Der Stadtrat von Winterthur muss die Entlassung der Wohnüberbauung Brunnergut aus dem kommunalen Inventar schutzwürdiger Bauten nochmals überprüfen. Dies hat das Baurekursgericht des Kantons Zürich entschieden. Die richterliche Anordnung folgt auf einen Rekurs des Zürcher Heimatschutzes, der die ursprünglichen Abklärungen als unzureichend kritisierte.
Wichtige Punkte
- Baurekursgericht ordnet erneute Prüfung der Brunnergut-Überbauung an.
- Zürcher Heimatschutz kritisierte Mängel in Gutachten zur Schutzwürdigkeit.
- Ein unabhängiges Gutachten ist nun erforderlich.
- Die Überbauung wurde 2024 aus dem kantonalen Inventar entlassen.
- Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Gericht fordert unabhängiges Gutachten
Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hat die Stadt Winterthur angewiesen, die Schutzwürdigkeit der Wohnüberbauung Brunnergut neu zu beurteilen. Der Zürcher Heimatschutz (ZVH) hatte gegen die geplante Entlassung aus dem kommunalen Inventar rekurriert. Er bemängelte die Qualität der bisherigen Gutachten.
Die Richter kamen zum Schluss, dass der Sachverhalt nicht ausreichend geklärt wurde. Die bisherigen Gutachten der Kantonalen Denkmalpflegekommission (KDK) reichten für eine Entlassung aus dem Inventar nicht aus. Ein neues, unabhängiges Gutachten von einer bisher unbeteiligten Fachperson ist nun einzuholen.
Faktencheck
- Baujahr: 1954-1956 (erste Etappe), frühe 1960er-Jahre (zweite Etappe)
- Aufnahme ins kommunale Inventar: 2016
- Aufnahme ins kantonale Inventar: 2018
- Entlassung aus kantonalem Inventar: 2024
Chronologie der Schutzwürdigkeit
Die Wohnüberbauung Brunnergut, errichtet in zwei Phasen zwischen 1954 und den frühen 1960er-Jahren, hat eine wechselhafte Geschichte im Denkmalschutz hinter sich. Im Jahr 2016 wurde die Siedlung zunächst ins Inventar der schutzwürdigen Bauten der Stadt Winterthur aufgenommen. Zwei Jahre später, 2018, folgte die Anerkennung im kantonalen Inventar der Denkmalpflegeschutzobjekte von überkommunaler Bedeutung.
Diese kantonale Anerkennung war ein wichtiger Schritt für den Schutz der Überbauung. Doch im Jahr 2024 entliess die Baudirektion des Kantons Zürich die Siedlung überraschend wieder aus ihrem Inventar. Dieser Schritt erfolgte nicht ohne Widerstand.
„Die unzureichenden Abklärungen zur Schutzwürdigkeit der Brunnergut-Überbauung haben uns zum Rekurs bewogen. Wir sind froh, dass das Baurekursgericht uns Recht gegeben hat und eine vertiefte Prüfung fordert.“
Widerstand des Zürcher Heimatschutzes
Bereits gegen die Entlassung aus dem kantonalen Inventar hatte der Zürcher Heimatschutz erfolgreich rekurriert. Das Baurekursgericht wies die Sache damals an die Baudirektion zurück, um ein Ergänzungs- oder Obergutachten einzuholen. Trotz dieser Vorgeschichte beabsichtigte auch die Stadt Winterthur, die Siedlung aus dem kommunalen Inventar zu entfernen.
Der Zürcher Heimatschutz legte erneut Rekurs ein. Er argumentierte, dass die Entscheidungsfindung der Stadt Winterthur sich lediglich auf die Gutachten der Kantonalen Denkmalpflegekommission und nachträglich eingereichte Ergänzungen stützte. Diese seien für eine solch weitreichende Entscheidung nicht ausreichend gewesen.
Bedeutung für Winterthur
Die Entscheidung des Baurekursgerichts unterstreicht die Wichtigkeit einer sorgfältigen und fundierten Bewertung von Schutzobjekten. Für Winterthur bedeutet dies, dass ein weiteres Gutachten eingeholt werden muss, bevor eine endgültige Entscheidung über den Schutzstatus der Brunnergut-Überbauung getroffen werden kann. Dies verzögert den Prozess, sichert aber auch die Qualität der Entscheidungsfindung.
Es geht dabei nicht nur um das konkrete Gebäudeensemble, sondern auch um die Prinzipien des Denkmalschutzes in der Stadt. Die Brunnergut-Überbauung ist ein Beispiel für die Architektur der Nachkriegszeit und repräsentiert einen Teil der städtischen Entwicklungsgeschichte. Ihr Erhalt oder ihre Entlassung aus dem Inventar hat Signalwirkung für andere schutzwürdige Bauten in Winterthur.
Hintergrund zum Denkmalschutz
Der Denkmalschutz in der Schweiz ist auf kommunaler und kantonaler Ebene geregelt. Inventare schutzwürdiger Bauten dienen dazu, Gebäude oder Ensembles von historischem, architektonischem oder städtebaulichem Wert zu identifizieren und zu erhalten. Die Aufnahme in ein solches Inventar bedeutet in der Regel, dass bauliche Veränderungen nur mit Zustimmung der Denkmalschutzbehörden vorgenommen werden dürfen. Eine Entlassung aus dem Inventar kann weitreichende Folgen für die Bausubstanz haben.
Wie geht es weiter?
Der aktuelle Entscheid des Baurekursgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, dass weitere rechtliche Schritte unternommen werden. Unabhängig davon muss die Stadt Winterthur nun ein neues Gutachten in Auftrag geben. Dieses Gutachten soll eine objektive und umfassende Bewertung der Schutzwürdigkeit der Brunnergut-Überbauung liefern.
Erst nach Vorliegen und Prüfung dieses unabhängigen Gutachtens kann der Stadtrat von Winterthur eine neue Entscheidung treffen. Diese muss dann wiederum den rechtlichen Anforderungen genügen und eine transparente Begründung liefern. Der Fall zeigt, wie wichtig die Rolle von Organisationen wie dem Zürcher Heimatschutz für den Erhalt des baukulturellen Erbes ist.
Die Öffentlichkeit wird die weitere Entwicklung genau verfolgen. Es bleibt abzuwarten, welche neuen Erkenntnisse das unabhängige Gutachten liefern wird und wie sich dies auf den Schutzstatus der Brunnergut-Überbauung auswirkt. Für die Stadt Winterthur ist es eine Gelegenheit, ihre Denkmalschutzpraktiken zu überprüfen und zu stärken.





