Das Zürcher Obergericht hat entschieden, dass die tödlichen Schüsse von Polizisten auf den Entführer des ehemaligen Impfchefs Christoph Berger in Wallisellen im April 2022 gerechtfertigt waren. Die Beamten handelten demnach in Notwehr. Das Strafverfahren gegen die beteiligten Polizisten bleibt eingestellt.
Die Entscheidung stützt sich auf die Erkenntnis, dass eine unmittelbare grosse Gefahr für das Leben der Freundin des Entführers und der Polizisten bestand. Die Ermittler hatten keine andere Wahl, als ihre Schusswaffen einzusetzen.
Wichtige Erkenntnisse
- Obergericht bestätigt Notwehr bei Polizeischüssen in Wallisellen.
- Verfahren gegen beteiligte Polizisten bleibt eingestellt.
- Entführer tötete seine Freundin im Fahrzeug.
- Einsatzplanung und Durchführung waren verhältnismässig.
Hintergrund der Ereignisse
Ende März 2022 entführte ein damals 38-jähriger Mann den damaligen Impfchef Christoph Berger. Die Entführung sorgte schweizweit für Aufsehen und löste eine umfassende Fahndung aus. Der Täter wurde Anfang April 2022 in Wallisellen lokalisiert. Dort kam es zum tödlichen Einsatz.
Bei dem Versuch, den Entführer an seinem Wohnort zu verhaften, eskalierte die Situation. Die Polizei hatte den Mann in seinem Fahrzeug gestellt. Er versuchte zu flüchten, wurde aber durch zwei Einsatzfahrzeuge blockiert.
Faktencheck
- Zeitpunkt der Entführung: Ende März 2022.
- Verhaftungsort: Wallisellen.
- Opfer der Entführung: Damaliger Impfchef Christoph Berger.
Der tragische Vorfall in Wallisellen
Die Verhaftung in Wallisellen entwickelte sich zu einem dramatischen Ereignis. Als die Polizei das Fahrzeug des Entführers blockierte, zog dieser eine Waffe. Er schoss mit der Pistole auf seine Freundin, die auf dem Beifahrersitz sass. Sie starb noch vor Ort an den Folgen der Schussverletzung.
Daraufhin setzten zwei Polizisten ihre Schusswaffen gegen den Entführer ein. Auch er erlag seinen Verletzungen, die durch die Polizeischüsse verursacht wurden. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Verfahren gegen die vier beteiligten Polizisten ein, um den Schusswaffengebrauch zu prüfen.
«Die Ermittler hatten keine Alternative, als von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, um die unmittelbare grosse Gefahr für Leib und Leben der Freundin und der Polizisten abzuwehren.»
– Zürcher Obergericht in seiner Mitteilung
Das Urteil des Obergerichts
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen die Polizisten ein. Dies führte zu einer Beschwerde der Mutter des getöteten Entführers. Sie forderte eine weitere Untersuchung des Vorfalls und eine mögliche Anklage gegen die Beamten. Das Zürcher Obergericht hat diese Beschwerde nun abgewiesen.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Polizisten in einer extremen Notwehrsituation handelten. Die Schussabgabe war demnach gerechtfertigt, um eine unmittelbare und grosse Gefahr für das Leben der Freundin des Entführers sowie für die anwesenden Polizisten abzuwenden. Es gab keine andere Möglichkeit, die Bedrohung zu beseitigen.
Rechtlicher Kontext
In der Schweiz ist der Einsatz von Schusswaffen durch die Polizei streng geregelt. Er ist nur erlaubt, wenn eine unmittelbare und schwere Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit von Personen besteht und mildere Mittel nicht ausreichen oder nicht zur Verfügung stehen. Die Notwehrregelung spielt dabei eine zentrale Rolle.
Einsatzplanung und Verhältnismässigkeit
Das Obergericht prüfte nicht nur den Schusswaffengebrauch selbst, sondern auch die gesamte Einsatzplanung. Es kam zu dem Ergebnis, dass auch in dieser Hinsicht keine Sorgfaltspflicht verletzt wurde. Sowohl der Zeitpunkt als auch die Durchführung der Verhaftung waren verhältnismässig.
Die Behörden hatten den Einsatz sorgfältig geplant, um die Risiken zu minimieren. Die Situation eskalierte jedoch unvorhergesehen durch die Handlungen des Entführers. Laut dem Obergericht konnten die Polizisten die Entwicklung der Ereignisse nicht anders beeinflussen.
- Einsatzplanung: Keine Verletzung der Sorgfaltspflicht.
- Zeitpunkt der Verhaftung: Als verhältnismässig beurteilt.
- Durchführung der Verhaftung: Ebenfalls als verhältnismässig beurteilt.
Nächste Schritte im Verfahren
Der Entscheid des Obergerichts ist aktuell noch nicht rechtskräftig. Die Mutter des getöteten Mannes hat weiterhin die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen. Dies würde eine weitere juristische Prüfung des Falles nach sich ziehen.
Es bleibt abzuwarten, ob die Familie des Entführers diesen letzten Rechtsweg beschreiten wird. Die Entscheidung des Obergerichts stellt einen wichtigen Schritt in der rechtlichen Aufarbeitung dieses tragischen Vorfalls dar und bestätigt die Rechtmässigkeit des Polizeieinsatzes unter den gegebenen Umständen.
Die Ereignisse in Wallisellen haben die Öffentlichkeit stark bewegt und die Diskussion über Polizeigewalt und Notwehrrechte neu entfacht. Die rechtliche Klärung ist für alle Beteiligten von grosser Bedeutung.





