Die Stimmberechtigten von Bassersdorf haben an ihrer jüngsten Gemeindeversammlung wichtige Entscheidungen getroffen. Sie genehmigten nicht nur das Budget 2026, sondern sprachen auch überraschend 100.000 Franken für eine neue Weihnachtsbeleuchtung und ebneten den Weg für zwei neue Fussballplätze.
Wichtige Beschlüsse im Überblick
- 100.000 Franken für neue Weihnachtsbeleuchtung bewilligt.
- Verpflichtungskredit von 4,3 Millionen Franken für zwei neue Fussballplätze geht an die Urne.
- Steuerfuss von 114 Prozent für 2026 bestätigt.
- Entschädigungen für Behördenmitglieder werden erhöht.
Ein unerwarteter Glanz für Bassersdorf
Die Gemeindeversammlung, die ursprünglich als langer Abend erwartet wurde, hielt eine besondere Überraschung bereit. Mitten in der Budgetdebatte für 2026 stellte Stimmbürger Adolf Kellenberger einen Antrag für einen Kredit zur Anschaffung einer neuen Weihnachtsbeleuchtung. Er betonte, dass es im Dorf nicht nur um Sachwerte gehe, sondern auch um die Gefühle der Menschen, die seit drei Jahren auf festlichen Weihnachtsschmuck verzichten mussten.
Kellenberger schlug vor, 80.000 Franken für die Beleuchtung selbst und weitere 10.000 Franken für die notwendigen Halterungen in die Investitionsrechnung aufzunehmen. Doch die Diskussion nahm Fahrt auf. Ein weiterer Stimmbürger, Christian Casserini, äusserte Zweifel, ob der vorgeschlagene Betrag ausreichen würde. Er verwies auf die ansprechende Beleuchtung in der Nachbargemeinde Baltenswil und forderte eine Aufrundung des Betrags auf 100.000 Franken.
Wussten Sie schon?
Die letzte Anpassung der Entschädigungen für Behördenmitglieder in Bassersdorf erfolgte im Jahr 2015. Die jetzige Erhöhung berücksichtigt die gestiegene zeitliche Belastung und die erhöhten Anforderungen an das Milizamt.
Casserinis Antrag setzte sich in einer knappen Abstimmung mit 70 zu 69 Stimmen gegen den ursprünglichen Vorschlag des Gemeinderates durch, der keine Mittel für eine Weihnachtsbeleuchtung vorgesehen hatte. Die Gemeinde ist nun beauftragt, dafür zu sorgen, dass Bassersdorf bereits zu Weihnachten 2026 in neuem Glanz erstrahlt. Das angepasste Budget 2026, einschliesslich eines Steuerfusses von 114 Prozent, wurde anschliessend mit klarer Mehrheit angenommen.
Grünes Licht für neue Fussballplätze
Ein weiteres zentrales Thema war der Verpflichtungskredit von 4,3 Millionen Franken für den Bau von zwei neuen Fussballplätzen auf dem gemeindeeigenen Land bei der bxa. Im Vorfeld hatte die Rechnungsprüfungskommission (RGPK) eine Ablehnung empfohlen.
RGPK-Präsident Lukas Müller erklärte, dass die Kommission den Fussballsport grundsätzlich befürworte, aber die Dringlichkeit für den Bau der neuen Plätze infrage stelle. Er argumentierte, dass das Gesamtkonzept der bxa noch nicht vollständig sei und die bestehenden Plätze, insbesondere derjenige beim Acherwis, noch bis 2034 genutzt werden könnten.
"Man rede hier immer nur von Sachwerten. Doch in Dorf gebe es auch Menschen mit Gefühlen."
Adolf Kellenberger, Stimmbürger
Felix Pfister, Präsident des FC Bassersdorf, widersprach den Bedenken energisch. Er wies darauf hin, dass die aktuellen Plätze, besonders der Acherwis, bei Regen oft unbespielbar seien. Zudem sei der SBB-Platz gekündigt und ohne Beleuchtung nicht vollständig nutzbar. Pfister betonte auch die lange Warteliste von Kindern und Jugendlichen, die gerne Fussball spielen möchten, aber aus Platzmangel nicht aufgenommen werden können.
