In Winterthur-Oberwinterthur ist der Versuch von vier Jugendlichen, einen grossen Halloween-Kürbis zu stehlen, auf kuriose Weise gescheitert. Wie die Stadtpolizei Winterthur am Freitag mitteilte, mussten die Täter ihre Beute zurücklassen, weil sie das enorme Gewicht des Kürbisses unterschätzt hatten. Der Vorfall ereignete sich am frühen Donnerstagmorgen auf einem Privatgrundstück.
Das Wichtigste in Kürze
- Vier Jugendliche versuchten am Donnerstagmorgen in Oberwinterthur einen Halloween-Kürbis zu stehlen.
- Der Diebstahl misslang, da der Kürbis für die Gruppe zu schwer zum Tragen war.
- Die Täter liessen den Kürbis auf dem Grundstück zurück und flüchteten.
- Die Stadtpolizei Winterthur hat die Ermittlungen aufgenommen, um die Identität der Jugendlichen festzustellen.
Ein Diebstahlversuch mit unerwartetem Hindernis
Kurz vor Halloween kommt es in vielen Regionen vermehrt zu kleinen Delikten und Streichen. Ein besonders ungewöhnlicher Fall ereignete sich jedoch in Oberwinterthur. Vier Jugendliche hatten es auf einen grossen, für Halloween dekorierten Kürbis abgesehen, der auf einem privaten Grundstück ausgestellt war. Ihr Plan, die Dekoration zu entwenden, wurde jedoch von der schieren Masse des Objekts durchkreuzt.
Laut Angaben der Stadtpolizei Winterthur ereignete sich der Vorfall am frühen Donnerstagmorgen. Die Gruppe versuchte gemeinsam, den Kürbis anzuheben und wegzutragen. Nach kurzer Zeit mussten sie jedoch feststellen, dass ihre Kräfte nicht ausreichten. Sie gaben ihr Vorhaben auf und liessen den Kürbis zurück, bevor sie vom Tatort flohen. Der Besitzer bemerkte den versuchten Diebstahl später und informierte die Behörden.
Hintergrund: Wenn Streiche zu Straftaten werden
Halloween-Streiche bewegen sich oft in einer rechtlichen Grauzone. Während das Klingeln an fremden Türen oder harmlose Scherze meist toleriert werden, stellt das Betreten eines Privatgrundstücks ohne Erlaubnis bereits Hausfriedensbruch dar. Der Versuch, einen Gegenstand zu entwenden, erfüllt den Tatbestand des versuchten Diebstahls, unabhängig davon, ob er gelingt oder nicht.
Das unterschätzte Gewicht eines Zierkürbisses
Dass die Jugendlichen am Gewicht scheiterten, ist nicht überraschend. Grosse Kürbissorten, die oft für Halloween-Dekorationen oder Wettbewerbe gezüchtet werden, können ein beachtliches Gewicht erreichen. Während ein durchschnittlicher Halloween-Kürbis zwischen 5 und 10 Kilogramm wiegt, sind Exemplare von 20 bis 30 Kilogramm keine Seltenheit.
Sogenannte Riesenkürbisse der Sorte "Atlantic Giant" können sogar mehrere hundert Kilogramm schwer werden. Der Schweizer Rekord liegt bei über 900 Kilogramm. Auch wenn es sich im vorliegenden Fall wohl nicht um ein solches Rekordexemplar handelte, kann ein besonders grosser Zierkürbis leicht mehr als 50 Kilogramm wiegen – ein Gewicht, das vier Jugendliche nicht ohne Weiteres über eine längere Strecke transportieren können.
Fakten zu Kürbisgewichten
- Durchschnittlicher Halloween-Kürbis: 5-10 kg
- Grosse Zierkürbisse: 20-50 kg
- Wettbewerbs-Riesenkürbisse: 200-900+ kg
Das Gewicht hängt stark von der Sorte, dem Wassergehalt und den Wachstumsbedingungen ab.
