Ein 33-jähriger Autofahrer verursachte am Freitagnachmittag in Herdern einen Verkehrsunfall. Der Mann war auf der Frauenfelderstrasse unterwegs, als er von der Fahrbahn abkam und mit einem Signalpfosten kollidierte. Sein Fahrzeug kam schliesslich in einem angrenzenden Zuckerrübenfeld zum Stillstand.
Der Vorfall ereignete sich kurz nach 14 Uhr. Der Fahrer, ein Schweizer Staatsbürger, blieb bei dem Unfall unverletzt. Die Sachschäden am Fahrzeug und am Signalpfosten belaufen sich auf mehrere tausend Franken.
Wichtige Fakten
- Unfallort: Frauenfelderstrasse, Herdern, kurz vor dem Dorfeingang.
- Unfallzeit: Kurz nach 14 Uhr.
- Beteiligte Person: 33-jähriger Autofahrer.
- Unfallhergang: Von Fahrbahn abgekommen, Kollision mit Signalpfosten, Endstation im Zuckerrübenfeld.
- Verletzungen: Fahrer blieb unverletzt.
- Sachschaden: Mehrere tausend Franken.
- Atemalkoholwert: 0.78 mg/l.
- Konsequenz: Führerausweis wurde entzogen.
Details zum Unfallhergang
Der 33-jährige Autofahrer fuhr auf der Frauenfelderstrasse in Richtung Herdern. Kurz vor dem Ortseingang verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er kam nach rechts von der Strasse ab und prallte frontal gegen einen Signalpfosten am Strassenrand. Die Wucht des Aufpralls schleuderte das Auto weiter in das benachbarte Zuckerrübenfeld, wo es schliesslich zum Stehen kam.
Die Kantonspolizei Thurgau wurde umgehend über den Unfall informiert und traf kurze Zeit später am Unfallort ein. Die Beamten sicherten die Unfallstelle ab und leiteten die notwendigen Massnahmen ein. Die Bergung des Fahrzeugs aus dem Feld war ebenfalls Teil der polizeilichen Arbeit.
Interessanter Fakt
In der Schweiz liegt die gesetzliche Promillegrenze für Autofahrer bei 0.25 mg/l Atemalkohol (entspricht 0.5 Promille Blutalkohol). Ein Wert von 0.78 mg/l liegt deutlich über diesem Grenzwert und indiziert eine erhebliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit.
Folgen für den Autofahrer
Obwohl der Fahrer körperlich unversehrt blieb, hatte der Unfall weitreichende Konsequenzen. Eine vor Ort durchgeführte Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.78 mg/l. Dieser Wert liegt signifikant über dem gesetzlich zulässigen Maximum in der Schweiz. Die Toleranzgrenze für Atemalkohol liegt bei 0.25 mg/l.
Aufgrund dieses Ergebnisses wurde dem Schweizer der Führerausweis noch vor Ort entzogen. Dieser wird nun dem Strassenverkehrsamt übergeben, welches über weitere Massnahmen entscheiden wird. Dazu gehören in der Regel eine Administrativmassnahme wie ein längerer Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe.
"Alkohol am Steuer stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Wir appellieren eindringlich an alle Verkehrsteilnehmer, nüchtern zu fahren", so ein Sprecher der Kantonspolizei Thurgau.
Hintergrundinformationen zu Alkohol am Steuer
Fahren unter Alkoholeinfluss ist eine der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle. Die Reaktionszeit ist verlangsamt, die Wahrnehmung eingeschränkt und die Risikobereitschaft erhöht. In der Schweiz gelten strenge Vorschriften, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
- 0.00 Promille: Für Neulenker, Berufschauffeure und Fahrlehrer.
- 0.5 Promille: Allgemeine Promillegrenze (entspricht 0.25 mg/l Atemalkohol).
- Ab 0.8 Promille: Gilt als schwere Widerhandlung, führt zu obligatorischem Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten.
Sachschaden und Unfallaufnahme
Der Sachschaden am Fahrzeug wird auf mehrere tausend Franken geschätzt. Auch der beschädigte Signalpfosten muss ersetzt werden. Die genaue Höhe des Schadens wird im Rahmen der weiteren Abklärungen ermittelt.
Die Unfallaufnahme erfolgte durch die Kantonspolizei Thurgau. Sie umfasste die Dokumentation des Unfallortes, die Befragung des Fahrers und die Durchführung des Alkoholtests. Die Ergebnisse dieser Untersuchung bilden die Grundlage für die weiteren rechtlichen Schritte gegen den betroffenen Fahrer.
Prävention und Verkehrssicherheit
Die Polizei führt regelmässig Kontrollen durch, um das Fahren unter Alkoholeinfluss zu unterbinden. Kampagnen zur Sensibilisierung sollen die Bevölkerung für die Gefahren aufmerksam machen. Es ist wichtig, Alternativen wie öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrdienste in Anspruch zu nehmen, wenn man Alkohol konsumiert hat.
Der Vorfall in Herdern unterstreicht die Notwendigkeit, die Verkehrsregeln zu beachten und stets verantwortungsvoll am Steuer zu handeln. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat oberste Priorität.





