Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich haben sich in einer aktuellen Abstimmung für ein Verbot von benzinbetriebenen Laubbläsern ausgesprochen. Dieses Resultat markiert eine deutliche Abkehr von den bisherigen Praktiken in der Stadtpflege. Künftig sind nur noch elektrische Geräte erlaubt, deren Einsatz zudem zeitlich begrenzt wird.
Neben dem Laubbläserverbot wurden weitere wichtige Entscheidungen getroffen, die das Stadtleben beeinflussen. Dazu gehören eine Verteuerung der Parkkarten in der blauen Zone, ein vergünstigtes ÖV-Jahresabo für alle Einwohner sowie die Genehmigung grosser Investitionen in Sport- und Gesundheitszentren.
Wichtige Ergebnisse
- Benzinbetriebene Laubbläser sind in Zürich verboten.
- Elektrische Laubbläser sind nur von Oktober bis Dezember zugelassen.
- Anwohnerparkkarten in der blauen Zone werden teurer.
- Das ÖV-Jahresabo kostet neu 365 Franken für Erwachsene.
- Grossinvestitionen in Sport- und Gesundheitszentren wurden bewilligt.
Verbot von benzinbetriebenen Laubbläsern
Die Zürcher Stimmberechtigten haben mit 61,7 Prozent der Stimmen einem Verbot von benzinbetriebenen Laubbläsern zugestimmt. Insgesamt sprachen sich 75'248 Personen für das Verbot aus, während 46'717 dagegen stimmten. Diese Entscheidung betrifft alle Stadtzürcher Wahlkreise, die sich mehrheitlich hinter die Vorlage stellten.
Die Initiative für das Verbot kam von links-grünen Parteien. Sie argumentierten, dass benzinbetriebene Laubbläser zu laut seien und Kleinstlebewesen schädigten. Diese Argumente fanden nicht nur im Zürcher Stadtparlament, sondern auch an der Urne breite Unterstützung.
Abstimmungsresultat Laubbläserverbot
- JA-Stimmen: 61,7% (75'248)
- NEIN-Stimmen: 38,3% (46'717)
Künftig dürfen auf Zürcher Stadtgebiet nur noch elektrische Laubbläser verwendet werden. Deren Einsatz ist zudem auf die Monate Oktober bis Dezember beschränkt. Der Stadtrat und die Mehrheit des Gemeinderats hatten die Vorlage ebenfalls unterstützt.
Ausnahmebewilligungen für den Einsatz von Laubbläsern kann die Stadt bei bestimmten Grossanlässen erteilen. Beispiele hierfür sind das Sechseläuten oder die Street Parade. Dies soll sicherstellen, dass bei grossen Veranstaltungen die notwendigen Reinigungsarbeiten weiterhin effizient durchgeführt werden können.
«Es ist eine überraschend klare Abneigung gegen ein Gartengerät. Offenbar stören die Laubbläser die Einwohnerinnen und Einwohner tatsächlich derart, dass sie für massive Einschränkungen sind.»
Die Gegner des Verbots, vor allem bürgerliche Parteien, hatten vor Überregulierung und unnötiger Bürokratie gewarnt. Sie wiesen darauf hin, dass der Aufwand für private und städtische Gärtner steigen würde. Trotz dieser Einwände setzte sich die Befürworterseite deutlich durch. Nicht einmal in den eher bürgerlichen Wahlkreisen 12 oder 7 und 8 gab es eine Mehrheit gegen das Verbot.
Teurere Parkkarten in der blauen Zone
Ein weiteres Abstimmungsresultat betrifft die Parkkarten in der blauen Zone. Die Stimmberechtigten haben entschieden, dass Anwohnerparkkarten deutlich teurer werden. Neu sollen die Kosten doppelt bis dreimal so hoch sein wie bisher. Dieses Resultat fiel knapper aus als das Laubbläserverbot.
Mit 52,8 Prozent der Stimmen wurde der Neuerlass der Verordnung über die Parkierungs- und Zufahrtsbewilligungen angenommen. 63'763 Personen stimmten dafür, während 56'948 dagegen waren. Vier Wahlkreise – die Kreise 2, 7, 8, 11 und 12 – lehnten die neuen Parkkartenregeln ab.
Abstimmungsresultat Parkkarten-Verordnung
- JA-Stimmen: 52,8% (63'763)
- NEIN-Stimmen: 47,2% (56'948)
Die Befürworter der Neuerung, ebenfalls links-grüne Parteien, setzten sich mit einer knappen Mehrheit durch. Der Preis der Parkkarte wird künftig über das Gewicht des Fahrzeugs berechnet. Dabei sind Elektrofahrzeuge günstiger als Benziner. Diese Regelung soll einen Anreiz für umweltfreundlichere Fahrzeuge schaffen.
Zudem erhalten Gewerbetreibende mit der neuen Parkkartenregelung das Recht, fast überall parkieren zu können, sofern Platz vorhanden ist. Dies gilt auch für das Parkieren auf dem Trottoir, was die Flexibilität für lokale Unternehmen erhöhen soll.
