Der Fall von Nihad Abdal und Anna Märkli, einem jungen Paar aus Zürich, wirft ein Schlaglicht auf die Praxis des Zürcher Migrationsamts. Trotz Heiratsvorbereitungen und der Geburt einer gemeinsamen Tochter wurde Herr Abdal im September 2023 in den Irak ausgeschafft. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich hat nun das Vorgehen der Behörden scharf kritisiert, was Fragen zur Rechtsstaatlichkeit und zum Umgang mit abgewiesenen Asylbewerbern aufwirft.
Wichtige Erkenntnisse
- Nihad Abdal wurde trotz laufender Heiratsvorbereitung mit einer Schweizerin in den Irak ausgeschafft.
- Das Verwaltungsgericht Zürich rügte das Vorgehen des Migrationsamts als unverhältnismässig und potenziell verfassungswidrig.
- Die Behörden vermuteten eine Scheinehe, ohne das Paar oder dessen Umfeld anzuhören.
- Die Schweiz und der Irak haben eine Vereinbarung zur Rückübernahme unterzeichnet und eine Botschaft in Bagdad eröffnet.
- Der Fall beleuchtet die Härte der Schweizer Asylpolitik und die Herausforderungen für integrierte abgewiesene Asylbewerber.
Ein Leben zwischen Integration und Abschiebung
Nihad Abdal kam als Minderjähriger in die Schweiz und stellte im Januar 2016 einen Asylantrag. Er berichtete von familiären Fehden und der gefährlichen Lage im Nordirak durch den IS. Sein Asylgesuch wurde im März 2017 abgelehnt, alle Rechtsmittel scheiterten. Trotz der Ablehnung integrierte sich Herr Abdal, lernte Deutsch und engagierte sich ehrenamtlich. Er fand Freunde und seine heutige Ehefrau, Anna Märkli.
Das Zürcher Migrationsamt verschärfte die Auflagen für Herrn Abdal zunehmend. Er musste in einer Notunterkunft leben, durfte bestimmte Gebiete nicht verlassen und kam zeitweise in Durchsetzungshaft. Als abgewiesener Asylbewerber war ihm bezahlte Arbeit oder Ausbildung verwehrt. Er lebte von rund zehn Franken Nothilfe pro Werktag.
Faktencheck
Im Jahr 2023 wurden 33 Personen in den Irak ausgeschafft, 2024 waren es 28 und bis Ende September des laufenden Jahres 19. Alle ausgeschafften Personen waren Männer. Sonderflüge kosten durchschnittlich 40.000 bis 50.000 Franken.
Der Verdacht der Scheinehe
Die Beziehung zwischen Nihad Abdal und Anna Märkli entwickelte sich aus einer Freundschaft, die an einer Schule für Asylbewerber begann. Im Mai 2022 gestanden sie sich ihre Liebe. Sie planten ihre Hochzeit, suchten eine gemeinsame Wohnung und informierten ihr Umfeld. Mitte Dezember 2022 sprachen sie beim Zivilstandsamt Zürich vor, um sich über die notwendigen Dokumente für eine Heirat zu informieren. Dies war der Beginn einer langen und komplizierten Odyssee.
Das Migrationsamt Zürich vermutete jedoch eine Scheinehe. Ein abgewiesener Asylbewerber, der eine Schweizerin heiraten will, weckt bei den Behörden schnell Misstrauen. Obwohl das Paar umfangreiche Beweise für ihre Beziehung vorlegte – darunter Fotos, Briefe und Chat-Nachrichten –, lehnte das Amt die beantragte Kurzaufenthaltsbewilligung ab, die für die Ehevorbereitung zwingend notwendig ist.
"Ich bin mir nicht sicher, ob ich das will, diesen Leuten gegenübersitzen, die mir so viel angetan haben."
Die bürokratische Odyssee und die Ausschaffung
Die Beschaffung der notwendigen Dokumente für die Heirat erwies sich als äusserst schwierig. Da es Ende 2022 bis Herbst 2024 keine Schweizer Botschaft im Irak gab, mussten die Papiere über die Schweizer Vertretung in Jordanien angefordert werden. Dokumente wurden zwischen Zürich, Bern, Dohuk, Bagdad und Amman hin- und hergeschoben. Hinzu kam, dass irakische Dokumente nicht per Post verschickt werden konnten, was auf die Hilfe von Freunden angewiesen war.
