Ein tragischer Fall aus Effretikon findet einen aussergewöhnlichen juristischen Abschluss. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen einen 87-jährigen Arzt eingestellt, der im September 2024 seine 82-jährige Lebenspartnerin getötet hatte. Ein psychiatrisches Gutachten kam zum Schluss, dass der Mann die Tat im Schlaf beging und aufgrund einer seltenen Störung schuldunfähig war.
Der Vorfall, der die Gemeinde erschütterte, wirft komplexe Fragen über Schuld, Bewusstsein und die unvorhersehbaren Folgen medizinischer Zustände auf. Obwohl der Mann nicht strafrechtlich verurteilt wird, hat der Fall tiefgreifende Konsequenzen für ihn.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 87-jähriger Arzt aus Effretikon tötete seine 82-jährige Partnerin im September 2024.
- Ein Gutachten diagnostizierte eine REM-Schlaf-Verhaltensstörung, die zu unkontrollierten Handlungen im Schlaf führte.
- Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren wegen Schuldunfähigkeit ein; der Mann handelte ohne Vorsatz oder Bewusstsein.
- Dem Mann wurde die Berufsausübungsbewilligung als Arzt entzogen und er muss die Verfahrenskosten von 30'000 Franken tragen.
Ein Notruf in der Nacht
Die Ereignisse nahmen in den frühen Morgenstunden des 6. September 2024 ihren Lauf. Kurz nach 3:30 Uhr ging bei der Einsatzzentrale von Schutz & Rettung Zürich ein beunruhigender Anruf ein. Am Apparat war ein 87-jähriger Mann aus Effretikon, der meldete, seine Lebenspartnerin atme nicht mehr.
Die sofort ausgerückten Rettungskräfte und die Kantonspolizei Zürich fanden in der Wohnung an der Illnauerstrasse eine leblose 82-jährige Frau vor. Die Spurenlage am Tatort deutete schnell auf ein Tötungsdelikt hin. Der Lebenspartner wurde daraufhin als tatverdächtig festgenommen.
Die Festnahme des hochbetagten Mannes, eines pensionierten Hausarztes, der auch als Freitodbegleiter tätig war, sorgte für grosses Unverständnis im Umfeld des Paares. Nichts hatte auf eine Gewalttat hingedeutet.
Die entscheidende Diagnose
Im Zentrum der Ermittlungen stand die Frage nach dem Motiv und der Zurechnungsfähigkeit des Mannes. Die Staatsanwaltschaft gab ein forensisch-psychiatrisches Gutachten in Auftrag, um den Geisteszustand des Beschuldigten zu klären. Das Ergebnis dieses Gutachtens veränderte den gesamten Fall.
Der beauftragte Psychiater diagnostizierte mit hoher Wahrscheinlichkeit eine REM-Schlaf-Verhaltensstörung (RBD). Diese seltene neurologische Erkrankung führt dazu, dass die normalerweise während der Traumphase (REM-Schlaf) auftretende Muskelerschlaffung ausbleibt. Betroffene agieren ihre Träume physisch aus, was zu unkontrollierten und teils heftigen Bewegungen führen kann.
Was ist eine REM-Schlaf-Verhaltensstörung?
Im normalen REM-Schlaf (Rapid Eye Movement) sind die Muskeln des Körpers, mit Ausnahme der Augen- und Atemmuskulatur, gelähmt. Dieser Zustand, Atonie genannt, schützt uns davor, unsere Träume körperlich auszuführen. Bei Menschen mit RBD ist dieser Schutzmechanismus gestört. Sie können im Schlaf sprechen, schreien, um sich schlagen oder, in extremen Fällen, komplexe und gewalttätige Handlungen ausführen, ohne sich dessen bewusst zu sein.
Der Gutachter erklärte, dass es bei dieser Störung zu impulsivem und gefährlichem Verhalten kommen kann. Beobachtungen von Angehörigen stützten diese Diagnose. Der 87-Jährige hatte offenbar geträumt und seine Partnerin im Schlaf erwürgt, ohne die Realität wahrzunehmen.
Juristische Konsequenzen ohne Verurteilung
Basierend auf den Erkenntnissen des Gutachtens traf die Staatsanwaltschaft eine weitreichende Entscheidung. In der im Oktober 2025 veröffentlichten Einstellungsverfügung wurde festgehalten, dass der Mann die Tat „unter Verlust der Realitätsprüfung, ohne Einsicht in das Unrecht der Tat und ohne Steuerungsfähigkeit“ begangen habe.
„Aufgrund der umfassenden Abklärungen kommt die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass keine vorsätzliche Tötung vorliegt. Der Beschuldigte war zum Tatzeitpunkt schuldunfähig.“
Da ein zentrales Element für eine strafrechtliche Verurteilung – der Vorsatz – fehlte, wurde das Verfahren eingestellt. Der Entscheid ist mittlerweile rechtskräftig. Juristisch gesehen gilt der Mann als nicht schuldig, da er die Tat nicht bewusst oder willentlich begangen hat.
Ein einmaliger Fall in der Schweiz
Fälle, in denen eine schwere Straftat direkt auf eine Parasomnie wie die REM-Schlaf-Verhaltensstörung zurückgeführt und das Verfahren eingestellt wird, sind äusserst selten. Experten bezeichnen den Fall aus Effretikon als einen der ersten seiner Art in der Schweizer Rechtsgeschichte, der so klar dokumentiert und entschieden wurde.
Trotz Einstellung folgen Massnahmen
Obwohl es zu keiner strafrechtlichen Verurteilung kommt, bleibt der Vorfall für den 87-Jährigen nicht ohne Folgen. Die Behörden haben ihm die Berufsausübungsbewilligung als Arzt definitiv entzogen. Diese Massnahme dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit, auch wenn er bereits pensioniert war.
Zusätzlich muss der Mann die gesamten Verfahrenskosten in Höhe von 30'000 Franken übernehmen. Diese Entscheidung unterstreicht die Schwere des Geschehenen, auch wenn die juristische Schuldfrage geklärt ist. Der Fall hinterlässt eine Familie in Trauer und einen Mann, der mit der unfassbaren Tatsache leben muss, seine Partnerin im Schlaf getötet zu haben.





