Im Schulhaus Rosenau in Winterthur-Töss ist es am vergangenen Donnerstagnachmittag zu einem ernsten Zwischenfall gekommen. Ein 14-jähriger Schüler hat eine Lehrperson mutmasslich mit einem Messer bedroht. Der Jugendliche wurde daraufhin vom Unterricht suspendiert, während die Stadtpolizei und die Jugendstaatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen haben.
Der Vorfall ereignete sich kurz vor 14 Uhr während des Nachmittagsunterrichts. Verletzt wurde niemand. Die Stadt bezeichnet den Vorfall als Einzelfall, sieht sich jedoch mit älteren, anonymen Vorwürfen über Gewalt und Drogen an der Schule konfrontiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 14-jähriger Schüler soll im Schulhaus Rosenau eine Lehrperson mit einem Messer bedroht haben.
- Die Stadtpolizei wurde alarmiert; der Jugendliche wurde vorübergehend festgenommen, ist aber wieder auf freiem Fuss.
- Der Schüler wurde bis auf Weiteres vom Unterricht ausgeschlossen.
- Die zuständige Stadträtin bezeichnet den Vorfall als Einzelfall und widerspricht früheren anonymen Anschuldigungen über ein generelles Gewaltproblem an der Schule.
Was genau ist am Donnerstag geschehen?
Am Donnerstagnachmittag eskalierte eine Situation im Sekundarschulhaus Rosenau. Eine Lehrperson wollte einen 14-jährigen Schüler kontrollieren, da der Verdacht bestand, dass dieser ein Messer bei sich trug. Im Zuge dieser Kontrolle kam es zur Bedrohung.
Michael Wirz, Sprecher der Stadtpolizei Winterthur, bestätigte den Einsatz. "Der Schüler wurde überwältigt und die Polizei alarmiert, die ihn auf die Wache brachte", erklärte Wirz. Glücklicherweise wurde bei dem Vorfall niemand körperlich verletzt. Die Polizei führt nun im Auftrag der Jugendstaatsanwaltschaft weitere Abklärungen durch. Für den Jugendlichen gilt die Unschuldsvermutung.
Schüler umgehend suspendiert
Die Schulleitung und das Schuldepartement reagierten umgehend auf den Vorfall. Die zuständige Stadträtin Martina Blum (Grüne) teilte mit, dass Konsequenzen gezogen wurden, äusserte sich aber aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht zu den Details des Falls.
"Der betroffene Schüler wird bis auf weiteres dem Unterricht fernbleiben."
Diese Massnahme diene dem Schutz der anderen Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen, bis die Umstände vollständig geklärt sind. Die Schule hat zudem Begleitungsangebote für direkt Betroffene bereitgestellt, um sie bei der Verarbeitung des Geschehenen zu unterstützen.
Einzelfall oder Symptom eines grösseren Problems?
Der Vorfall wirft Fragen zur Sicherheitslage an der Schule auf. Bereits im Mai dieses Jahres gab es auf dem Online-Portal "Stadtmelder" eine anonyme Wortmeldung, die ein düsteres Bild der Zustände im Schulhaus Rosenau zeichnete. Darin war von "Gewalt, Einschüchterung und Drogen" als Teil des Alltags die Rede. Der anonyme Verfasser behauptete sogar, dass Familien aufgrund dieser Situation bewusst aus dem Quartier wegziehen würden.
Stadträtin Martina Blum wies diese Vorwürfe bereits damals entschieden zurück und tut dies auch heute wieder. Sie betont, dass es sich bei der Messerbedrohung um einen isolierten Vorfall handle.
Umgang mit anonymen Meldungen
Die Stadt Winterthur verfolgt eine klare Linie im Umgang mit anonymen Vorwürfen. Grundsätzlich wird auf solche nicht eingegangen. Für Bürgerinnen und Bürger, die Missstände melden möchten, ohne ihren Namen preiszugeben, stehen offizielle Kanäle zur Verfügung. Dazu gehören die städtische Ombudsstelle sowie eine spezielle Whistleblower-Meldestelle, die eine vertrauliche Behandlung garantieren.
"Gemäss der zuständigen Leitung Bildung und der Schulleitung kam es zuvor seit längerem zu keinen Gewaltvorfällen oder ähnlichen Vorkommnissen", so Blum. Sie beschreibt den Schulbetrieb im Rosenau als "grundsätzlich sehr geordnet und ohne grosse Vorkommnisse".
Wie Schulen auf Gewalt reagieren
Gewaltvorfälle an Schulen stellen für alle Beteiligten eine enorme Belastung dar. Schulen in Winterthur verfügen über etablierte Prozesse, um in solchen Situationen zu handeln. Je nach Schwere des Vorfalls werden verschiedene Massnahmen ergriffen.
- Information: Eltern und Erziehungsberechtigte der direkt betroffenen Schüler werden informiert.
- Unterstützung: Psychologische und pädagogische Begleitungsangebote werden für Betroffene bereitgestellt.
- Massnahmen: Gegenüber gewaltausübenden Schülern werden je nach Fall disziplinarische oder pädagogische Massnahmen geprüft und umgesetzt.
- Zusammenarbeit: Bei strafrechtlich relevanten Taten wird eng mit der Polizei und der Jugendstaatsanwaltschaft zusammengearbeitet.
Der aktuelle Fall im Schulhaus Rosenau zeigt, wie schnell eine Situation eskalieren kann und wie wichtig klare Handlungsabläufe für die Sicherheit an Schulen sind. Die weiteren Ermittlungen werden nun zeigen, welche Hintergründe zu der Tat führten und welche Konsequenzen für den Jugendlichen daraus resultieren werden.





