Ein missglückter Brandstiftungsversuch in einem Coiffeursalon im Bezirk Bülach führte zu einem Wasserschaden von 20'000 Franken und brachte zwei Männer vor Gericht. Die Vorwürfe reichten von versuchter Brandstiftung über illegale Beschäftigung bis hin zu Drogenfahrten und Körperverletzung. Das Bezirksgericht Bülach sah sich mit widersprüchlichen Aussagen konfrontiert, insbesondere bezüglich einer angeblichen Anstiftung zur Tat.
Wichtige Erkenntnisse
- Ein missglückter Brandstiftungsversuch verursachte 20'000 Franken Sachschaden.
- Ein 30-jähriger Iraker gestand die Brandstiftung und weitere Delikte.
- Der Iraker beschuldigte seinen ehemaligen Chef, ihn zur Brandstiftung angestiftet zu haben.
- Der 39-jährige Geschäftsführer des Salons bestritt die Anstiftung vehement.
- Das Gericht konnte die Anstiftung nicht zweifelsfrei beweisen und sprach den Geschäftsführer in diesem Punkt frei.
- Der Iraker wurde zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 5 Monaten verurteilt und muss die Schweiz verlassen.
- Der Geschäftsführer erhielt eine sechsmonatige Freiheitsstrafe wegen illegaler Beschäftigung.
Ein Feuer, das sich selbst löschte
Im April 2023 sollte ein Coiffeursalon im Bezirk Bülach in Flammen aufgehen. Doch der Plan ging nicht auf. Nach dem Einschlagen eines Fensters wurde ein mit Frotteetüchern gefüllter Wäschekorb angezündet. Unglücklicherweise – oder glücklicherweise, je nach Perspektive – stand dieser Korb direkt unter einer Wasserleitung. Das Feuer beschädigte die Leitung, und das austretende Wasser löschte nicht nur den Brand, sondern drang auch durch den Boden bis ins Kellergeschoss.
Der entstandene Sachschaden belief sich auf rund 20'000 Franken. Was als Brandstiftung begann, endete in einem erheblichen Wasserschaden. Diese Kette von Ereignissen führte schliesslich zu einem Prozess vor dem Bezirksgericht Bülach, bei dem ein 30-jähriger Iraker als Haupttäter im Fokus stand.
Faktencheck Brandstiftung
- Datum des Vorfalls: April 2023
- Ort: Coiffeursalon im Bezirk Bülach
- Schadensursache: Beschädigte Wasserleitung durch Brand
- Sachschaden: Rund 20'000 Franken
Umfangreiches Strafregister des Täters
Der 30-jährige Iraker, ein abgewiesener Asylbewerber, gestand vor Gericht die Brandstiftung. Er ist bereits mehrfach vorbestraft und sitzt seit fast zwei Jahren im Gefängnis. Seine Liste der Vergehen ist lang und umfasst eine Reihe schwerwiegender Delikte. Er räumte alle Anschuldigungen vollumfänglich ein, die ihn vor die drei Richter brachten.
Zu seinen Taten gehörten das Entwenden eines BMW einer Bekannten, eine Fahrt unter dem Einfluss von Kokain und Marihuana ohne gültigen Ausweis, der Versuch, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen, sowie anschliessende Drohungen und Gewalt gegen Polizisten. Auch einen Messerangriff, bei dem er mehrere Männer in einem Club leicht verletzte, stritt er nicht ab.
«Ich weiss: Alles, was ich gemacht habe, war falsch. Das grösste Problem war mein Drogenkonsum», erklärte der Beschuldigte vor Gericht.
Trotz seines umfassenden Geständnisses betonte er, dass die Idee zur Brandstiftung nicht von ihm stammte. Er behauptete, der Geschäftsführer des Coiffeursalons habe ihn dazu angestiftet.
Anstiftungsvorwurf und offene Fragen
Der Iraker gab an, etwa ein halbes Jahr lang illegal in dem Salon gearbeitet zu haben. Sein ehemaliger Chef habe ihm den ausstehenden Lohn erst auszahlen wollen, wenn er den Salon anzündet. «Ich wollte dieses Geld, das ich mit viel Risiko verdient habe. Ich habe es dringend gebraucht», sagte er. Diese Aussage führte dazu, dass auch der 39-jährige Geschäftsführer des Salons, ein Iraner, vor Gericht stand.
Die Anklage gegen den Geschäftsführer lautete auf Anstiftung zum Versuch der Brandstiftung und illegale Beschäftigung von Ausländern. Auch er hat ein umfangreiches Vorstrafenregister. Im August 2024 wurde er vom Bezirksgericht Dietikon unter anderem wegen Gefährdung des Lebens, mehrfacher Körperverletzung und mehrfacher Veruntreuung verurteilt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weshalb er sich derzeit auf freiem Fuss befindet.
