Ein Zürcher Millionärspaar ist wegen Betrugs verurteilt worden, nachdem es jahrelang unrechtmässig Ergänzungsleistungen zur AHV bezogen hatte. Obwohl die Eheleute das gesamte Geld von 280'000 Franken zurückzahlten und sich selbst anzeigten, sprachen die Behörden Strafen aus. Der Fall wirft Fragen zur Strafverfolgung bei Selbstanzeigen im Sozialleistungsbereich auf.
Wichtigste Punkte
- Zürcher Ehepaar bezog fast zehn Jahre lang unrechtmässig Ergänzungsleistungen.
- Das Paar verschwieg ein Barvermögen von über einer Million Franken.
- Insgesamt wurden 280'000 Franken zu Unrecht bezogen.
- Trotz vollständiger Rückzahlung und Selbstanzeige erfolgte eine Verurteilung.
- Die Steueramnestie bei Selbstanzeigen gilt nicht für Sozialleistungsbetrug.
Jahrelanger Bezug trotz Millionenvermögen
Das Ehepaar, beide Mitte siebzig, beantragte 2015 Ergänzungsleistungen zur AHV. In ihrem Gesuch gaben sie an, ausschliesslich von ihrer AHV-Rente von 1419 Franken zu leben. Sie deklarierten ein Vermögen von etwas über 70'000 Franken, verteilt auf drei Bankkonten. Diese Angaben waren jedoch falsch.
Tatsächlich besassen die Eheleute zu diesem Zeitpunkt sieben Bankkonten mit einem Gesamtvermögen von 1'050'000 Franken. Dieser erhebliche Unterschied zwischen deklariertem und tatsächlichem Vermögen blieb über Jahre unentdeckt.
Faktencheck
- Dauer des Betrugs: Fast zehn Jahre
- Unrechtmässig bezogener Betrag: Rund 280'000 Franken
- Tatsächliches Vermögen: Über 1 Million Franken
- Deklariertes Vermögen: Etwas über 70'000 Franken
Überprüfungen blieben erfolglos
In den Jahren 2018 und 2021 führten die Behörden zwei Überprüfungen durch. Bei diesen Gelegenheiten gaben die Eheleute weiterhin keine Auskunft über ihre verschwiegenen Konten. In der Zwischenzeit kam sogar ein achtes Konto mit weiteren 30'000 Franken Vermögen hinzu, welches ebenfalls nicht deklariert wurde.
Die Zürcher hatten ihr gesamtes Vermögen auch bei den Steuererklärungen nicht vollständig angegeben. Dies zeigt ein Muster des Verschweigens finanzieller Mittel gegenüber staatlichen Stellen.
Selbstanzeige aus schlechtem Gewissen
Der Fall kam schliesslich durch die Eheleute selbst ans Licht. Aus schlechtem Gewissen zeigten sie sich bei den Behörden an. Dieser Schritt war entscheidend, denn ohne die Selbstanzeige wäre der Betrugsfall wohl nie aufgeflogen, da die bisherigen Überprüfungen keine Unregelmässigkeiten aufdeckten.
Sie haben die unrechtmässig bezogenen 280'000 Franken vollständig zurückgezahlt. Dies ist ein wichtiger Aspekt, der in vielen Betrugsfällen nicht vorkommt.
«Die Selbstanzeige ist ein richtiger Schritt, auch wenn er spät kommt. Sie zeigt Reue und den Willen zur Wiedergutmachung, was bei der Strafbemessung eine Rolle spielen kann.»
Hintergrund: Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV sind eine wichtige Säule der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Sie helfen, wenn Renten und andere Einkommen die minimalen Lebenshaltungskosten nicht decken. Anspruch darauf haben Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen und deren anrechenbare Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen. Vermögen spielt dabei eine entscheidende Rolle, da es bestimmte Freibeträge nicht überschreiten darf.
Urteil: Bussen und bedingte Geldstrafe
Trotz der Selbstanzeige und der vollständigen Rückzahlung der Gelder wurden die Eheleute verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat verhängte per Strafbefehl Bussen von je 3600 Franken. Zusätzlich müssen sie Gebühren von je 1000 Franken bezahlen.
Darüber hinaus wurde eine bedingte Geldstrafe von je 14'400 Franken ausgesprochen. Diese Strafe wird jedoch nicht fällig, wenn sich die Ehepartner in den nächsten zwei Jahren nichts Vergleichbares mehr zuschulden kommen lassen. Dies ist eine gängige Praxis im Schweizer Strafrecht, um Täter zu einer zukünftigen straffreien Lebensführung anzuhalten.
Steueramnestie vs. Sozialleistungsbetrug
Im Steuerrecht gibt es bei einer Selbstanzeige die sogenannte Steueramnestie, die unter bestimmten Bedingungen Straffreiheit gewährt. Dies ist jedoch nicht auf den Bereich der Sozialleistungen übertragbar. Der Bezug von unrechtmässigen Ergänzungsleistungen fällt unter Betrug und wird strafrechtlich verfolgt.
Deshalb kam es in diesem Fall zu einer Strafuntersuchung und schliesslich zur Verurteilung. Der Fall verdeutlicht, dass die rechtlichen Konsequenzen bei Betrug mit Sozialleistungen auch bei Selbstanzeige bestehen bleiben können, anders als bei Steuerdelikten.
Auswirkungen auf das Vertrauen in das System
Fälle wie dieser können das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Sozialsystem beeinflussen. Es ist wichtig, dass die Behörden konsequent gegen Betrug vorgehen, aber auch die Umstände einer Selbstanzeige angemessen würdigen. Die Transparenz solcher Fälle trägt zur Sensibilisierung bei und unterstreicht die Bedeutung korrekter Angaben beim Bezug von Sozialleistungen.
Die AHV-Ergänzungsleistungen sind für Menschen gedacht, die wirklich auf Unterstützung angewiesen sind. Das Verschweigen von Vermögen untergräbt dieses Prinzip und führt zu einer Belastung des Systems.
Fazit und Prävention
Der Fall des Zürcher Millionärspaares zeigt deutlich, dass Betrug mit Sozialleistungen ernsthafte Konsequenzen hat, selbst wenn die Täter Reue zeigen und die Gelder zurückzahlen. Es ist ein Appell an alle Leistungsbezieher, ihre finanziellen Verhältnisse stets wahrheitsgetreu anzugeben.
Die Behörden sind angehalten, ihre Kontrollmechanismen weiter zu verbessern, um solche Fälle frühzeitig zu erkennen. Gleichzeitig bleibt die Selbstanzeige ein wichtiges Instrument, das – auch wenn es nicht vor Strafe schützt – zur Aufklärung und Wiedergutmachung beitragen kann.





