Die Gemeinde Pfungen im Kanton Zürich hat einen ehemaligen Mitarbeiter angezeigt. Der Mann hatte eine Transportfirma über einen Rechnungsfehler in Kenntnis gesetzt. Die Gemeinde hatte der Firma versehentlich 34'000 Franken zu viel verrechnet. Der ehemalige Mitarbeiter wurde nun wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses bestraft.
Wichtige Punkte
- Die Gemeinde Pfungen verrechnete einer Transportfirma 34'000 Franken zu viel.
- Ein ehemaliger Mitarbeiter informierte die Firma über diesen Fehler.
- Er wurde daraufhin wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses angezeigt und bestraft.
- Die Firma musste am Ende nur 3000 Franken statt fast 37'000 Franken zahlen.
Falsche Anschlussgebühren in Pfungen
Eine Transportfirma in Pfungen plante einen Erweiterungsbau. Für diesen Bau verlangte die Gemeinde Anschlussgebühren. Die ursprüngliche Rechnung belief sich auf fast 37'000 Franken. Diese Summe war jedoch fehlerhaft berechnet worden.
Tatsächlich sollten nur 3000 Franken an Gebühren anfallen. Die Differenz betrug somit 34'000 Franken. Dieser Fehler wurde intern von einem ehemaligen Mitarbeiter der Gemeinde bemerkt.
Faktencheck
- Fehlerhafte Summe: 37'000 Franken
- Korrekte Summe: 3000 Franken
- Differenz: 34'000 Franken
Ehemaliger Mitarbeiter informierte Firma
Der Mann war früher für die Berechnung solcher Gebühren bei der Gemeinde zuständig gewesen. Er hatte die Baugesuchsunterlagen der Transportfirma geprüft. Dabei kam er zum Schluss, dass für das Unternehmen keine weiteren Wasser- und Entwässerungsgebühren anfallen würden.
Drei Monate nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses bei der Gemeinde wurde der Entscheid getroffen, der Firma die 37'000 Franken zu berechnen. Wie der Ex-Mitarbeiter von diesem internen Entscheid erfahren hat, bleibt unklar.
"Eine Amtsgeheimnisverletzung ist strafbar und durch die Staatsanwaltschaft zu untersuchen", erklärte die Gemeinde Pfungen zur Begründung ihrer Anzeige.
Mails an die Transportfirma
Der ehemalige Angestellte schrieb zwei E-Mails an die betroffene Transportfirma. In diesen Nachrichten legte er dar, wie er die Ausgangslage ihres Baugesuchs während seiner Anstellung beurteilt hatte. Er wies darauf hin, dass die Firma keine Wasser- und Entwässerungsgebühren mehr bezahlen müsse.
Die Transportfirma leitete die erhaltenen E-Mails des sogenannten Whistleblowers direkt an die Gemeindeverwaltung weiter. Dadurch wurde die Identität des Absenders schnell bekannt. Dies führte zur Anzeige gegen den ehemaligen Mitarbeiter.
Hintergrund zum Amtsgeheimnis
Das Amtsgeheimnis schützt vertrauliche Informationen, die Behördenmitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten. Eine Verletzung kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Es dient dazu, das Vertrauen in die Verwaltung zu sichern und die ordnungsgemässe Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu gewährleisten.
Konsequenzen für den Whistleblower
Nach der Anzeige durch die Gemeinde Pfungen wurde der ehemalige Mitarbeiter gerichtlich belangt. Er erhielt eine Busse von 1200 Franken. Zusätzlich wurde eine bedingte Geldstrafe von 4800 Franken gegen ihn verhängt.
Des Weiteren muss der Mann Verfahrenskosten in Höhe von 800 Franken tragen. Die Gesamtkosten für den ehemaligen Mitarbeiter belaufen sich somit auf 6800 Franken.
Gemeinde korrigiert Fehler
Die Gemeinde Pfungen gab an, dass der Vorfall ein Einzelfall sei. Nach der Meldung durch den Whistleblower sei der Verwaltung der Fehler bewusst geworden. Die Berechnung wurde daraufhin umgehend korrigiert.
Als Ursache für den Fehler nannte die Gemeinde einen Personalwechsel. Wichtige Informationen seien nicht an die zuständige Person weitergeleitet worden. Dies berichtete der "Tages-Anzeiger" unter Berufung auf die Gemeinde.
Für die Transportfirma hatte die Angelegenheit ein positives Ende. Sie musste letztlich nur die korrekten 3000 Franken Bearbeitungsgebühr bezahlen. Die ursprünglich zu viel verlangten 34'000 Franken wurden ihr erlassen.
Öffentliche Diskussion und interne Kontrolle
Der Fall wirft Fragen zur internen Fehlerkultur und zum Umgang mit Whistleblowern in öffentlichen Verwaltungen auf. Einerseits ist der Schutz des Amtsgeheimnisses wichtig für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung. Andererseits ist die Aufdeckung von Fehlern durch Mitarbeiter entscheidend für Transparenz und Korrektheit.
In diesem speziellen Fall führte die Handlung des ehemaligen Mitarbeiters zur Korrektur eines erheblichen finanziellen Fehlers zugunsten eines Unternehmens. Gleichzeitig wurde er für die Art und Weise der Fehlerbehebung bestraft.
Experten diskutieren, wie ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz vertraulicher Informationen und der Förderung von Transparenz gefunden werden kann. Interne Meldesysteme könnten eine Lösung sein, um Mitarbeitern einen sicheren Weg zur Meldung von Missständen zu bieten, ohne das Amtsgeheimnis zu verletzen.
Die Gemeinde Pfungen hat nach eigenen Angaben ihre internen Abläufe überprüft, um ähnliche Fehler in Zukunft zu vermeiden. Der Fokus liegt nun auf der Verbesserung der Informationsweitergabe bei Personalwechseln und der Sensibilisierung für korrekte Gebührenberechnungen.
Es bleibt abzuwarten, welche langfristigen Auswirkungen dieser Fall auf die Handhabung von Amtsgeheimnissen und die Rolle von Whistleblowern in Schweizer Gemeinden haben wird. Die Debatte über den richtigen Umgang mit internen Fehlern und deren Aufdeckung wird voraussichtlich weitergeführt.





