Ein 40-jähriger Schweizer ist vom Bezirksgericht Uster wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Er hatte im Februar 2024 seinen 71-jährigen Onkel in Maur ZH mit einem Holzscheit erschlagen. Die Tat ereignete sich nach einem Streit über einen Zaun auf dem gemeinsamen Bauernhof, der seit Jahren von Erbstreitigkeiten überschattet war.
Wichtige Erkenntnisse
- Der Neffe wurde wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt.
- Die Freiheitsstrafe beträgt 13 Jahre.
- Die Tat geschah auf einem Bauernhof in Maur ZH.
- Erbstreitigkeiten und ein Zaun waren Auslöser des Konflikts.
- Der Täter versuchte, die Tat als Treppensturz zu tarnen.
Hintergrund der Familientragödie
Die tödliche Auseinandersetzung fand auf einem Bauernhof in Maur im Zürcher Oberland statt. Der heute 40-jährige Beschuldigte, der beruflich als Hundebetreuer und Zimmermann tätig ist, führte im Februar 2024 Arbeiten an seiner Hundepension aus. Zu diesem Zeitpunkt sprach ihn sein Onkel an.
Der Onkel bemerkte im Vorbeigehen:
«Den Hag könnt ihr langsam abräumen.»Diese Bemerkung bezog sich auf eine Umzäunung der Hundepension, die vor über zehn Jahren ohne Baubewilligung errichtet worden war. Der Zaun war bereits früher ein wiederkehrendes Thema zwischen den Parteien.
Konfliktherd Erbstreitigkeiten
Zwischen dem Neffen, seinem Onkel und seiner Tante bestanden seit Jahren erhebliche Spannungen. Diese Konflikte drehten sich hauptsächlich um Erbstreitigkeiten, die das Verhältnis der Familie stark belasteten. Das Mietverhältnis auf dem Bauernhof war ebenfalls von wiederholten Auseinandersetzungen geprägt.
Trotz der Unterzeichnung eines Erbvertrags zwei Tage vor der Tat blieben die Spannungen bestehen. Der Onkel hatte die junge Familie des Neffen über Jahre hinweg schikaniert, so die Darstellung des Verteidigers.
Der Tathergang und die Folgen
Nach der Bemerkung des Onkels rastete der Neffe aus. Er ergriff ein Stück Brennholz und rannte auf den 71-Jährigen zu. Der Onkel versuchte, dem Angriff auszuweichen. Der Neffe schlug jedoch etwa 25-mal auf den Kopf des Onkels ein. Die schweren Schädel- und Hirnverletzungen führten zum Tod des Opfers.
Der Beschuldigte gab später an, wegen Existenzängsten in Panik geraten zu sein. Er betonte, dass der Zaun für die Betreuung der Hunde notwendig gewesen sei. Er sagte, er könne sich sein Verhalten nicht erklären und fügte hinzu:
«Das bin nicht ich.»
Versuch der Vertuschung
- Der Neffe schleppte den leblosen Körper zur Treppe, um einen Treppensturz vorzutäuschen.
- Er reinigte den Tatort mit einem Wasserschlauch.
- Das Tatwerkzeug, ein Holzscheit, wurde verbrannt.
- Erst danach informierte er seine Ehefrau und rief die Ambulanz.
Gerichtsverfahren und Gutachten
Der Beschuldigte wurde im März 2025 aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Obergericht hatte einem Antrag des Verteidigers stattgegeben, damit seine drei Kinder ihren Vater noch vor dem Haftantritt zu Hause erleben konnten. Der Neffe ist geständig und lebt weiterhin mit seiner Familie auf dem Hof, wo sie die Hundepension betreiben.
Ein gerichtspsychiatrisches Gutachten attestierte dem Neffen volle Schuldfähigkeit und keine psychische Störung. Der Verteidiger beauftragte jedoch einen Privatgutachter. Dieser kam zu dem Schluss, dass der Beschuldigte eine schwere affektive Erschütterung erlitt und eine mittelgradig verminderte Schuldfähigkeit vorlag.
Argumente der Anklage und Verteidigung
Der Staatsanwalt forderte wegen vorsätzlicher Tötung eine unbedingte Freiheitsstrafe von 16 Jahren. Er argumentierte, dass der Zaunstreit nicht neu war und kein plausibles Motiv für die Tat vorlag, insbesondere da kurz zuvor ein Erbvertrag unterzeichnet worden war. Die Versuche, die Tat zu vertuschen, wurden ebenfalls als strafverschärfend gewertet.
Der Verteidiger plädierte auf Totschlag, der eine maximale Strafe von vier Jahren vorsieht. Er betonte die jahrelangen Schikanen durch Onkel und Tante, unter denen sein Mandant stark gelitten habe. Zudem wurde beim Beschuldigten ein Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADS) diagnostiziert. Er habe das Medikament Focalin in hoher Dosis eingenommen, was zu Nebenwirkungen wie aggressivem Verhalten und Angstzuständen führen könne. Laut Verteidiger wirkte Focalin wie ein Katalysator und führte zu einer Kurzschlusshandlung.
Das Urteil des Gerichts
Am Ende der Verhandlung entschuldigte sich der Neffe bei den Angehörigen und seiner Familie:
«Es tut mir unendlich leid und ich schäme mich. Es hätte nie passieren dürfen.»
Das Gericht verurteilte den Beschuldigten wegen vorsätzlicher Tötung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Der Richter begründete das Urteil damit, dass es sich um einen unerwarteten Angriff handelte. Die Wut des Täters wurde nicht als entschuldbare Gemütsbewegung eingestuft, die einen Totschlag rechtfertigen würde. Das Gericht stellte fest, dass das Medikament keinen Einfluss auf die Entscheidungsfindung hatte.
Wichtige Zahlen und Fakten
- Alter des Täters: 40 Jahre
- Alter des Opfers: 71 Jahre
- Anzahl der Schläge: etwa 25
- Geforderte Strafe Staatsanwalt: 16 Jahre
- Verhängte Strafe Gericht: 13 Jahre
Ausblick
Der Fall zeigt die verheerenden Auswirkungen langjähriger Familienkonflikte. Die juristische Aufarbeitung ist mit dem Urteil des Bezirksgerichts Uster vorerst abgeschlossen. Es bleibt abzuwarten, ob die Parteien gegen das Urteil Berufung einlegen werden.





