Ein ehemaliger Sous-Chef eines gehobenen Restaurants in Frauenfeld wurde wegen sexueller Handlungen mit einem Kind zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Das Bezirksgericht Frauenfeld sah von einer Verurteilung wegen sexueller Nötigung und einem Landesverweis ab, obwohl die Staatsanwaltschaft dies gefordert hatte.
Wichtigste Punkte
- Ein 38-jähriger Koch erhielt eine bedingte Haftstrafe von zwölf Monaten.
- Er wurde wegen sexueller Handlungen mit einer damals 14-jährigen Schnupperlehrling verurteilt.
- Das Gericht verzichtete auf einen Landesverweis und eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung.
- Ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen wurde verhängt.
Der Vorfall im November 2020
Der Vorfall ereignete sich im November 2020. Eine damals 14-jährige Schülerin absolvierte eine Schnupperlehre in einem Restaurant in Frauenfeld. Der Angeklagte, zu diesem Zeitpunkt Sous-Chef, hatte ihr eine Lehrstelle in Aussicht gestellt. Die junge Frau war begeistert, da es ihr Traumjob war.
Nach der Zusage schlug der Sous-Chef ein Treffen für einen Kaffee vor. Er wollte angeblich Details zur Lehrstelle besprechen. Die 14-Jährige willigte ein. Die beiden fuhren an einem Freitagnachmittag zu einem Fastfood-Restaurant.
Fakten zum Fall
- Tatzeitpunkt: November 2020
- Opferalter: 14 Jahre
- Angeklagter: 38-jähriger Sous-Chef
- Urteil: 12 Monate bedingte Freiheitsstrafe
- Zusätzliche Massnahme: Lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen
Das Treffen und die Übergriffe
Im Fastfood-Restaurant bemerkte die junge Frau schnell, dass es dem Koch nicht um die Lehrstelle ging. Er sprach hauptsächlich über «Gossip aus der Küche» und lästerte über Kollegen. Bereits dort nahm er ihre Hand und hielt sie fest. Dies empfand sie als unangenehm.
Sie wollte mit dem Bus nach Hause fahren, doch der Koch bestand darauf, sie mit dem Auto zu bringen. Statt sie direkt nach Hause zu fahren, fuhr er mit ihr auf einen abgelegenen Parkplatz. Dort kam es zu den Übergriffen.
«Ich war völlig überrumpelt», berichtete die Frau vor Gericht. Sie schilderte Küsse auf ihren Mund und Berührungen am ganzen Körper, seine Hände in ihrer Hose und an ihrer Brust.
Erst eine Woche nach dem Vorfall konnte sie ihrem Vater davon erzählen. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Taten als «Albtraum eines jungen Mädchens».
Hintergrund: Sexuelle Handlungen mit Kindern
In der Schweiz sind sexuelle Handlungen mit Personen unter 16 Jahren strafbar, wenn der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und der Täter eine Machtposition ausnutzt. Das Gesetz soll Kinder und Jugendliche vor Ausbeutung schützen. Die Strafen variieren je nach Schwere des Vergehens und können von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen reichen.
Gerichtsverhandlung und Urteil
Der Angeklagte, ein Staatsbürger aus Sri Lanka, bestritt die Vorwürfe. Er gab an, die junge Frau nach dem Treffen direkt nach Hause gefahren zu haben, ohne weitere Gespräche. Auch an die zahlreichen Anrufe und Nachrichten nach der Tat will er sich nicht erinnern können. Eine Nachricht mit dem Inhalt «Du nichts sagen, ich nichts sagen» habe sich lediglich auf die Lästereien bezogen, so seine Aussage.
Die Staatsanwaltschaft forderte aufgrund der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern und sexuellen Nötigung eine bedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten sowie einen Landesverweis von zehn Jahren.
Der Verteidiger argumentierte, das Opfer habe sich in Widersprüche verwickelt, während die Aussagen seines Klienten konsistent gewesen seien. Die Staatsanwältin widersprach dieser Darstellung und verwies auf die zeitlich auseinanderliegenden Befragungen des Opfers. Sie betonte, der Angeklagte habe seine Machtposition ausgenutzt.
Das Urteil des Bezirksgerichts
Das Bezirksgericht Frauenfeld sprach den Mann lediglich der sexuellen Handlungen mit einem Kind schuldig. Eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung erfolgte nicht. Das Gericht verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Das bedeutet, dass die Strafe nur vollzogen wird, wenn der Mann innerhalb einer bestimmten Probezeit erneut straffällig wird.
Zusätzlich wurde ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen ausgesprochen. Dies soll verhindern, dass der Verurteilte in Zukunft erneut Kinder oder Jugendliche gefährdet.
Kein Landesverweis wegen Härtefall
Der vom Staatsanwalt geforderte Landesverweis wurde nicht verhängt. Der Richter begründete dies mit der guten beruflichen Integration des Angeklagten und seiner Familie in der Schweiz. Das Gericht erkannte «ganz knapp einen Härtefall». Dies bedeutet, dass die Ausweisung des Angeklagten eine unverhältnismässige Härte für ihn und seine Familie darstellen würde.
Wichtige Faktoren im Urteil
- Strafmass: 12 Monate bedingt
- Delikt: Sexuelle Handlungen mit einem Kind
- Verzicht auf Landesverweis: Begründet mit «Härtefall»
- Berufsverbot: Lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen
Kritik an der Polizeiarbeit
Abschliessend gab es eine Rüge für die Polizei. Die Beamten hatten es versäumt, die Handys der Beteiligten auszulesen. Stattdessen wurden lediglich abfotografierte Chatnachrichten als Beweismittel vorgelegt. Dies könnte die Beweisführung erschwert haben.
Die junge Frau hat ihre Lehre inzwischen in einem anderen Restaurant erfolgreich abgeschlossen und im vergangenen Sommer mit einer guten Note bestanden. Trotz der traumatischen Erfahrung konnte sie beruflich einen Neuanfang machen.





