Nicolas Rimoldi, Präsident der Bewegung Mass-Voll, muss sich im März vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten. Gegenstand der Verhandlung ist ein Post auf der Plattform X, ehemals Twitter, der sich auf die verstorbene Thurgauer Regierungsrätin Sonja Wiesmann (SP) bezieht. Rimoldi wird vorgeworfen, die Ehre der Verstorbenen verletzt und das Pietätsgefühl ihrer Angehörigen missachtet zu haben.
Wichtige Punkte
- Nicolas Rimoldi muss sich wegen übler Nachrede vor Gericht verantworten.
- Der Vorwurf bezieht sich auf einen X-Post über die verstorbene Thurgauer Regierungsrätin Sonja Wiesmann.
- Rimoldi wurde bereits in der Vergangenheit mehrfach gerichtlich belangt.
- Die Verhandlung findet am 5. März in Frauenfeld statt.
Der umstrittene Post auf X
Der Kern der Anklage liegt in einer Äusserung, die Rimoldi auf X (ehemals Twitter) tätigte. Er schrieb mit Bezug auf einen Medienbericht über die im Amt verstorbene Regierungsrätin:
"Eine Mörderin weniger. Ich bedauere, wird sie nie vor einem Gericht Gerechtigkeit für das Corona-Verbrechen erfahren."Diese Worte führten zu einem Strafbefehl der Thurgauer Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Verletzung der Ehre der Verstorbenen und des Pietätsgefühls ihrer Familie. Rimoldi wurde zunächst wegen übler Nachrede gegen eine Verstorbene zu einer Busse von 200 Franken verurteilt. Hinzu kamen Verfahrensgebühren sowie Untersuchungs- und Polizeikosten in Höhe von 780 Franken.
Faktencheck
- Verurteilung: Busse von 200 Franken
- Zusätzliche Kosten: 780 Franken für Verfahrens- und Polizeikosten
- Kläger: Die beiden Töchter der verstorbenen Regierungsrätin
Rimoldis Weigerung und die Gerichtsverhandlung
Nicolas Rimoldi akzeptierte die gegen ihn verhängte Strafe nicht. Dies führte dazu, dass die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl an das Bezirksgericht Frauenfeld überwies. Ein Sprecher der Thurgauer Staatsanwaltschaft bestätigte diesen Schritt gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Die Hauptverhandlung ist für den 5. März angesetzt. Als Privatklägerinnen treten die beiden Töchter der verstorbenen Regierungsrätin auf. Sie suchen auf diesem Weg Gerechtigkeit für die ihrer Mutter widerfahrene Ehrverletzung.
Hintergrund zur verstorbenen Regierungsrätin
Sonja Wiesmann, Mitglied der SP, war eine bekannte Persönlichkeit in der Thurgauer Politik. Ihr plötzlicher Tod im Amt löste in der Region grosse Betroffenheit aus. Die Äusserungen Rimoldis kurz nach ihrem Ableben stiessen auf breite Empörung und wurden von vielen als respektlos empfunden.
Der Fall wirft Fragen über die Grenzen der Meinungsfreiheit in sozialen Medien auf, insbesondere wenn es um die Würde von Verstorbenen und die Gefühle ihrer Angehörigen geht. Die rechtliche Auseinandersetzung könnte hier präjudizierende Wirkung haben.
Rechtlicher Kontext
Üble Nachrede gegen Verstorbene ist in der Schweiz strafbar. Das Gesetz schützt die Ehre einer Person auch über den Tod hinaus und berücksichtigt das Pietätsgefühl der Hinterbliebenen. Die Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen, wo sie die Rechte anderer, auch die von Verstorbenen, verletzt.
Wiederholte Konflikte Rimoldis mit der Justiz
Für Nicolas Rimoldi ist dies nicht der erste Kontakt mit der Schweizer Justiz. Er musste sich in der Vergangenheit bereits mehrfach vor Gericht verantworten. Diese Vorfälle zeigen ein Muster wiederholter juristischer Auseinandersetzungen, die oft im Zusammenhang mit seinen politischen Aktivitäten stehen.
Erst vor einem Monat wies das Bundesgericht eine Beschwerde des Mass-Voll-Präsidenten ab. Das Gericht befand Rimoldi der Nötigung schuldig. Er hatte im Jahr 2021 zwei Mal Demonstrationszüge auf die Strasse gelenkt und damit den motorisierten Verkehr behindert. Die Verurteilung wegen Störung des Polizeidienstes, Hinderung einer Amtshandlung sowie mehrfacher Teilnahme an unbewilligten Demonstrationen wurde ebenfalls vom Bundesgericht bestätigt.
Weitere gerichtliche Auseinandersetzungen
- Im vergangenen November sprach ihn das Zürcher Bezirksgericht in erster Instanz schuldig, weil er Polizisten als "Nazis" beschimpft haben soll. Rimoldi kündigte an, dieses Urteil weiterzuziehen.
- Ende September verurteilte ihn das Zürcher Bezirksgericht erstinstanzlich wegen Verleumdung des früheren Juso-Präsidenten Nicola Siegrist. Rimoldi hatte auf X geschrieben, Hitler sei Siegrists Vorbild.
Diese Reihe von Fällen unterstreicht die juristischen Herausforderungen, mit denen Rimoldi konfrontiert ist. Die bevorstehende Verhandlung in Frauenfeld reiht sich somit in eine längere Liste von Gerichtsterminen ein, die seine öffentliche Person und seine Aktivitäten begleiten.
Die Öffentlichkeit verfolgt solche Prozesse mit grossem Interesse, da sie nicht nur die individuelle Verantwortung, sondern auch die Grenzen der freien Meinungsäusserung im digitalen Raum beleuchten. Das Urteil in Frauenfeld könnte wichtige Signale für künftige Fälle dieser Art senden.





