Die Nutzung von E-Trottinetts durch Kinder auf öffentlichen Strassen, Trottoirs und Velowegen ist in der Schweiz streng untersagt. Die Stadtpolizei Uster weist eindringlich auf dieses Verbot hin und warnt Eltern vor den möglichen Konsequenzen bei Verstössen oder Unfällen. Kinder-E-Trottinetts sind ausschliesslich für den Gebrauch auf Privatgelände zugelassen.
Wichtigste Punkte
- Kinder-E-Trottinetts sind auf öffentlichen Verkehrsflächen verboten.
- Nutzung nur auf Privatgelände wie Gärten oder abgeschlossenen Arealen erlaubt.
- Eltern haften für Schäden bei Unfällen im öffentlichen Raum.
- Der Schulweg mit diesen Geräten ist strikt untersagt.
- Polizei kann bei Verstössen Anzeige erstatten.
Klare Regeln für Kinder-E-Trottinetts
Die Regeln für E-Trottinetts, die speziell für Kinder entwickelt wurden, sind eindeutig. Diese Geräte sind nicht für den öffentlichen Verkehr konzipiert und daher auch nicht zugelassen. Dies bedeutet, dass Kinder sie nicht auf Strassen, Fussgängerwegen oder Radwegen verwenden dürfen. Die Bestimmungen sollen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten und Unfälle vermeiden.
Das Verbot gilt uneingeschränkt. Es gibt keine Ausnahmen für kurze Strecken oder verkehrsarme Zonen. Jede Nutzung im öffentlichen Raum stellt eine Missachtung der geltenden Verkehrsregeln dar und kann rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Faktencheck: E-Trottinetts für Kinder
- Verboten auf: Strassen, Trottoirs, Velowegen.
- Erlaubt auf: Privatgelände (z.B. eigener Garten, abgeschlossene Areale).
- Haftung: Eltern sind in der Regel haftbar bei Unfällen.
- Sanktionen: Polizei kann Anzeige erstatten.
Gefahren und Haftungsfragen bei Verstössen
Die Stadtpolizei Uster betont, dass Verstösse gegen diese Vorschriften nicht nur ein Sicherheitsrisiko darstellen, sondern auch ernste rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben können. Wenn es zu einem Unfall kommt und Dritte zu Schaden kommen, kann die Polizei Anzeige erstatten. Die Haftungsforderungen sind dann in der Regel von den Eltern zu tragen.
Solche Vorfälle können zu hohen Kosten führen, die durch Sachschäden, Personenschäden oder medizinische Behandlungen entstehen. Eine private Haftpflichtversicherung deckt unter Umständen nicht alle Kosten, insbesondere wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
"Eltern müssen sich der Verantwortung bewusst sein. Die Sicherheit ihrer Kinder und anderer Verkehrsteilnehmer steht an erster Stelle. Ein unbedachtes Fahren im öffentlichen Raum kann weitreichende Folgen haben."
Der Schulweg: Ein absolutes Tabu
Besonders hervorheben möchte die Polizei die Problematik des Schulwegs. Kinder-E-Trottinetts sind für den Weg zur Schule und zurück strikt verboten. Dies liegt an der erhöhten Verkehrsdichte während dieser Zeiten und der potenziellen Ablenkung der Kinder im Strassenverkehr.
Eltern sind aufgefordert, ihre Kinder umfassend über die Gefahren und Verbote aufzuklären. Es ist wichtig, alternative und erlaubte Verkehrsmittel für den Schulweg zu fördern, wie beispielsweise das Gehen, Fahrradfahren oder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Hintergrund: Sicherheit im Strassenverkehr
Die Schweiz hat strenge Vorschriften für die Nutzung von motorisierten Kleinstfahrzeugen, um die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten. Diese Regeln sollen insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fussgänger und Velofahrer schützen. Kinder haben oft noch nicht die nötige Erfahrung und Urteilsfähigkeit, um sich sicher im komplexen Strassenverkehr zu bewegen. Daher sind spezielle Geräte für Kinder, die Geschwindigkeiten erreichen können, im öffentlichen Raum verboten.
Aufklärung und Alternativen für Eltern
Die Stadtpolizei Uster appelliert an alle Eltern, ihre Kinder über die geltenden Vorschriften zu informieren und nur erlaubte Verkehrsmittel zu nutzen. Es ist entscheidend, dass Kinder die Regeln verstehen und die möglichen Gefahren erkennen. Das Fahren auf Privatgelände bietet eine sichere Alternative, um den Spass am E-Trottinett zu geniessen, ohne andere zu gefährden oder gegen Gesetze zu verstossen.
Viele Gemeinden bieten auch Kurse für Kinder an, die den sicheren Umgang mit Fahrrädern und anderen Verkehrsmitteln im Strassenverkehr vermitteln. Diese Angebote können eine wertvolle Ergänzung zur elterlichen Aufklärung sein und die Verkehrskompetenz der Kinder stärken.
Es liegt in der Verantwortung der Erwachsenen, für die Einhaltung dieser Sicherheitsmassnahmen zu sorgen und ein Bewusstsein für die Konsequenzen zu schaffen. Nur so lässt sich das Risiko von Unfällen minimieren und die Sicherheit auf unseren Strassen für alle Beteiligten gewährleisten.
Konsequenzen bei Missachtung
- Polizeiliche Anzeige: Bei Verstössen kann die Stadtpolizei Uster eine formelle Anzeige erstatten.
- Haftungsansprüche: Im Falle eines Unfalls sind die Eltern für alle entstandenen Schäden verantwortlich.
- Lernprozess: Kinder müssen lernen, welche Regeln im Strassenverkehr gelten und warum diese wichtig sind.
Die Sensibilisierung für dieses Thema ist ein fortlaufender Prozess, der sowohl von den Behörden als auch von den Erziehungsberechtigten aktiv gefördert werden muss. Nur gemeinsam kann die Sicherheit im Umgang mit neuen Mobilitätsformen gewährleistet werden.





