist jedoch streng reglementiert und erfordert eine Waffentragbewilligung, die nur unter sehr strengen Auflagen erteilt wird.
Doch es blieb nicht bei diesem einen Fund. Die Beamten stellten bei der Durchsuchung der Räumlichkeiten weitere Waffen sicher. Laut der offiziellen Mitteilung der Stadtpolizei Winterthur umfasste der Fund:
- Zwei weitere Armbrüste
- Einen Hochleistungspfeilbogen
Alle aufgefundenen Gegenstände wurden von der Polizei beschlagnahmt, um eine mögliche Gefahr für die Öffentlichkeit auszuschliessen. Die genaue Herkunft der Waffen ist Teil der laufenden Ermittlungen.
Ermittlungen zu den Hintergründen laufen
Was der 44-Jährige mit der Armbrust im öffentlichen Raum vorhatte, ist derzeit noch völlig unklar. Die Stadtpolizei Winterthur hat die Ermittlungen aufgenommen, um die Motive und die genauen Umstände des Vorfalls zu klären.
„Was der Mann mit der Armbrust vorhatte, sei noch nicht klar“, teilte die Stadtpolizei Winterthur am Montag in einer Medienmitteilung mit.
Der Mann muss sich nun wegen seines Verhaltens verantworten. Im Raum stehen mögliche Verstösse gegen das Waffengesetz sowie die Verursachung einer öffentlichen Beunruhigung. Die Untersuchung wird zeigen, welche strafrechtlichen Konsequenzen auf ihn zukommen.
Sicherheit im Quartier Grüze
Der Vorfall ereignete sich im Quartier Grüze, einem gemischt genutzten Stadtteil von Winterthur, der sowohl Wohngebiete als auch Gewerbezonen umfasst. Meldungen über bewaffnete Personen im öffentlichen Raum werden von den Behörden stets mit höchster Priorität behandelt, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Der schnelle und umsichtige Einsatz der Polizei verhinderte in diesem Fall eine mögliche Eskalation.
Die Ermittler werden in den kommenden Tagen den Beschuldigten befragen, um mehr über seine Absichten zu erfahren. Auch die Auswertung der sichergestellten Waffen und eine Überprüfung auf allfällige frühere Vorfälle sind Teil der polizeilichen Arbeit. Die Ergebnisse der Untersuchung werden für das weitere Vorgehen der Staatsanwaltschaft entscheidend sein.