Bernhard Dettwiler, Verwaltungspräsident der bxa, sah den Bau der Plätze als sinnvollen ersten Schritt im gesamten Sportanlagenkonzept. Die Projekte seien ohnehin darin enthalten und würden andere Vorhaben nicht beeinträchtigen. Diese Argumente überzeugten die Stimmberechtigten. Ohne weitere Diskussion empfahlen sie das Geschäft mit 82 Ja- zu 48 Nein-Stimmen zur Annahme an der Urne am 8. März 2026.
Weitere Beschlüsse ohne grosse Debatten
Revision der Verordnungen
Die Totalrevisionen der Verordnung der Wasserversorgung und der Siedlungsentwässerungsanlagen wurden nach einigen Wortmeldungen ebenfalls grossmehrheitlich überwiesen. Auch die Teilrevision der Entschädigungsverordnung der Verwaltung (EVO) passierte reibungslos, da sie keine finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde hat. Hierbei geht es um die Umstellung auf das kantonale Lohnsystem, das von den meisten Zürcher Gemeinden angewendet wird.
Hintergrund: Milizamt und Entschädigungen
In der Schweiz sind viele Ämter auf kommunaler Ebene als Milizämter organisiert. Das bedeutet, dass die Amtsträger ihre Aufgaben nebenberuflich ausüben. Die Entschädigungen sollen einen Ausgleich für den Zeitaufwand und die Verantwortung bieten, die mit diesen Ämtern verbunden sind.
Mehr Geld für Behördenmitglieder
Eine Erhöhung der Besoldung für Behördenmitglieder fand ebenfalls breite Zustimmung. Die letzte Anpassung erfolgte 2015, und seitdem sind die zeitliche Belastung und die Anforderungen an die Milizämter deutlich gestiegen. Auch die RGPK anerkannte dies und schlug drei kleinere Anpassungen vor, insbesondere bei der Höhe der Spesenpauschale für den Gemeinderat.
Ein Antrag von Adolf Kellenberger, der den Mitgliedern der RGPK noch mehr Geld zugestehen wollte, wurde abgelehnt. Anschliessend wurde das Geschäft, einschliesslich der Änderungsanträge der RGPK, mit einer deutlichen Mehrheit von 126 Ja- zu 12 Nein-Stimmen überwiesen.
Aktuelle Herausforderungen: Schneeräumung in Bassersdorf
Abseits der Versammlungsthemen stellt der aktuelle Schneefall eine Herausforderung dar. Thomas Rutz, Dienstchef der Polizei Bassersdorf, bemerkte, dass sich einige Leute verhalten, "als hätten wir das erste Mal Schnee in der Region."
Polizei warnt vor Gefahren
- Schneebedeckte Bäume stellen die grösste Gefahr dar; Äste fallen auf Autos.
- Einige Strassen, wie die Birchwilerstrasse, wurden gesperrt.
- Falsch parkierte Autos erschweren die Schneeräumung erheblich.
Die grösste Gefahr geht von schneebedeckten Bäumen aus. Es kam bereits zu Sachbeschädigungen durch herabfallende Äste. Einige Strassen wurden vorsorglich gesperrt. Die Gemeinde Bassersdorf rät auf ihrer Homepage von Spaziergängen im Wald ab. Ein weiteres Problem ist die Schneeräumung. Viele Fahrzeuge parkieren aufgrund der grossen Schneemengen im Fahrverbot oder auf nicht markierten Strassenrändern, was die Räumungsarbeiten erschwert und das Risiko von Fahrzeugbeschädigungen durch Winterdienstgeräte erhöht.
Regeln für die private Schneeräumung
- Die Schneeräumung von Haus- und Garagenzufahrten ist Aufgabe der Grundeigentümer oder Mieter.
- Es ist verboten, Schnee von Privatgrundstücken auf öffentlichem Grund abzulagern.
- Schnee und Eis dürfen ohne Bewilligung nicht in Strassenschächte oder Gewässer geworfen werden.
- Hydranten sowie Strassenschächte und Abläufe müssen freigehalten werden.





