Ein Physiotherapeut muss sich heute vor dem Obergericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im Oktober 2021 eine Patientin sexuell missbraucht zu haben. Die Frau befand sich aufgrund eines gebrochenen Fusses in Behandlung in seiner Praxis in Gossau.
Das Bezirksgericht Uster hatte den Beschuldigten bereits im Dezember 2023 der Schändung schuldig gesprochen. Es verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe und ein lebenslanges Tätigkeitsverbot. Der Physiotherapeut hat das Urteil angefochten und fordert einen Freispruch.
Wichtige Fakten
- Physiotherapeut wegen sexueller Übergriffe angeklagt.
- Vorfall ereignete sich im Oktober 2021 in Gossau.
- Bezirksgericht verurteilte ihn zu bedingter Freiheitsstrafe und Tätigkeitsverbot.
- Angeklagter beantragt Freispruch vor Obergericht.
Der Fall: Therapie und mutmasslicher Übergriff
Die Anklage beschreibt den Vorfall, der sich im Herbst 2021 ereignet haben soll. Eine damals 49-jährige Patientin suchte die Praxis des portugiesischen Physiotherapeuten in Gossau auf. Sie war dort, um ihren gebrochenen Fuss behandeln zu lassen. Die Frau hatte den Beschuldigten bereits zuvor mehrfach für Therapiesitzungen aufgesucht.
Laut Anklageschrift forderte der Physiotherapeut die Patientin bei einem Termin im Oktober 2021 auf, ihre Hose auszuziehen. Dies sei bei früheren Behandlungen nicht üblich gewesen. Die Frau trug dabei noch ihren Slip.
Zentrale Daten
- Datum des mutmasslichen Übergriffs: Oktober 2021
- Ort: Physiotherapiepraxis in Gossau
- Alter der Patientin zum Zeitpunkt des Vorfalls: 49 Jahre
Der Beschuldigte massierte die Patientin anschliessend im Leistenbereich. Die Frau empfand dies gemäss Anklageschrift als unangenehm. Sie lag zu diesem Zeitpunkt auf dem Rücken.
Details des angeklagten Vorfalls
Der mutmassliche Übergriff setzte sich fort. Als die Patientin später auf dem Bauch lag und einschlief, soll der Physiotherapeut einen Finger in ihre Vagina eingeführt haben. Die Frau erschrak durch die Handlung.
Die Anklageschrift hält fest, dass die Frau in diesem Moment nicht in der Lage war, sich zu wehren.
Nach diesem Vorfall forderte der Physiotherapeut die Patientin auf, sich wieder auf den Rücken zu drehen. Er massierte sie erneut im Leistenbereich. Nach einigen Minuten äusserte die Frau, es sei nun genug. Der Physiotherapeut beendete die Behandlung.
Vor der Verabschiedung zeigte der Beschuldigte der Patientin noch einige Dehnübungen. Die Frau verliess die Praxis. Der Vorfall wurde später zur Anzeige gebracht.
Hintergrund zur Anklage
Eine Schändung im Schweizer Strafrecht bezieht sich auf sexuelle Handlungen an einer Person, die unfähig ist, Widerstand zu leisten oder ihre Abwehrbereitschaft zu bilden. Dies kann durch Schlaf, Bewusstlosigkeit oder andere Zustände der Wehrlosigkeit gegeben sein.
Das Urteil des Bezirksgerichts Uster
Im Dezember 2023 befasste sich das Bezirksgericht Uster mit dem Fall. Nach Prüfung der Beweise und Zeugenaussagen sprach das Gericht den Physiotherapeuten der Schändung schuldig. Das Urteil basierte auf den vorliegenden Fakten und der Darstellung der Anklage.
Das Gericht verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Die Probezeit für diese Freiheitsstrafe wurde auf zwei Jahre festgelegt. Das bedeutet, dass die Strafe nur vollzogen wird, wenn der Verurteilte während der Probezeit weitere Straftaten begeht.
Tätigkeitsverbot ausgesprochen
Zusätzlich zur bedingten Freiheitsstrafe erliess das Bezirksgericht ein lebenslanges Tätigkeitsverbot. Dieses Verbot umfasst jegliche berufliche oder ausserberufliche Tätigkeit im Gesundheitsbereich, die Patientenkontakt beinhaltet. Dies soll verhindern, dass der Beschuldigte in Zukunft ähnliche Taten begehen kann.
- Verurteilung: Schändung
- Freiheitsstrafe: 10 Monate bedingt
- Probezeit: 2 Jahre
- Tätigkeitsverbot: Lebenslang für den Gesundheitsbereich mit Patientenkontakt
Berufung vor dem Obergericht
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich einen Landesverweis von fünf Jahren für den Physiotherapeuten beantragt. Das Bezirksgericht Uster lehnte diesen Antrag jedoch ab. Der Beschuldigte ist portugiesischer Staatsbürger.
Der Verteidiger des Physiotherapeuten legte gegen das Urteil des Bezirksgerichts Berufung ein. Er fordert einen vollständigen Freispruch für seinen Mandanten. Der Fall wird nun vor dem Obergericht neu verhandelt und beurteilt.
Das Obergericht wird die Beweise erneut prüfen und die Argumente beider Seiten anhören. Es muss entscheiden, ob die Verurteilung des Bezirksgerichts Bestand hat oder ob der Physiotherapeut freigesprochen wird. Auch die Höhe der Strafe und das Tätigkeitsverbot könnten neu bewertet werden.
Die Verhandlung vor dem Obergericht ist ein wichtiger Schritt in diesem juristischen Verfahren. Sie wird klären, ob das erstinstanzliche Urteil bestätigt oder revidiert wird. Das Ergebnis hat weitreichende Konsequenzen für den Physiotherapeuten und die betroffene Patientin.





