Der Bezirksrat Pfäffikon hat eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Abstimmung zur Gemeindefusion mit Wildberg abgewiesen. Eine Privatperson hatte der Gemeinde vorgeworfen, den Abstimmungskampf unfair und mit öffentlichen Mitteln beeinflusst zu haben. Nach eingehender Prüfung kam der Bezirksrat zum Schluss, dass keine Rechtsverletzungen vorliegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bezirksrat Pfäffikon hat eine Beschwerde gegen die Fusionsabstimmung mit Wildberg als unbegründet abgewiesen.
- Die Vorwürfe umfassten den unrechtmässigen Einsatz von Steuergeldern und eine Verletzung der Neutralitätspflicht.
- Laut Bezirksrat sind Behörden nicht zur Neutralität verpflichtet und dürfen ihre Haltung aktiv kommunizieren.
- Die bei Events verteilten Werbegeschenke wurden privat und nicht mit Steuergeldern finanziert.
Hintergrund der Kontroverse
Die geplante Fusion der Tösstaler Gemeinde Wildberg mit Pfäffikon war von Beginn an ein emotional diskutiertes Thema. Im Mai dieses Jahres stimmte die Pfäffiker Bevölkerung in einem knappen Entscheid dafür, eine mögliche Fusion vertieft zu prüfen. Das Ergebnis fiel äusserst knapp aus und spiegelte die gespaltene Meinung in der Gemeinde wider.
Bereits im Vorfeld der Abstimmung äusserten vier Ortsparteien in einem offenen Brief scharfe Kritik am Gemeindepräsidenten Marco Hirzel (parteilos). Sie warfen ihm vor, seine Neutralitätspflicht verletzt zu haben. Obwohl die Parteien das Abstimmungsergebnis letztlich akzeptierten, blieben die Spannungen bestehen.
Anonyme Beschwerde eingereicht
Am 2. Juni ging die Auseinandersetzung in die nächste Runde. Eine Privatperson, die sich als „besorgte Pfäffikerin“ bezeichnete und anonym bleiben wollte, reichte beim Bezirksrat Pfäffikon eine offizielle Aufsichtsbeschwerde ein. Diese griff die bereits bekannten Kritikpunkte auf und erweiterte sie um den Vorwurf des rechtswidrigen Einsatzes öffentlicher Gelder.
Die konkreten Vorwürfe
Die Beschwerde, die der Redaktion vorliegt, stützte sich auf vier zentrale Anschuldigungen gegen die Gemeindebehörden von Pfäffikon. Die anonyme Absenderin kritisierte das Vorgehen des Gemeinderats als unzulässige Beeinflussung der Stimmberechtigten.
Vorwurf 1: Einseitige Werbematerialien
Ein zentraler Punkt der Kritik war die Finanzierung und Verteilung von Werbeflyern. Die Beschwerdeführerin argumentierte, dass diese Materialien eine einseitige Abstimmungsempfehlung enthielten und mit Steuergeldern bezahlt wurden.
Vorwurf 2: Nutzung offizieller Kanäle
Weiter wurde beanstandet, dass die Gemeinde ihre offiziellen Social-Media-Kanäle genutzt habe, um aktiv für die Fusionsvorlage zu werben. Dies wurde als Missbrauch öffentlicher Plattformen für politische Propaganda angesehen.
Vorwurf 3: Einsatz von Personal und Infrastruktur
Die „besorgte Pfäffikerin“ behauptete zudem, dass Personal und Infrastruktur der Gemeindeverwaltung für den Abstimmungskampf eingesetzt worden seien, was eine unzulässige Vermischung von amtlichen Aufgaben und politischer Kampagnenführung darstelle.
Geschenke am Wochenmarkt
Ein besonders hervorgehobener Punkt waren Standaktionen am Pfäffiker Wochenmarkt. Dort wurden Käse, Wein und Baumerfladen an die Bevölkerung verteilt. Die Beschwerde sah darin eine unzulässige Beeinflussung der Meinungsbildung durch materielle Zuwendungen.
Stellungnahme der Gemeinde und Entscheidung des Bezirksrats
Der Gemeinderat von Pfäffikon wies in seiner Stellungnahme an den Bezirksrat sämtliche Vorwürfe entschieden zurück. Er betonte, dass im Vorfeld der Abstimmung keine Steuergelder für Zwecke verwendet wurden, die eindeutig der politischen Propaganda zuzuordnen wären. Man habe sich stets im gesetzlichen Rahmen bewegt.
„Die diesbezügliche Argumentation entbehrt jeglicher Grundlage“, hielt der Gemeinderat in seiner Antwort fest.
Der Bezirksrat als zuständige Aufsichtsbehörde folgte dieser Einschätzung. In seinem Beschluss vom 22. September, der nun öffentlich wurde, kommt er zum Schluss, dass keine Hinweise auf eine Verletzung geltenden Rechts vorliegen. Die Beschwerde wurde daher abgewiesen.
Behörden sind nicht zur Neutralität verpflichtet
In seiner Begründung stellte der Bezirksrat einen wichtigen Grundsatz klar: „Die Behörden sind jedoch nicht zur Neutralität verpflichtet.“ Zwar dürfe behördliche Information nicht in dominanter und unverhältnismässiger Weise als Propaganda wirken, die eine freie Willensbildung verunmöglicht. Es stehe dem Gemeinderat aber zu, seine Haltung öffentlich bekannt zu machen und dafür auch die offiziellen Kommunikationskanäle wie Social Media zu nutzen.
Der Bezirksrat merkte zudem an, dass der Vorwurf der einseitigen Information bereits vor der Abstimmung hätte geltend gemacht werden müssen. Hierfür wäre das Instrument des Stimmrechtsrekurses vorgesehen gewesen.
Ressourceneinsatz und Werbegeschenke geklärt
Auch die weiteren Punkte wurden entkräftet. Der Einsatz von Verwaltungsressourcen sei bei der Vorbereitung von Abstimmungsvorlagen ein normaler Vorgang. Die Ausführungen der Beschwerdeführerin reichten nicht aus, um einen Missbrauch nachzuweisen. Bezüglich der verteilten Leckereien konnte nachgewiesen werden, dass diese privat von den Gemeindepräsidenten von Wildberg und Pfäffikon finanziert wurden. Es kamen keine Steuergelder zum Einsatz. Damit ist der Weg für die weiteren Fusionsverhandlungen nun auch rechtlich frei.





