In Zürich entbrennt ein Konflikt zwischen der Stadtverwaltung und dem Gastgewerbe. Der Grund sind elektrische Tischlampen und Lichterketten auf Restaurant-Terrassen, die sich auf öffentlichem Grund befinden. Wirte kritisieren die städtischen Vorschriften als übertrieben, während die Stadt auf den Schutz vor Lichtverschmutzung verweist.
Wichtige Punkte
- Restaurants auf öffentlichem Grund dürfen keine elektrischen Leuchten verwenden.
- Wirte empfinden das Verbot als kleinlich und ungerecht.
- Die Stadt beruft sich auf eine Regelung von 2008 zum Schutz vor Lichtverschmutzung.
- Es gibt eine Aussicht auf mögliche Lockerungen für kleinere Tischlampen.
Verbot elektrischer Beleuchtung auf öffentlichem Grund
Die aktuelle Regelung untersagt Restaurants in Zürich, elektrische Beleuchtung wie Tischlampen oder Lichterketten auf ihren Terrassen zu nutzen, wenn diese auf öffentlichem Grund liegen. Diese Vorschrift wird momentan konsequent durchgesetzt. Betroffene Gastronomen äussern ihr Unverständnis über dieses Vorgehen.
Sie kritisieren, dass sie für die Nutzung des öffentlichen Raums oft hohe Gebühren entrichten müssen, aber gleichzeitig strengere Auflagen erfüllen sollen als Betriebe auf Privatgrund. Diese Ungleichbehandlung sorgt für Frustration in der Branche.
Faktencheck
- Das Verbot elektrischer Beleuchtung auf öffentlichem Grund besteht bereits seit 2008.
- Es ist im «Leitfaden für die Boulevardgastronomie» der Stadt Zürich festgehalten.
- Kerzen sind weiterhin erlaubt und fallen nicht unter das Verbot.
Kritik der Wirte: «Ein bisschen kleinlich»
Mehrere Wirte haben sich öffentlich zu Wort gemeldet und die städtische Praxis scharf kritisiert. Regula Bürgin, Chefin der Brasserie Spirgarten, bezeichnete Strafen wegen kleiner Tischlampen als «ein bisschen kleinlich». Ihr Betrieb musste die Beleuchtung nach einer Kontrolle der Gewerbepolizei entfernen.
«Strafen wegen kleiner Tischlampen sind ein bisschen kleinlich.»
Auch Reto Frei (52), Mitgründer der erfolgreichen Restaurantkette Tibits, zeigt wenig Verständnis. Er betont, dass Zürich die einzige Stadt sei, in der seine Betriebe wegen kleiner Lichterketten Probleme hätten. Dies deutet auf eine spezifische Auslegung oder strenge Durchsetzung in Zürich hin, die anderswo nicht üblich ist.
Hintergrund: Lichtverschmutzung
Lichtverschmutzung beschreibt die Aufhellung des Nachthimmels durch künstliche Lichtquellen. Sie hat negative Auswirkungen auf Mensch und Natur, stört Ökosysteme, nachtaktive Tiere und den menschlichen Schlaf-Wach-Rhythmus. Viele Städte versuchen, diese Entwicklung einzudämmen.
Die Position der Stadt Zürich
Die Stadt Zürich weist den Vorwurf zurück, die Kontrollen verschärft zu haben. Das Tiefbauamt von SP-Stadträtin Simone Brander erklärt, dass das Verbot seit 2008 gilt und im Leitfaden für die Boulevardgastronomie verankert ist. Der Hauptgrund für das Verbot ist der Schutz vor Lichtverschmutzung. Die Stadt betont, dass Kerzen auf den Terrassen weiterhin gestattet sind.
Obwohl die Stadt an der Notwendigkeit des Schutzes vor Lichtverschmutzung festhält, gibt es Anzeichen für eine mögliche Anpassung der Regelung. Ein politischer Vorstoss hat die Diskussion angestossen. Die Stadt signalisiert, dass künftig kleinere Tischlämpchen erlaubt sein könnten, vorausgesetzt, sie strahlen nicht nach oben.
Konfliktpotenzial im öffentlichen Raum
Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie konfliktbeladen die Nutzung des öffentlichen Raums durch die Gastronomie in Zürich ist. Immer wieder flammen Diskussionen um Vorschriften, Bewilligungen und die Nutzung städtischer Flächen auf. Es geht nicht nur um Lichter, sondern auch um Öffnungszeiten, Lärmemissionen und die Ästhetik des Stadtbildes.
Ein weiteres Beispiel ist der seit Jahren schwelende Streit um zwei Kult-Imbisse am Zürichsee. Die Stadt wollte deren Mietverträge nicht verlängern, unter anderem, weil die Standorte nach heutigem Recht nicht mehr bewilligungsfähig seien. Die Betreiber kämpfen juristisch und erhalten politische Unterstützung, was zeigt, wie emotional und komplex solche Entscheidungen sein können.
Ausblick auf mögliche Lockerungen
Die aktuelle Diskussion um die Tischlampen könnte zu einer pragmatischeren Lösung führen. Die Ankündigung der Stadt, den Leitfaden anzupassen und kleinere, nach unten strahlende Tischlampen zuzulassen, könnte den Wirten entgegenkommen. Dies würde es ihnen ermöglichen, eine angenehmere Atmosphäre auf ihren Terrassen zu schaffen, ohne den Schutz vor Lichtverschmutzung gänzlich zu vernachlässigen.
Es bleibt abzuwarten, wie schnell und in welcher Form diese Anpassungen umgesetzt werden. Für die Gastronomen wäre dies ein wichtiges Signal, dass ihre Anliegen gehört werden und eine Balance zwischen städtischen Vorschriften und den Bedürfnissen der Betriebe gefunden werden kann.





