Die Stimmberechtigten der Stadt Winterthur haben mit überwältigender Mehrheit einer Änderung der Gemeindeordnung zugestimmt. Künftig wird der Stadtrat die Anzahl der Mitglieder des Wahlbüros festlegen. Dieser Entscheid soll die Organisation von Wahlen und Abstimmungen vereinfachen und an die jeweiligen Bedürfnisse anpassen.
Bei der kommunalen Abstimmung am Sonntag sprachen sich 28'222 Stimmende für die Vorlage aus, während nur 2'756 dagegen waren. Dies entspricht einem Ja-Anteil von beeindruckenden 91,1 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei 44,49 Prozent.
Das Wichtigste in Kürze
- Klare Entscheidung: 91,1 Prozent der Stimmenden in Winterthur befürworten die Änderung der Gemeindeordnung.
- Neue Zuständigkeit: Der Stadtrat, nicht mehr das Parlament, bestimmt künftig die Grösse des Wahlbüros.
- Grund der Änderung: Eine kantonale Vorgabe machte die bisherige Regelung unzulässig und erforderte eine Neuregelung.
- Ziel der Anpassung: Die Organisation von Wahlen und Abstimmungen soll flexibler und effizienter werden.
Ein pragmatischer Schritt zur Effizienzsteigerung
Die Abstimmungsvorlage, die im Vorfeld kaum für Diskussionen sorgte, war eine direkte Folge übergeordneten Rechts. Eine kantonale Gesetzesänderung hatte die bisherige Praxis, wonach das Stadtparlament die Grösse des Wahlbüros festlegte, unmöglich gemacht. Die Stadt stand daher vor der Wahl: entweder eine fixe Zahl von Mitgliedern in der Gemeindeordnung verankern oder diese Kompetenz an die Exekutive, den Stadtrat, zu delegieren.
Die Winterthurerinnen und Winterthurer entschieden sich deutlich für die zweite, flexiblere Variante. Diese Lösung ermöglicht es dem Stadtrat, die Anzahl der benötigten Helferinnen und Helfer je nach Umfang und Komplexität einer Wahl oder Abstimmung anzupassen. So können bei einfachen Urnengängen Ressourcen geschont werden, während bei komplexen Wahlen, wie beispielsweise den Gesamterneuerungswahlen, genügend Personal zur Verfügung steht.
Warum war eine Änderung notwendig?
Die Anpassung wurde durch eine kantonale Vorgabe ausgelöst, die die Zuständigkeit der Parlamente in dieser Frage neu regelte. Da jede Änderung der Gemeindeordnung in Winterthur dem Volk vorgelegt werden muss, war eine Abstimmung unumgänglich. Politische Gegner gab es für diese rein administrative Anpassung keine.
Die unsichtbare Arbeit des Wahlbüros
Für die meisten Bürgerinnen und Bürger ist der Prozess nach dem Einwurf des Stimmzettels eine Blackbox. Doch hinter den Kulissen sorgt das Wahlbüro dafür, dass jedes Votum korrekt gezählt und das Ergebnis verlässlich ermittelt wird. Diese Aufgabe ist fundamental für das Funktionieren der direkten Demokratie.
Das Wahlbüro ist für die gesamte Organisation und Durchführung der Stimmauszählung verantwortlich. Dies umfasst:
- Das Öffnen der Urnen und die Vorsortierung der Stimmzettel.
- Die Prüfung der Gültigkeit der abgegebenen Stimmen.
- Die detaillierte Auszählung der Ja- und Nein-Stimmen sowie der leeren und ungültigen Zettel.
- Die Ermittlung der exakten Wahl- und Abstimmungsergebnisse.
Diese Arbeit erfordert höchste Präzision, Konzentration und Integrität von allen Beteiligten. Fehler können das Vertrauen in die demokratischen Prozesse untergraben.
Das Wahlbüro in Zahlen
Aktuell besteht das Wahlbüro in Winterthur aus rund 650 Mitgliedern und wird bei Bedarf von etwa 460 Hilfspersonen unterstützt. Je nach Grösse des Urnengangs wird nur ein Teil dieser Personen aufgeboten. Die Leitung obliegt der Stadtpräsidentin oder dem Stadtpräsidenten.
Flexibilität als Gebot der Stunde
Die Anforderungen an das Wahlbüro schwanken stark. Eine einfache kommunale Abstimmung mit nur einer Vorlage benötigt deutlich weniger Personal als eidgenössische Wahlen mit National- und Ständeratswahlen, mehreren Volksinitiativen und gleichzeitig stattfindenden kantonalen Vorlagen.
Bisher musste das Parlament die Grösse des Wahlbüros festlegen, was einen starren Rahmen vorgab. Die neue Regelung gibt dem Stadtrat die Möglichkeit, den Personalbedarf kurzfristig und bedarfsgerecht zu planen. Dies steigert nicht nur die Effizienz, sondern kann auch Kosten sparen, da nicht unnötig viele Personen aufgeboten werden müssen.
Keine politische Kontroverse
Die Vorlage war im politischen Spektrum Winterthurs völlig unbestritten. Sowohl die Parteien im Stadtparlament als auch der Stadtrat selbst empfahlen ein einstimmiges Ja. Es handelte sich um eine rein administrative und technische Anpassung, die notwendig war, um die städtische Ordnung mit dem kantonalen Recht in Einklang zu bringen.
Die hohe Zustimmung von über 91 Prozent spiegelt den pragmatischen Charakter der Vorlage wider. Die Stimmbevölkerung folgte der Empfehlung der Behörden und anerkannte die Notwendigkeit einer flexibleren und moderneren Lösung für die Organisation der Wahlen.
„Die Übertragung dieser Kompetenz an den Stadtrat ist ein logischer Schritt, um die administrativen Abläufe zu optimieren und die Auszählung der Stimmen effizient und sicher zu gestalten.“
Blick in die Zukunft der Wahlorganisation
Mit diesem Entscheid stellt Winterthur die Weichen für eine agilere Verwaltung der demokratischen Prozesse. Während die Digitalisierung in vielen Lebensbereichen voranschreitet, bleibt die physische Auszählung von Stimmzetteln durch Menschen ein zentraler Vertrauensanker. Die nun beschlossene Flexibilität stellt sicher, dass diese wichtige Aufgabe auch in Zukunft reibungslos und ressourcenschonend bewältigt werden kann.
Der Stadtrat wird nun die genaue Grösse des Wahlbüros je nach anstehendem Urnengang definieren können. Dies erlaubt eine bessere Planung und stellt sicher, dass die Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen in Winterthur auch weiterhin zuverlässig, korrekt und zeitnah ermittelt werden.





