Eine Überwachungskamera am Bahnübergang beim Bahnhof Uster führte im Jahr 2025 zu Busseneinnahmen von rund 1,1 Millionen Franken für die Stadt. Nun stehen die Rechtmässigkeit dieser automatisiert ausgestellten Ordnungsbussen infrage. Die Anlage, die Fahrzeuge nach Beginn des Wechselblinklichts erfasste, wurde im Oktober 2025 stillgelegt, da Zweifel an der nötigen Bewilligung bestehen.
Wichtige Erkenntnisse
- Die Stadt Uster erzielte 2025 rund 1,1 Millionen Franken durch eine umstrittene Kamera.
- Die Rechtmässigkeit der Bussen ist fraglich, da wichtige Bewilligungen fehlen könnten.
- Die Anlage wurde im Oktober 2025 stillgelegt.
- Bereits bezahlte Bussen werden wahrscheinlich nicht zurückerstattet.
- Politische Aufarbeitung des Falls wird fortgesetzt.
Hohe Einnahmen durch automatisierte Überwachung
Die Stadt Uster setzte die Kamera am Bahnübergang beim Bahnhof im Februar 2025 in einem Pilotbetrieb ein. Ihr Zweck war es, Fahrzeuge zu erfassen, die den Übergang überquerten, nachdem das Wechselblinklicht bereits aktiviert war. Fahrer, die diese Regel missachteten, erhielten automatisch eine Ordnungsbusse von 250 Franken.
Bis zur Deaktivierung der Anlage im Oktober 2025 wurden etwa 4500 Verkehrsteilnehmende gebüsst. Diese Massnahme trug massgeblich zu den Rekordeinnahmen der Stadt Uster bei. Insgesamt beliefen sich die Busseneinnahmen im Jahr 2025 auf rund 3,2 Millionen Franken. Dieser Betrag ist ein Rekordwert für die Stadt.
Faktencheck
- Einführung: Februar 2025 (Pilotbetrieb)
- Deaktivierung: Oktober 2025
- Anzahl Bussen: ca. 4500
- Einnahmen durch Kamera: ca. 1,1 Millionen Franken
- Gesamte Busseneinnahmen Uster 2025: ca. 3,2 Millionen Franken
Rechtliche Grundlage der Kamera infrage gestellt
Die rechtliche Einordnung des Überwachungssystems geriet im Herbst 2025 durch das Eidgenössische Institut für Metrologie (Metas) in die Kritik. Es stellte sich die grundlegende Frage, ob die Kamera lediglich Verstösse dokumentierte oder ob sie im juristischen Sinne Messungen vornahm. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Notwendigkeit spezieller Zulassungen.
Sollte die Kamera als Messgerät eingestuft werden, wären eine Zulassung durch Metas sowie eine entsprechende Weisung des Bundesamts für Strassen (Astra) erforderlich gewesen. Eine solche Weisung existiert bis heute nicht. Aus diesem Grund wurde die Anlage im Oktober 2025 ausser Betrieb genommen. Die Stadt Uster betont jedoch, dass die Kamera technisch einwandfrei funktionierte und alle Verstösse korrekt dokumentiert wurden.
«Die Stadt hält daran fest, dass die Kamera technisch einwandfrei funktioniert und sämtliche Verstösse korrekt dokumentiert hat.»
Die Stadt Uster hat den Ball nun an das Astra weitergegeben, um die rechtlichen Fragen abschliessend klären zu lassen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird massgebend für die zukünftige Handhabung ähnlicher Überwachungssysteme sein.
Hintergrund der Diskussion
Die hohen Busseneinnahmen in Uster standen auch im Zusammenhang mit einer Rechnungsaffäre bei der Stadtpolizei. Im Gemeinderat wurden kritische Fragen zu den stark gestiegenen Bussenerträgen gestellt. Dies erhöhte den Druck, die Rechtmässigkeit der Einnahmen genau zu prüfen.
Folgen für Gebüsste: Wer bekommt das Geld zurück?
Für die Mehrheit der betroffenen Personen, die ihre Busse bereits bezahlt haben, dürfte sich die Situation nicht ändern. Bezirksstatthalter Markus Ehrensperger erklärte gegenüber verschiedenen Medien, dass eine Ordnungsbusse mit der Bezahlung grundsätzlich als rechtskräftig abgeschlossen gilt. Eine Rückerstattung ist in diesen Fällen praktisch ausgeschlossen.
Anders verhält es sich bei Personen, die ihre Busse nicht bezahlt oder angefochten haben. Insgesamt wurden 138 Fälle an das Statthalteramt überwiesen. Davon endeten 69 bereits mit einem Strafbefehl. Die restlichen 69 noch hängigen Verfahren wurden vom Statthalteramt eingestellt.
Die Einstellung erfolgte, weil die Klärung der Zulässigkeit der Anlage voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen würde. Eine weitere Verzögerung bei Übertretungen wurde als unverhältnismässig beurteilt. Dies schafft eine ungewöhnliche Situation: Wer sofort bezahlte, hat kaum Chancen auf Rückerstattung. Wer die Busse anfocht oder nicht bezahlte, hat je nach Verfahrensstand bessere Aussichten.
Potenzielle Rückerstattungen für Wenige
Sollte sich herausstellen, dass die automatisierten Ordnungsbussen tatsächlich unrechtmässig waren, könnten jene Personen entschädigt werden, deren Verfahren bereits beim Statthalteramt hängig waren und mit einem Strafbefehl abgeschlossen wurden. Das Statthalteramt würde in diesem Fall von sich aus auf die Betroffenen zugehen und die notwendigen Schritte einleiten.
- Sofortzahler: Kaum Chancen auf Rückerstattung.
- Angefochtene/Unbezahlte Bussen: Bessere Chancen auf Rückerstattung, insbesondere bei eingestellten Verfahren oder ausgestellten Strafbefehlen.
Politische Aufarbeitung und weitere Schritte
Parallel zur juristischen Prüfung wird der Fall auch politisch weiter aufgearbeitet. Die hohen Busseneinnahmen stehen im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit, insbesondere im Zusammenhang mit der Rechnungsaffäre bei der Stadtpolizei. Die parlamentarische Aufarbeitung soll nach der Sommerpause fortgesetzt werden. Zudem wird über die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) diskutiert.
Diese Kommission könnte die Abläufe und Entscheidungen rund um die Installation und den Betrieb der Kamera umfassend untersuchen. Das Ziel ist es, volle Transparenz zu schaffen und sicherzustellen, dass zukünftig alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.