Hintergrund zur Anklage
Der Vorwurf der Anstiftung stand im Zentrum der Verhandlung. Während der Iraker seinen ehemaligen Chef direkt beschuldigte, wies dieser alle Anschuldigungen von sich. Die Staatsanwaltschaft war in diesem Punkt skeptisch, sah sich aber verpflichtet, die Anklage zu erheben, damit das Gericht die Beweise prüfen konnte.
Widersprüchliche Aussagen und fehlende Beweise
Der Salon-Geschäftsführer wies den Anstiftungsvorwurf als «Unsinn» zurück. Auf die Frage des Richters, welches Motiv der Iraker für eine falsche Anschuldigung haben könnte, antwortete der Geschäftsführer: «Rache, weil ich ihn rauswerfen wollte.»
Die Staatsanwältin teilte die Einschätzung, dass es keinen Auftrag zur Brandstiftung gegeben habe. Sie beantragte jedoch eine Verurteilung des Geschäftsführers wegen illegaler Beschäftigung des Irakers und forderte angesichts seiner zahlreichen Vorstrafen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten.
Für den Iraker forderte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und eine Landesverweisung von sieben Jahren. Sie vermutete ein Rachemotiv: Der Iraker und die Ex-Frau des Geschäftsführers sollen eine Beziehung gehabt haben. Der Iraker habe dem Geschäftsführer vor der Tat eine Nachricht geschickt, er werde seine Existenz zerstören. «So etwas schickt man seinem Auftraggeber nicht», argumentierte die Staatsanwältin.
Verteidigung und Gegenargumente
Die Verteidigerin des Irakers wies die Rachetheorie zurück. Ihr Mandant habe keinen Grund, den Geschäftsführer fälschlicherweise zu beschuldigen. «Er hat schlicht kein nachvollziehbares Motiv», sagte sie. Vielmehr hätte der Geschäftsführer Grund zur Rache an seinem Ex-Angestellten gehabt, da dieser eine Affäre mit seiner Ex-Frau hatte. Für die tatsächlich begangenen Delikte hielt die Verteidigerin eine Freiheitsstrafe von maximal 20 Monaten für angemessen.
Der Anwalt des Geschäftsführers betonte, es gäbe keine sachlichen Beweise für eine Anstiftung. Die Anklage basiere einzig auf den Aussagen des Irakers. Chats zwischen den beiden hätten keinerlei Hinweise auf eine Anstiftung, ein Treffen oder eine Planung ergeben. Zudem zeigte die Auswertung der Fussfesseln, die sein Mandant damals tragen musste, dass er zum Zeitpunkt der Brandstiftung in einer angrenzenden Liegenschaft geschlafen habe. «Da hätte er sich selbst in Lebensgefahr gebracht», argumentierte der Anwalt. Auch der angeblich vom Geschäftsführer engagierte Mittäter sei auf dem Überwachungsvideo nicht zu sehen gewesen.
Urteil: Freispruch bei Anstiftung, Verurteilung bei anderen Delikten
Der vorsitzende Richter fasste die Beweislage zusammen: «Alles, was in diesem Raum sicher ist, ist, dass einer lügt. Mehr wissen wir nicht.» Er führte aus, es gäbe Punkte, die für eine Anstiftung sprächen, und andere, die für eine falsche Anschuldigung sprächen. Da man sich nicht zu 90 Prozent sicher sein könne, führe dies im Rechtsstaat zu einem Freispruch im Anstiftungspunkt.
Der Iraker wurde in allen anderen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 5 Monaten, eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 30 Franken und eine Busse von 500 Franken. Zusätzlich wurde eine Landesverweisung von 7 Jahren angeordnet. Der Beschuldigte zeigte sich damit einverstanden: «Ich möchte gerne ins Flugzeug steigen und die Schweiz verlassen.» Der Richter stellte ihm in Aussicht, im Februar oder März bedingt aus dem Gefängnis entlassen zu werden, falls das Urteil rechtskräftig wird.
Der 39-jährige Geschäftsführer des Salons wurde wegen illegaler Beschäftigung von Ausländern zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Angesichts seines belasteten Leumunds sei eine Geldstrafe oder eine bedingte Freiheitsstrafe nicht mehr ausreichend, so der Richter. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
- Iraker: 3 Jahre 5 Monate Freiheitsstrafe, 10 Tagessätze à 30 CHF, 500 CHF Busse, 7 Jahre Landesverweisung.
- Geschäftsführer: 6 Monate Freiheitsstrafe wegen illegaler Beschäftigung.





