Der Stadtrat von Frauenfeld beabsichtigt, das Alterszentrum Park (AZP) in eine eigenständige Institution zu überführen. Diese Massnahme soll die Alterspflege und -betreuung langfristig sichern und das Zentrum organisatorisch flexibler gestalten. Die Stadt Frauenfeld bleibt dabei vollständige Eigentümerin der neuen Gesellschaft.
Die geplante Verselbständigung ist eine Reaktion auf den zunehmenden Fachkräftemangel und den ständigen Wandel in der Pflegebranche. Sie soll dem AZP ermöglichen, schneller auf neue Anforderungen zu reagieren und eine nachhaltige Zukunft zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
- Das Alterszentrum Park (AZP) soll eine eigenständige Institution werden.
- Die Stadt Frauenfeld bleibt alleinige Eigentümerin der neuen Gesellschaft.
- Ziel ist eine nachhaltige Sicherung der Alterspflege und -betreuung.
- Die Rechtsform einer Aktiengesellschaft wird bevorzugt.
- Alle Mitarbeitenden und Bewohnerverträge bleiben bestehen.
Hintergrund der Initiative
Die Alterspflege und -betreuung ist in Frauenfeld von grosser Bedeutung. Stadtpräsident Claudio Bernold betonte an einer Medienkonferenz die Notwendigkeit, sich rascher an Veränderungen anzupassen. Er wies auch auf den spürbaren Fachkräftemangel in der Region hin.
Bernold bezeichnete das AZP als einen zentralen Pfeiler der Altersversorgung in Frauenfeld. Es sei nicht nur ein Pflegeheim, sondern ein wichtiger sozialer Knotenpunkt im Quartier. Die Anzahl älterer Menschen steigt kontinuierlich, was die Sicherstellung hoher Lebensqualität zu einer Priorität macht.
Die derzeitige Einbindung in die städtische Verwaltung bremst laut Bernold notwendige Anpassungen aus. Kurzfristig soll das AZP reorganisiert werden. Dies umfasst die Verbesserung von Strukturen, die Senkung von Kosten und den Verzicht auf Temporärkräfte. Das übergeordnete Ziel ist eine nachhaltige Aufstellung des Alterszentrums.
Faktencheck
- Fachkräftemangel: Ein zentrales Problem in der Pflegebranche, das auch Frauenfeld betrifft.
- Demografischer Wandel: Die Zahl älterer Menschen steigt, was den Bedarf an Pflegeleistungen erhöht.
- Städtische Verwaltung: Die aktuelle Struktur wird als zu träge für schnelle Anpassungen empfunden.
Vorteile der Verselbständigung
Stadträtin Regine Siegenthaler erklärte, dass die Verselbständigung dem AZP eine stärkere fachliche Führung ermöglichen wird. Der Stadtrat wird einen Verwaltungsrat einsetzen, der diese Aufgabe übernimmt. Trotz der organisatorischen Änderungen steht das Gemeinwohl weiterhin im Vordergrund. Gewinne sollen direkt in die Organisation oder das Angebot des Alterszentrums reinvestiert werden.
In den letzten Jahren wurden bereits umfangreiche Vorarbeiten geleistet. Die Stadt Frauenfeld nimmt den Auftrag zur Sicherung der Alterspflege sehr ernst. Die bevorzugte Rechtsform ist die Aktiengesellschaft. Stadträtin Barbara Dätwyler hob die Vorteile hervor: Die Aktiengesellschaft ist erprobt und bietet mehr Flexibilität sowie kürzere Entscheidungswege.
«Wir bevorzugen klar die Aktiengesellschaft als favorisierte Rechtsform. Diese ist erprobt, bietet mehr Flexibilität, zudem gibt es kürzere Entscheidungswege.»
Stadträtin Barbara Dätwyler
Ein wesentlicher Vorteil ist, dass das AZP weiterhin der Stadt gehört, aber gleichzeitig mehr Raum für unternehmerisches Handeln entsteht. Es ist geplant, alle bestehenden Mitarbeitenden zu übernehmen. Ein neues Personalreglement wird im Zuge der Verselbständigung erarbeitet. Für die Bewohnenden des AZP gibt es keine Änderungen; alle Verträge bleiben bestehen. Der Vorrang für Plätze im AZP gilt weiterhin für Frauenfelderinnen und Frauenfelder.
Hintergrundinformationen
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien zerlegt ist. Sie bietet eine klare Trennung zwischen Eigentum und Management. Dies ermöglicht eine professionelle Führung durch einen Verwaltungsrat und erleichtert oft die Finanzierung und strategische Ausrichtung, während die öffentliche Hand weiterhin die Kontrolle behält.
Infrastruktur und Finanzierung
Die Gebäude des Alterszentrums Park sind in die Jahre gekommen und sanierungsbedürftig. Stadträtin Andrea Hofmann Kolb betonte die Notwendigkeit, einen effizienten und barrierefreien Betrieb sicherzustellen. Es sollen gute Räumlichkeiten und Arbeitsbedingungen geschaffen werden, um im Wettbewerb um Fachkräfte Vorteile zu erzielen.
Parallel zur Erarbeitung der Verselbständigung läuft bereits ein Projekt zur Erneuerung der Infrastruktur. Nach der Gründung der neuen Organisation werden das Grundstück und die Gebäude an diese übertragen. Die neue Organisation wird selbstständig für die Finanzierung und Umsetzung von Bauprojekten verantwortlich sein. Dies entlastet gleichzeitig die Stadtkasse.
Der Verwaltungsrat wird sich aus Fachpersonen zusammensetzen. Diese Fachpersonen kommen aus Bereichen wie Gesundheit und Pflege, Bau/Immobilien oder Finanzen. Der Stadtrat wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates. Stadtrat Stefan Leuthold erklärte, dass der Verwaltungsrat nur beschränkt entschädigt wird, da die AG gemeinnützig ist. Die Organisation erhält zudem ein Startkapital von der Stadt, um die anfängliche Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.
Zeitplan für die Umsetzung
Für den gesamten Prozess hat der Stadtrat einen detaillierten Zeitplan festgelegt. Regine Siegenthaler blickte auf die kommenden Schritte voraus:
- 2026: Geplante Vorvernehmlassung und Vernehmlassung.
- Ende 2026: Vorlage der Botschaft an den Gemeinderat.
- 2027: Entscheid durch den Gemeinderat und anschliessend durch das Volk.
- 1. Januar 2028: Geplante Verselbständigung des Alterszentrums Park.
Dieses Projekt stellt eine grosse Chance dar. Es benötigt jedoch ausreichend Zeit, um die richtigen Grundlagen zu schaffen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Stadt Frauenfeld legt Wert auf eine sorgfältige Planung und Umsetzung, um die Zukunft der Alterspflege nachhaltig zu sichern.





