Die Stadt Winterthur hat die Standplätze für Foodstände neu vergeben. Nach einem umstrittenen Verfahren zu Beginn des Jahres erhielten nun neun von achtzehn Bewerbern eine Bewilligung für ihre mobilen Gastronomieangebote. Das neue Konzept soll für mehr Transparenz und eine bessere Verteilung im öffentlichen Raum sorgen, doch drei vorgesehene Standorte bleiben vorerst unbesetzt.
Die Entscheidung folgt auf eine Phase der Unsicherheit für viele Betreiber. Anfang 2024 hatte die Stadtverwaltung zunächst angekündigt, Foodstände aus der Altstadt zu verbannen, was zu erheblichem Protest führte. Nach einer schnellen Kehrtwende wurde ein neues Bewilligungsverfahren entwickelt, dessen Ergebnisse nun vorliegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Neun von 18 Bewerbern haben eine Bewilligung für einen Foodstand in Winterthur erhalten.
- Ein neues, kriterienbasiertes Vergabeverfahren wurde als Pilotprojekt eingeführt.
- Anwohnervereine und lokale Wirtschaftsverbände waren zu 30 Prozent am Entscheidungsprozess beteiligt.
- Drei Standorte (Kesselhausplatz, Bäumli, Eulachpark) konnten nicht vergeben werden und bleiben leer.
- Sieben der neun ausgewählten Betreiber waren bereits zuvor in Winterthur tätig.
Hintergrund der Neuvergabe
Die Neuorganisation der Foodstand-Bewilligungen hat eine bewegte Vorgeschichte. Zu Beginn des Jahres 2024 sorgte die Mitteilung der Stadt für Aufsehen, dass mobile Verkaufsstände in der Altstadt nicht mehr erwünscht seien. Als Begründung wurde die Konkurrenz zur etablierten Gastronomie genannt.
Diese Ankündigung löste umgehend Widerstand aus. Insbesondere die Betreiber Massimo Porcelli und Kandhasamy «Samy» Shanthakumarkamen, die an der Steinberggasse tätig sind, organisierten eine Unterschriftensammlung. Innerhalb kürzester Zeit konnten sie Hunderte Unterstützer mobilisieren, was den öffentlichen Druck auf die Stadtverwaltung erhöhte.
Die Reaktion der Politik liess nicht lange auf sich warten. Nur drei Tage nach der umstrittenen Mitteilung korrigierte die Stadt ihre Position. Stadträtin Katrin Cometta (GLP) erklärte, sie sei über den ursprünglichen Beschluss der Verwaltungspolizei nicht informiert gewesen. Anstelle eines Verbots wurde die Entwicklung eines neuen Bewilligungskonzepts angekündigt.
Ziel des neuen Konzepts
Das Hauptziel der Neuregelung ist es, den «Druck auf den öffentlichen Raum» zu mindern. Durch klar definierte Standorte und transparente Vergabekriterien soll eine faire und geordnete Nutzung der Flächen sichergestellt werden. Gleichzeitig soll das kulinarische Angebot in der Stadt vielfältiger und besser auf die Umgebung abgestimmt werden.
Der Auswahlprozess im Detail
Interessierte Betreiber konnten sich zwischen Ende Mai und Mitte Juli für einen der neu definierten Standplätze bewerben. Laut einer Mitteilung der Stadtpolizei Winterthur gingen insgesamt 18 Bewerbungen für die verfügbaren Standorte ein. Am Ende des Prozesses wurden neun Bewilligungen erteilt.
Der Entscheidungsprozess basierte auf einem Punktesystem, das verschiedene Aspekte berücksichtigte. Die Bewertung wurde auf mehrere Schultern verteilt, um eine ausgewogene Entscheidung zu gewährleisten.
Wer hat entschieden?
Die Verantwortung für die Vergabe lag nicht allein bei der Verwaltung. Die Struktur des Entscheidungsgremiums sah wie folgt aus:
- 70 Prozent der Bewertungspunkte wurden von der Verwaltungspolizei vergeben.
- 30 Prozent der Punkte stammten von externen Akteuren, darunter Anwohnervereinigungen, Gastro Winterthur und die Cityvereinigung Junge Altstadt.
