In einem aufsehenerregenden Fall vor dem Bezirksgericht Winterthur fordert die Staatsanwaltschaft die Verwahrung für einen Mann, der eine junge Frau nach jahrelangem Stalking brutal angegriffen haben soll. Die Tat, die sich im Juni 2024 ereignete, wird als der tragische Höhepunkt einer langen Leidensgeschichte gewertet. Das mutmassliche Motiv des Täters: Er wollte sein Opfer entstellen, damit sie für andere Männer unattraktiv wird.
Die damals 27-jährige Frau hatte zuvor massive Anstrengungen unternommen, um dem Mann zu entkommen. Sie wechselte ihren Arbeitsplatz und zog sogar zu ihrer Schwester, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Doch all diese Vorsichtsmassnahmen konnten die Eskalation der Gewalt nicht verhindern.
Wichtige Fakten im Überblick
- Die Staatsanwaltschaft beantragt die lebenslange Verwahrung für den Angreifer.
- Dem Angriff ging eine jahrelange Phase des Stalkings voraus.
- Das Opfer hatte seinen Wohn- und Arbeitsort geändert, um dem Täter zu entkommen.
- Laut Gericht war das Ziel des Täters, die Frau dauerhaft zu entstellen.
Der Abend des Angriffs
An einem gewöhnlichen Abend im Juni 2024 endete für eine 27-jährige Frau der Arbeitstag mit einem Albtraum. Gemeinsam mit ihrem Schwager kam sie vor dem Wohnhaus ihrer Schwester in Winterthur an, wo sie seit einiger Zeit lebte. Es war ein Zufluchtsort, den sie gewählt hatte, um einem Mann zu entfliehen, der sie seit Jahren verfolgte.
In dem Moment, als sie aus dem Auto stieg, schlug der Täter zu. Der Angriff geschah plötzlich und mit grosser Brutalität. Er war der Höhepunkt einer langen Geschichte von Belästigung und Nachstellung, die das Leben der jungen Frau massiv beeinträchtigt hatte.
Vorsichtsmassnahmen blieben erfolglos
Die Frau hatte die Bedrohung ernst genommen. Um den ständigen Nachstellungen zu entgehen, hatte sie drastische Schritte unternommen. Sie kündigte ihre frühere Arbeitsstelle und suchte sich eine neue. Sie verliess ihre eigene Wohnung und zog in die Obhut ihrer Familie, in der Hoffnung, dort Sicherheit zu finden.
Diese Massnahmen zeigen, wie gross die Angst und die Belastung für die Frau gewesen sein müssen. Stalking ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Form von Psychoterror, die Betroffene in ständiger Furcht leben lässt. Der Fall macht deutlich, dass selbst umfassende Schutzvorkehrungen manchmal nicht ausreichen, um einen entschlossenen Täter aufzuhalten.
Ein jahrelanger Leidensweg
Stalking ist ein schleichender Prozess, der das Leben der Opfer zerstört. Es beginnt oft harmlos mit unerwünschten Nachrichten oder Anrufen und steigert sich zu ständiger Beobachtung und Verfolgung. Für die 27-jährige Frau war diese Erfahrung über Jahre hinweg bittere Realität. Der Mann drang immer wieder in ihr Leben ein und liess sie nicht in Ruhe.
Was ist Stalking?
Stalking, auch als „beharrliche Verfolgung“ bekannt, bezeichnet das wiederholte und unerwünschte Verfolgen, Belästigen und Bedrohen einer Person. Dies kann online (Cyberstalking) oder im realen Leben geschehen. Die Folgen für die Opfer sind oft schwerwiegend und reichen von Angstzuständen und Depressionen bis hin zu sozialer Isolation und körperlicher Gewalt.
Jeder Schritt aus der Haustür war mit der Sorge verbunden, dem Verfolger zu begegnen. Die ständige Anspannung und das Gefühl, nirgendwo sicher zu sein, zermürben die Psyche. Der Entschluss, das eigene Leben komplett umzukrempeln – neuer Job, neue Wohnung – war ein verzweifelter Versuch, die Kontrolle zurückzugewinnen und dem Terror zu entkommen.
Das Motiv: Ein perfider Besitzanspruch
Während der Gerichtsverhandlung kam ein besonders erschütterndes Detail ans Licht. Die Richterin äusserte die Vermutung, dass es dem Täter nicht nur um die Ausübung von Macht ging. Sein primäres Ziel sei es gewesen, sein Opfer gezielt zu entstellen. Er wollte sie für immer zeichnen, damit sie, so die schreckliche Logik des Täters, „keinen anderen Mann mehr finden würde“.
„Es ging dem Beschuldigten offenbar darum, sein Opfer zu entstellen, damit sie keinen anderen Mann mehr finden würde.“
Diese Einschätzung offenbart eine Denkweise, die von extremem Besitzdenken und Kontrollwahn geprägt ist. Der Täter sah die Frau nicht als eigenständige Person, sondern als sein Eigentum. Als er sie nicht haben konnte, wollte er sicherstellen, dass sie auch niemand anderes haben kann. Diese Form der Gewalt zielt darauf ab, die Identität und das Selbstwertgefühl des Opfers dauerhaft zu zerstören.
Psychologie des Täters
Experten beschreiben solche Taten oft als Ausdruck einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung. Die Unfähigkeit, Zurückweisung zu akzeptieren, führt zu einem Rachefeldzug. Das Opfer wird zum Objekt, an dem die eigene Kränkung abreagiert wird. Die Entstellung soll dabei als sichtbares Zeichen der Macht und Kontrolle des Täters dienen.
Staatsanwaltschaft fordert höchste Sicherheitsmassnahme
Angesichts der Schwere der Tat und der Persönlichkeit des Täters hat die Staatsanwaltschaft die härteste Massnahme beantragt, die das Schweizer Strafrecht kennt: die Verwahrung. Diese wird nur in seltenen Fällen angeordnet, wenn ein Täter als extrem gefährlich und nicht therapierbar eingestuft wird.
Was bedeutet Verwahrung?
Die Verwahrung ist keine zusätzliche Strafe, sondern eine Massnahme zum Schutz der Öffentlichkeit. Sie wird nach Verbüssung der eigentlichen Haftstrafe vollzogen und kann potenziell lebenslang dauern. Die Voraussetzungen sind streng:
- Der Täter muss ein schweres Verbrechen gegen die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität einer Person begangen haben.
- Es muss eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Täter erneut schwere Straftaten dieser Art begehen wird.
- Eine Therapie wird als aussichtslos oder nicht erfolgversprechend beurteilt.
Die Forderung der Staatsanwaltschaft unterstreicht die Einschätzung, dass von dem Mann eine dauerhafte Gefahr für die Gesellschaft ausgeht. Das Gericht wird nun auf der Grundlage von psychiatrischen Gutachten und den Tatumständen entscheiden müssen, ob diese ausserordentliche Massnahme gerechtfertigt ist. Der Fall wirft ein grelles Licht auf die zerstörerische Kraft von Stalking und die Notwendigkeit, die Opfer frühzeitig und wirksam zu schützen.





