Am Freitagmorgen kam es in Bassersdorf zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 29-jähriger Audi-Fahrer mehrere Hecken durchbrach und auf einem Privatgrundstück zum Stehen kam. Der Vorfall ereignete sich kurz nach 07:30 Uhr auf der Birchwilerstrasse. Die Kantonspolizei Zürich hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft, ob ein Raserdelikt vorliegt.
Wichtige Details
- 29-jähriger Fahrer verunfallt mit Audi in Bassersdorf.
- Fahrzeug durchbrach mehrere Hecken und streifte einen Kandelaber.
- Unfall ereignete sich nach einem Überholmanöver in einer Kurve.
- Fahrer blieb unverletzt, erheblicher Sachschaden.
- Polizei sucht Zeugen und prüft Raserdelikt.
Unfallhergang auf der Birchwilerstrasse
Der Unfall ereignete sich am Freitagmorgen gegen 07:30 Uhr. Ein 29-jähriger Mann fuhr mit seinem Personenwagen, einem Audi, auf der Birchwilerstrasse in Richtung Bassersdorf. Kurz vor einer engen Rechtskurve setzte der Fahrer zum Überholen eines vorausfahrenden Fahrzeugs an. Dieses Manöver führte dazu, dass er in der folgenden Kurve auf die Gegenfahrbahn geriet.
Das Fahrzeug, das über eine Leistung von rund 450 PS verfügt, kam nicht mehr unter Kontrolle. Es durchbrach in der Folge mehrere Hecken am Strassenrand. Zudem streifte der Wagen einen Beleuchtungskandelaber, bevor er schliesslich auf einer Zufahrtsstrasse zu einem Privatgrundstück zum Stillstand kam.
Faktencheck zum Unfall
- Uhrzeit: Kurz nach 07:30 Uhr
- Ort: Birchwilerstrasse, Bassersdorf
- Beteiligte: 29-jähriger Audi-Fahrer
- Fahrzeugleistung: Rund 450 PS
Erheblicher Sachschaden und keine Verletzten
Glücklicherweise wurde bei dem Unfall niemand verletzt. Der 29-jährige Fahrer konnte das Fahrzeug selbstständig verlassen. Jedoch entstand sowohl am Audi als auch an der Infrastruktur erheblicher Sachschaden. Die durchbrochenen Hecken und der beschädigte Beleuchtungskandelaber zeugen von der Wucht des Aufpralls. Die genaue Höhe des entstandenen Schadens wird derzeit ermittelt.
Die Aufräumarbeiten am Unfallort dauerten einige Zeit an. Spezialisten mussten den beschädigten Kandelaber sichern und die Trümmerteile entfernen. Die Kantonspolizei Zürich sicherte Spuren am Unfallort, um den genauen Hergang rekonstruieren zu können.
"Der Unfallhergang ist bislang nicht restlos abgeklärt. Wir suchen dringend Zeugen, die das Überholmanöver oder den Unfall beobachtet haben", erklärte ein Sprecher der Kantonspolizei Zürich. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren.
Ermittlungen zum möglichen Raserdelikt
Die Kantonspolizei Zürich und die Staatsanwaltschaft haben umfangreiche Ermittlungen eingeleitet. Ein zentraler Punkt der Untersuchung ist die Frage, ob bei dem Vorfall ein Raserdelikt vorliegt. Das aggressive Überholmanöver kurz vor einer Kurve und die hohe Geschwindigkeit des Fahrzeugs deuten darauf hin, dass der Fahrer möglicherweise die Verkehrsregeln missachtet hat.
Ein Raserdelikt liegt dann vor, wenn jemand vorsätzlich eine grobe Verkehrsregelverletzung begeht, die mit einer erhöhten Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer verbunden ist. Die Behörden prüfen nun alle Umstände, um diese Frage zu klären. Dies beinhaltet auch die Analyse der Fahrweise des Audi-Fahrers vor dem Unfall.
Hintergrund: Raserdelikte in der Schweiz
In der Schweiz werden Raserdelikte streng geahndet. Sie können zu hohen Geldstrafen, Entzug des Führerausweises und sogar zu Freiheitsstrafen führen. Die Gesetzgebung zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und rücksichtsloses Fahren zu unterbinden.
Die Definition eines Rasers umfasst unter anderem das Fahren mit stark überhöhter Geschwindigkeit, das bewusste Inkaufnehmen von Unfällen oder das waghalsige Überholen. Die Gerichte berücksichtigen dabei stets die konkreten Umstände des Einzelfalls.
Zeugenaufruf der Polizei
Um den Unfallhergang vollständig aufklären zu können, hat die Kantonspolizei Zürich einen Zeugenaufruf gestartet. Besonders wichtig ist die Aussage des Lenkers eines Fahrzeugs, das dem verunfallten Audi während des Überholmanövers entgegenkam. Diese Person könnte entscheidende Hinweise zum Verhalten des 29-jährigen Fahrers geben.
Die Polizei bittet alle Personen, die Angaben zum Unfall machen können, sich unter der Telefonnummer 058 648 63 90 mit der Kantonspolizei Zürich in Verbindung zu setzen. Jede Beobachtung, auch wenn sie noch so klein erscheint, kann für die Ermittlungen von Bedeutung sein.
Die Zusammenarbeit der Bevölkerung ist entscheidend, um solche Vorfälle umfassend aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Ermittlungen werden in den kommenden Wochen fortgesetzt, um alle Aspekte des Unfalls zu beleuchten und eine fundierte Entscheidung über das Vorliegen eines Raserdelikts treffen zu können.