Die Einbeziehung der Wirtschaftsverbände ist in den städtischen Vorschriften verankert. Sie vertreten die Interessen der lokalen Geschäfte und der Gastronomie, die durch die mobilen Stände potenziell Konkurrenz erfahren.
Die Bewertungskriterien
Die Auswahl der erfolgreichen Bewerber erfolgte anhand eines umfassenden Kriterienkatalogs. Die Stadt legte Wert auf Qualität, Nachhaltigkeit und die Integration in das städtische Umfeld. Zu den entscheidenden Faktoren gehörten:
- Vielfalt des Angebots: Wie abwechslungsreich ist das kulinarische Konzept?
- Passung zur Umgebung: Fügt sich der Stand gut in das jeweilige Quartier ein?
- Nachhaltigkeit und Regionalität: Werden umweltfreundliche Praktiken und lokale Produkte bevorzugt?
- Optischer Eindruck: Wie ansprechend ist die Gestaltung des Foodstands?
- Kreativität: Bietet das Konzept innovative Ideen?
- Zahlungsmöglichkeiten: Werden verschiedene, auch digitale, Zahlungsmittel akzeptiert?
Langjährige Betreiber wurden im Verfahren bevorzugt behandelt. Diese Regelung sollte die Kontinuität für bewährte Angebote sicherstellen und die bisherigen Verdienste anerkennen.
Ergebnisse der Vergabe
Die Ergebnisse zeigen eine klare Tendenz zur Kontinuität. Von den neun erteilten Bewilligungen gingen sieben an Betreiber, die bereits in den Vorjahren in Winterthur präsent waren. Dies unterstreicht die Bedeutung der Bevorzugungsregel für etablierte Stände.
Ein bisheriger Standbetreiber erhielt jedoch keine neue Bewilligung. Die Stadtpolizei machte aus Datenschutzgründen keine Angaben dazu, um wen es sich handelt. Für die restlichen Bewerber, die leer ausgingen, bedeutet die Entscheidung eine Enttäuschung.
Bekannte Gesichter bleiben
Massimo Porcelli, bekannt für seinen Piadina-Stand, gehört zu den erfolgreichen Bewerbern. Er darf seinen Stand an der Steinberggasse weiterbetreiben, allerdings mit einer Einschränkung: Am Samstag muss er auf den Kirchplatz ausweichen. Diese Regelung soll die Nutzung der belebten Steinberggasse am Wochenende entzerren.
Drei Standorte bleiben unbesetzt
Ein überraschendes Ergebnis des Verfahrens ist, dass nicht alle vorgesehenen Standorte besetzt werden konnten. Drei Plätze bleiben vorerst leer:
- Eulachpark: Für diesen Standort in Neuhegi ging keine einzige Bewerbung ein.
- Bäumli: Es gab eine Bewerbung, die jedoch als ungeeignet bewertet wurde.
- Kesselhausplatz: Auch hier wurde die einzige eingegangene Bewerbung abgelehnt.
Die Stadtpolizei plant derzeit keine weitere Ausschreibung für diese drei Standorte. Warum das Interesse an diesen Plätzen so gering war oder die Konzepte nicht überzeugten, wurde nicht näher erläutert. Dies wirft Fragen zur Attraktivität und den Rahmenbedingungen der Standorte auf.
Ein Pilotprojekt mit offenem Ausgang
Die neue Regelung ist zunächst als Pilotprojekt konzipiert. Die erteilten Bewilligungen sind je nach Konzept auf ein Jahr oder eine Saison befristet. Dieser Testlauf soll zeigen, ob sich das neue System in der Praxis bewährt.
Eine erste interne Evaluation bei der Stadtpolizei hat bereits begonnen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen auch die Standbetreiber die Möglichkeit erhalten, ihre Rückmeldungen und Erfahrungen einzubringen. Diese gesammelten Erkenntnisse werden die Grundlage für die Entscheidung bilden, ob das Vergabeverfahren in dieser Form beibehalten oder angepasst wird.
Ob die neuen Regeln langfristig zu einer besseren Steuerung des Angebots führen und gleichzeitig die kulinarische Vielfalt in Winterthur fördern, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Die leeren Standorte deuten jedoch darauf hin, dass möglicherweise noch Nachbesserungsbedarf besteht, um alle vorgesehenen öffentlichen Plätze erfolgreich zu beleben.





