Ein ehemaliger Mitarbeiter der Gemeinde Pfungen wurde von der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses zu einer Busse verurteilt. Er hatte eine Transportfirma über eine fehlerhafte Rechnung in Höhe von fast 37'000 Franken informiert. Die Firma hätte tatsächlich nur 3'000 Franken bezahlen müssen.
Wichtige Erkenntnisse
- Ein Ex-Mitarbeiter der Gemeinde Pfungen deckte eine fehlerhafte Rechnung von 37'000 Franken auf.
- Die Transportfirma musste letztlich nur 3'000 Franken für Bearbeitungsgebühren entrichten.
- Der Mann wurde trotz seiner korrekten Information wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt.
- Die Gemeinde Pfungen korrigierte den Fehler und zeigte den ehemaligen Angestellten an.
Fehlerhafte Rechnung und Whistleblower-Meldung
Der Vorfall begann vor rund zweieinhalb Jahren. Ein ehemaliger Angestellter der Gemeinde Pfungen, der dort über eineinhalb Jahre tätig gewesen war, kontaktierte eine Transportfirma. Er bezeichnete sich selbst als «vermeintlicher Whistleblower». Die Gemeinde hatte der Firma Anschlussgebühren von fast 37'000 Franken für einen Erweiterungsbau in Rechnung gestellt. Der 66-jährige Ex-Mitarbeiter behauptete in seinen E-Mails, dass diese Rechnung falsch sei.
Seine Einschätzung bestätigte sich. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland stellte später in einem rechtskräftigen Strafbefehl fest, dass die Rechnung tatsächlich fehlerhaft war. Trotzdem wurde der Mann zu einer Busse von 1'200 Franken verurteilt. Hinzu kamen eine bedingte Geldstrafe von 4'800 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken. Der Grund für diese Verurteilung war die Verletzung des Amtsgeheimnisses. Die Transportfirma hatte die beiden E-Mails umgehend an die Gemeinde Pfungen weitergeleitet.
Faktencheck
- Ursprüngliche Forderung: 37'000 Franken
- Korrigierter Betrag: 3'000 Franken
- Busse für Ex-Mitarbeiter: 1'200 Franken
- Bedingte Geldstrafe: 4'800 Franken
- Verfahrenskosten: 800 Franken
Details der Amtsgeheimnis-Verletzung
Laut Strafbefehl gab der ehemalige Mitarbeiter Informationen preis, die er während seiner Anstellung erlangt hatte und die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren. Es handelte sich um verwaltungsinterne Informationen. Der Mann schrieb in seinen Mitteilungen, er habe die Ausgangslage des Baugesuchs während seiner aktiven Zeit geprüft und sei für die Gebührenberechnungen verantwortlich gewesen. Er kam zu dem Schluss, dass die Firma keine Wasser- und Entwässerungsgebühren mehr zahlen müsse. Dies sei auch «einvernehmlich» mit dem damaligen Bereichsleiter besprochen worden.
Es bleibt unklar, wie der Ex-Mitarbeiter von der fehlerhaften Rechnung erfuhr. Zum Zeitpunkt des Rechnungsentscheids war er bereits seit über drei Monaten nicht mehr bei der Gemeinde Pfungen angestellt. Er äusserte sich auf Anfrage nur zurückhaltend, um keine erneute Verletzung des Amtsgeheimnisses zu riskieren. Er betonte jedoch, warum er sich direkt an das Unternehmen und nicht zuerst an die Gemeinde wandte.
«Ich habe meine Stelle im Streit verlassen», sagte der Mann. «Der Gang zur Firma war der einzige Weg, andere Bauherrschaften zu schützen.»
Er beschrieb ein schwieriges Verhältnis zu seinem Vorgesetzten. Andere Ansprechpartner in der Gemeinde seien mit diesem befreundet gewesen. Für eine Aufsichtsbeschwerde fehlten ihm die notwendigen Dokumente.
Reaktion der Gemeinde Pfungen
Die Gemeinde Pfungen bezeichnet den Vorfall als Einzelfall. Nach der Meldung des Ex-Mitarbeiters wurde der Verwaltung bewusst, dass die Berechnung falsch war. Sie korrigierte den Fehler umgehend. Die Transportfirma musste schliesslich nur noch 3'000 Franken Bearbeitungsgebühren bezahlen. Trotzdem erstattete die Gemeinde Anzeige gegen den ehemaligen Angestellten.
Hintergrund der Anzeige
Die Gemeinde erklärte, dass eine Amtsgeheimnisverletzung strafbar ist und von der Staatsanwaltschaft untersucht werden muss. Dies ist eine rechtliche Verpflichtung, unabhängig davon, ob die Information des Whistleblowers korrekt war oder nicht.
Die ursprünglich zu hohe Rechnung begründete die Gemeinde mit einer falschen Annahme. Sie ging fälschlicherweise davon aus, dass das Gebäude der Transportfirma bereits vor Oktober 2005 gebaut wurde. Bei älteren Bauten müssen bereits bezahlte und neue Gebühren verrechnet werden, was zu einer Nachzahlung hätte führen können. Die Firma hatte jedoch erst 2013 gebaut und damals bereits einmalige Anschlussgebühren von 570'000 Franken entrichtet.
Diese wichtige Information wurde laut Gemeinde aufgrund eines Personalwechsels nicht an die zuständige Person weitergeleitet. Um zukünftige Fehler dieser Art zu vermeiden, hat die Gemeinde Pfungen ihre internen Prozesse angepasst. Seit dem Vorfall werden Berechnungen der Anschlussgebühren nach dem Vieraugenprinzip kontrolliert. Dies soll eine doppelte Absicherung bieten und die Genauigkeit der Gebührenberechnungen gewährleisten.
Transparenz und Vertrauen
Der Fall wirft Fragen zur Transparenz in der Gemeindeverwaltung und zum Umgang mit Fehlern auf. Obwohl der Ex-Mitarbeiter eine korrekte Information weitergab, die der Firma eine hohe Fehlzahlung ersparte, wurde er bestraft. Dies zeigt die rechtliche Komplexität des Amtsgeheimnisses.
Die Einführung des Vieraugenprinzips ist ein wichtiger Schritt, um die Genauigkeit von Berechnungen zu verbessern und das Vertrauen in die Verwaltung zu stärken. Es unterstreicht die Notwendigkeit, interne Kommunikationswege klar zu definieren und Personalwechsel sorgfältig zu managen, um Wissensverluste zu vermeiden.
Für Unternehmen bedeutet dieser Fall, dass es sich lohnt, Rechnungen der öffentlichen Hand genau zu prüfen. Auch Gemeinden können Fehler machen, und eine kritische Auseinandersetzung mit den Forderungen ist ratsam. Der Fall in Pfungen ist ein klares Beispiel dafür, wie wichtig es ist, sowohl die Rechte der Bürger als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Angestellte der öffentlichen Hand zu beachten.
Die Diskussion um Whistleblower-Schutz und die Balance zwischen Amtsgeheimnis und öffentlichem Interesse bleibt relevant. In vielen Ländern gibt es Bestrebungen, den Schutz für Personen zu verbessern, die Missstände aufdecken, auch wenn dies mit der Verletzung von Geheimhaltungspflichten einhergeht.
Die Gemeinde Pfungen hat aus dem Vorfall gelernt und Massnahmen ergriffen, um die Qualität ihrer Dienstleistungen zu sichern. Dies ist entscheidend, um das Vertrauen der Bürger und Unternehmen in die Verwaltung aufrechtzuerhalten.