Landwirtschaftlicher Aufwand oft nicht bewusst
Was für die Täter nur eine Dekoration war, stellt für den Züchter oft das Ergebnis monatelanger Arbeit dar. Der Anbau grosser Kürbisse erfordert viel Pflege, spezielle Düngung und einen konstanten Schutz vor Schädlingen und Witterungseinflüssen. Der Diebstahl solcher Exemplare verursacht daher nicht nur einen materiellen, sondern auch einen ideellen Schaden für die Besitzer, die oft viel Zeit und Mühe investiert haben.
Polizeiliche Ermittlungen und mögliche Konsequenzen
Die Stadtpolizei Winterthur hat nach der Meldung des Vorfalls die Ermittlungen aufgenommen. "Gegenstand der Ermittlungen ist nun, die Identität der vier Jugendlichen zu klären", heisst es in der offiziellen Mitteilung. Auch wenn der Diebstahl nicht vollendet wurde, handelt es sich um eine strafbare Handlung.
Sollten die Täter identifiziert werden, könnten sie sich wegen versuchten Diebstahls und Hausfriedensbruchs verantworten müssen. Je nach Alter der Jugendlichen kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung, das pädagogische Massnahmen in den Vordergrund stellt. Mögliche Konsequenzen reichen von einer Verwarnung über die Verpflichtung zur Teilnahme an Kursen bis hin zu gemeinnütziger Arbeit.
"Auch wenn ein Streich harmlos erscheint, kann er rechtliche Folgen haben. Sobald fremdes Eigentum betroffen ist oder ein Grundstück unbefugt betreten wird, handelt es sich nicht mehr um einen Spass, sondern um eine Straftat", erklärt ein Sprecher der Stadtpolizei in einem allgemeinen Hinweis zu Halloween.
Zunehmende Beliebtheit von Halloween in der Schweiz
Der Vorfall in Winterthur steht im Kontext einer wachsenden Halloween-Begeisterung in der Schweiz. Ursprünglich ein Brauch aus dem angloamerikanischen Raum, hat sich das Fest in den letzten zwei Jahrzehnten auch hierzulande etabliert. Immer mehr Haushalte schmücken ihre Gärten und Häuser mit Kürbissen, Skeletten und anderer Grusel-Dekoration.
Diese Entwicklung hat auch eine wirtschaftliche Dimension. Der Verkauf von Kürbissen und Dekorationsartikeln steigt jedes Jahr im Oktober stark an. Landwirte haben sich auf die Zucht spezieller Halloween-Kürbisse spezialisiert, um die hohe Nachfrage zu bedienen. Mit der zunehmenden Sichtbarkeit der Dekorationen im öffentlichen Raum steigt leider auch das Risiko von Vandalismus und Diebstahl, wie der Fall in Oberwinterthur zeigt.
Tipps zum Schutz der Halloween-Dekoration
Besitzer von aufwendiger Dekoration können einige Massnahmen ergreifen, um Diebstahl vorzubeugen:
- Standortwahl: Platzieren Sie wertvolle oder schwere Dekorationen möglichst nah am Haus und in gut beleuchteten Bereichen.
- Bewegungsmelder: Aussenlampen mit Bewegungsmeldern können potenzielle Täter abschrecken.
- Befestigung: Kleinere Gegenstände können dezent angebunden oder am Boden befestigt werden.
- Nachbarschaftshilfe: Informieren Sie Ihre Nachbarn und bitten Sie sie, ein wachsames Auge auf Ihr Grundstück zu haben.
Letztendlich bleibt der Appell an die Vernunft: Halloween soll ein Fest des Spasses sein, bei dem die Grenzen des Gesetzes und der Respekt vor dem Eigentum anderer gewahrt bleiben. Der schwere Kürbis von Oberwinterthur hat den jungen Tätern auf seine eigene Weise eine Lektion erteilt.