Trotz eines laufenden Rekurses gegen die abgelehnte Kurzaufenthaltsbewilligung, der eine aufschiebende Wirkung versprach, wurde Nihad Abdal am 20. September 2023 verhaftet. Bei einem obligatorischen Meldepflichttermin im Amtsgebäude Zürich-Oerlikon wurde er von Polizisten abgefangen und am nächsten Morgen in einem Sonderflug nach Bagdad ausgeschafft. Seine Anwältin erfuhr erst nach der Verhaftung von der Ablehnung des Rekurses.
Hintergrund: Sonderflüge und Zwangsmassnahmen
Seit 2019 führt die Schweiz wieder Zwangsrückführungen in den Irak durch. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) organisierte 2023 insgesamt 49 Sonderflüge, 2024 waren es 53. Bei diesen Flügen kommen oft Zwangsmassnahmen zum Einsatz. Beobachter der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) sind seit 2012 an Bord, um die Einhaltung der Menschenrechte zu überwachen. Die NKVF kritisiert insbesondere die Fesselung von Eltern in Anwesenheit ihrer Kinder und die gestaffelte Rückführung von Familien.
Deutliche Rügen des Verwaltungsgerichts
Am 6. Dezember 2023 kam die Wende: Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wies das Migrationsamt an, Nihad Abdal eine Kurzaufenthaltsbewilligung auszustellen. Die Richter stellten fest, dass von einer Scheinehe oder missbräuchlichem Verhalten keine Rede sein könne. Sie rügten das Vorgehen des Migrationsamts als unverhältnismässig und als Verletzung der prozeduralen Fairness und Rechtsstaatlichkeit der Bundesverfassung.
Das Gericht hinterfragte, ob das Migrationsamt bereits im Voraus von der Ablehnung des Rekurses Kenntnis hatte, da die Planung einer Verhaftung und eines Sonderflugs einige Zeit in Anspruch nimmt. Dies würde einen doppelten Verstoss gegen die Verfassung bedeuten. Das Migrationsamt lehnte es ab, sich zu dem Einzelfall zu äussern.
Indizienkatalog für Scheinehen
Das Migrationsamt Zürich verwendet einen Kriterienkatalog, um Scheinehen aufzudecken. Zu den Indizien gehören:
- Die Ehe steht im Zusammenhang mit einem Wegweisungsverfahren.
- Die Verlobten kennen sich erst kurze Zeit.
- Es gibt einen grossen Altersunterschied.
- Die anwesenheitsberechtigte Partnerin gehört einer Randgruppe an (z.B. Alkohol- oder Drogenabhängige, Sexarbeiterinnen).
- Die Verlobten können sich sprachlich kaum verständigen.
- Sie kennen die Lebensumstände des jeweils anderen nicht.
- Sie haben keinen Bezug zur Schweiz.
- Sie machen widersprüchliche Aussagen.
- Die Heirat kommt nur zustande, weil Geld fliesst oder Drogen beschafft werden.
Ein Happy End mit vielen Fragen
Nach seiner Rückkehr in die Schweiz heirateten Nihad Abdal und Anna Märkli am 10. April 2024 auf dem Zürcher Standesamt. Am 1. Dezember des gleichen Jahres kam ihre Tochter Nirush zur Welt. Nihad Abdal absolviert nun eine Lehre als Automechaniker und holt damit eine Berufsausbildung nach, die ihm zuvor acht Jahre lang verwehrt worden war.
Die Schweiz intensiviert derweil die Zusammenarbeit mit dem Irak im Bereich Migration. Im Mai 2024 unterzeichnete Bundesrat Beat Jans eine Vereinbarung zur "Erleichterung der Rückübernahme und Förderung der freiwilligen Rückkehr" abgewiesener Asylsuchender. Nur wenige Monate später, im September 2024, eröffnete die Schweiz nach 33 Jahren Abwesenheit wieder eine Botschaft in Bagdad.
Gleichzeitig diskutiert das Bundesparlament weitere asylpolitische Verschärfungen, darunter die Verlängerung der Wartezeit für Härtefallgesuche auf zehn Jahre und das Verwehren von Auslandsreisen für Asylsuchende. Diese Massnahmen zielen darauf ab, das Leben für Flüchtlinge "so unattraktiv wie nur möglich" zu machen.
Nihad Abdals Geschichte ist ein Beispiel für die menschlichen Kosten dieser Politik. Er betont die Bedeutung der Unterstützung, die er von Freunden und Familie erhielt, um "das Licht am Ende des dunklen Tunnels" zu sehen. Sein Fall zeigt, wie entscheidend individuelle Unterstützung und rechtsstaatliche Korrekturen sein können, um die Härte bürokratischer Entscheidungen abzufedern.