Günstigeres ÖV-Jahresabo für alle
Eine weitere Vorlage, die auf grosse Zustimmung stiess, war die Volksinitiative «VBZ-Abo für 365 Franken». Eine deutliche Mehrheit von 63,1 Prozent der Zürcher Stimmberechtigten sagte Ja zu dieser Initiative. 78'959 Personen stimmten dafür, 46'121 dagegen.
Diese Entscheidung bedeutet, dass das ÖV-Jahresabonnement für alle Einwohner der Stadt vergünstigt wird. Erwachsene sollen künftig nur noch 365 Franken statt der bisherigen 809 Franken bezahlen. Für Kinder und Jugendliche sinkt der Preis von 586 Franken auf 185 Franken.
Abstimmungsresultat VBZ-Abo
- JA-Stimmen: 63,1% (78'959)
- NEIN-Stimmen: 36,9% (46'121)
Obwohl der Stadtrat und das Stadtparlament die Initiative abgelehnt hatten, fand sie in der Bevölkerung breite Unterstützung. Dies zeigt den Wunsch nach einem zugänglicheren öffentlichen Nahverkehrssystem in Zürich.
Hintergrund der 365-Franken-Initiative
Die Initiative zielte darauf ab, den öffentlichen Verkehr attraktiver zu machen und mehr Menschen zur Nutzung anzuregen. Ein Jahresabo zum Preis von einem Franken pro Tag ist ein bekanntes Modell, das in anderen Städten bereits erfolgreich eingeführt wurde. Es soll die Umwelt entlasten und die Mobilität für alle Einkommensschichten verbessern.
Investitionen in Sport- und Gesundheitsinfrastruktur
Die Zürcher Stimmberechtigten haben auch mehrere Grosskredite für die Modernisierung und den Neubau von Infrastrukturen bewilligt. Diese Investitionen zielen darauf ab, die städtischen Einrichtungen für Sport und Gesundheit zu verbessern.
Neues Sportzentrum Oerlikon
Für den Ersatzneubau des Sportzentrums Oerlikon wurden 373 Millionen Franken bewilligt. Die Vorlage wurde mit 66,7 Prozent Ja-Stimmen angenommen (80'578 Ja, 40'233 Nein). Das bestehende Hallenbad Oerlikon ist fast 50 Jahre alt und in schlechtem Zustand. Die Kunsteisbahn Oerlikon ist über 40 Jahre alt und ihre technischen Anlagen haben das Ende ihres Lebenszyklus erreicht.
Das neue Sportzentrum wird diese Anlagen ersetzen und an einem zentralen Ort zusammenfassen. Dies soll eine moderne Infrastruktur für Sportler und die Öffentlichkeit bieten.
Abstimmungsresultat Sportzentrum Oerlikon
- Kreditvolumen: 373 Millionen Franken
- JA-Stimmen: 66,7% (80'578)
- NEIN-Stimmen: 33,3% (40'233)
Ersatzneubau Gesundheitszentrum für das Alter Bachwiesen
Ein Kredit von 92,4 Millionen Franken wurde für den Ersatzneubau des Hauses A des Gesundheitszentrums für das Alter Bachwiesen bewilligt. Diese Vorlage erhielt mit 89,3 Prozent die höchste Zustimmung aller Abstimmungen (107'165 Ja, 12'888 Nein).
Geplant ist ein siebenstöckiger Neubau mit sechs Wohnbereichen. Er wird insgesamt 96 Einzelzimmer und 12 Doppelzimmer, jeweils mit Bad, umfassen. Dies soll eine verbesserte Pflege und Wohnqualität für ältere Menschen gewährleisten.
Abstimmungsresultat Gesundheitszentrum Bachwiesen
- Kreditvolumen: 92,4 Millionen Franken
- JA-Stimmen: 89,3% (107'165)
- NEIN-Stimmen: 10,7% (12'888)
Neue Garderoben für Sportanlage Juchhof
Die Stadt Zürich kann auf der Sportanlage Juchhof in Altstetten ein drittes Garderobengebäude bauen. Für diesen Ersatzneubau sowie neue Rasenspielfelder wurden 25,66 Millionen Franken bewilligt. Die Zustimmung lag bei 82,9 Prozent (83'477 Ja, 17'160 Nein).
Geplant ist ein eingeschossiger Bau beim Beachsoccer-Feld. Er ersetzt das aktuelle Garderobengebäude aus den 1970er-Jahren, das sich in schlechtem Zustand befindet. Diese Massnahme verbessert die Infrastruktur für die Nutzer der Sportanlage Juchhof erheblich.
Abstimmungsresultat Sportanlage Juchhof
- Kreditvolumen: 25,66 Millionen Franken
- JA-Stimmen: 82,9% (83'477)
- NEIN-Stimmen: 17,1% (17'160)
Die Ergebnisse dieser Abstimmungen zeigen einen klaren Trend in der Stadt Zürich hin zu mehr Umweltschutz, verbesserter Mobilität und Investitionen in die öffentliche Infrastruktur. Die Bürgerschaft hat sich deutlich für diese Richtungsentscheidungen ausgesprochen.





