Die Stadtpolizei Uster hat an einem als gefährlich bekannten Bahnübergang ein neuartiges Kamerasystem mit künstlicher Intelligenz installiert. Es soll Verkehrssünder erfassen, die trotz Warnsignal die Gleise überqueren. Die Anlage ist jedoch nicht vom Bund genehmigt, was nun Fragen zur Rechtmässigkeit der Bussen aufwirft.
Das Wichtigste in Kürze
- In Uster überwacht eine KI-Kamera den Bahnübergang an der Bahnhofstrasse/Brunnenstrasse.
- Das System filmt Fahrzeuge, die das rote Blinklicht missachten, und es droht eine Busse von 250 Franken.
- Die Anlage wurde ohne die übliche Zulassung durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) in Betrieb genommen.
- Die Stadtpolizei argumentiert, es handle sich nicht um ein klassisches Messsystem.
Ein gefährlicher Knotenpunkt im Fokus
Der Bahnübergang an der Kreuzung Bahnhofstrasse und Brunnenstrasse in Uster ist seit langem ein Sorgenkind der örtlichen Behörden. Täglich überqueren unzählige Autos, Velofahrer und Fussgänger die Gleise. Hektik und Unachtsamkeit führen immer wieder zu riskanten Manövern.
„Wir beobachten hier haarsträubende Situationen“, erklärt Sascha Buchmann, stellvertretender Kommandant der Stadtpolizei Uster. „Es wird noch auf dem Bahnübergang überholt, während sich bereits die Barrieren senken.“ Um die Sicherheit zu erhöhen, hat die Stadtpolizei nun zu einer technologischen Lösung gegriffen.
Statistik zur Sicherheit an Bahnübergängen
Unfälle an Bahnübergängen sind in der Schweiz ein wiederkehrendes Problem. Untersuchungen aus dem Jahr 2019 zeigten, dass es im Durchschnitt alle drei Tage zu einer Kollision kommt. Viele dieser Vorfälle sind auf die Missachtung von Warnsignalen durch Verkehrsteilnehmer zurückzuführen.
So funktioniert die KI-Überwachung
Bei der neuen Anlage handelt es sich um ein KI-gesteuertes optisches System. Die Kamera wird automatisch aktiviert, sobald das Wechselblinklicht am Bahnübergang aufleuchtet. Sie ist darauf programmiert, Fahrzeuge zu erkennen und aufzuzeichnen, die ab diesem Zeitpunkt die Gleise noch befahren.
Der Mechanismus ist einfach: Das System registriert den Beginn der Warnphase und filmt anschliessend den Verkehr. Wer erfasst wird, muss mit Konsequenzen rechnen.
250 Franken Busse drohen Fahrern, die von der neuen Anlage beim Überqueren des Bahnübergangs trotz eingeschaltetem Warnsignal erfasst werden.
Laut Buchmann soll die Massnahme primär präventiv wirken. Die Polizei hofft, dass allein die Existenz der Kamera die Verkehrsteilnehmer zu mehr Vorsicht anhält. Eine Auswertung der Einnahmen und der Wirkung auf die Unfallstatistik soll Anfang des nächsten Jahres erfolgen.
Eine Inbetriebnahme ohne öffentliche Information
Die Einführung des Systems erfolgte weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit. Die Stadtpolizei Uster verzichtete auf eine offizielle Medienmitteilung oder eine breite Informationskampagne. Lediglich ein kleines Schild am Bahnübergang selbst weist auf die Videoüberwachung hin.
Diese Vorgehensweise steht im Kontrast zur üblichen Praxis bei der Einführung neuer Verkehrsüberwachungssysteme, die oft transparent kommuniziert wird, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu fördern und den präventiven Charakter zu unterstreichen.
Rechtliche Fragen um die fehlende Zulassung
Der entscheidende Punkt, der nun für Diskussionen sorgt, ist die fehlende offizielle Genehmigung. Normalerweise müssen Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) abgenommen und zertifiziert werden, um rechtssichere Bussen ausstellen zu können.
Die Stadtpolizei Uster vertritt jedoch die Ansicht, dass diese Regeln für ihr System nicht direkt anwendbar sind. Ihrer Argumentation nach handelt es sich nicht um ein Messsystem im herkömmlichen Sinne, da keine Geschwindigkeit oder exakte Zeit gemessen wird, sondern lediglich ein Verstoss gegen ein Lichtsignal dokumentiert wird.
„Unserer Auffassung nach handelt es sich nicht um ein Messsystem im eigentlichen Sinne“, so die Begründung der Stadtpolizei Uster gegenüber Medien.
Das ASTRA wurde erst durch eine Medienanfrage auf den Fall aufmerksam und hat angekündigt, die Situation zu prüfen. Es muss nun geklärt werden, ob die Anlage eine offizielle Abnahme benötigt oder ob sie in einer rechtlichen Grauzone betrieben werden darf.
Können Bussen angefochten werden?
Die fehlende Zulassung wirft die Frage auf, ob bereits ausgestellte Ordnungsbussen anfechtbar sind. Sascha Buchmann räumt ein, dass Einsprachen möglich seien. Er betont jedoch, dass der Beweis für den Gesetzesverstoss – also das Überfahren bei aktivem Warnsignal – durch die Videoaufnahme vorhanden und seiner Meinung nach auch verwertbar sei.
Die kommenden Wochen werden zeigen, wie das ASTRA die Technologie einstuft und welche Konsequenzen dies für den Betrieb in Uster und möglicherweise für ähnliche zukünftige Projekte in anderen Schweizer Gemeinden haben wird. Bis dahin bleibt die erste KI-Verkehrskamera der Schweiz ein Pionierprojekt mit rechtlichen Unsicherheiten.





