Ein 31-jähriger Schweizer wurde vom Bezirksgericht Uster wegen vorsätzlicher Tötung zu elf Jahren Haft verurteilt. Er hatte im November 2022 einen 28-jährigen Mann auf einem Parkplatz im Zeughausareal Uster erstochen. Das Opfer verblutete in den Armen seiner Freundin. Der Fall wurde nun vor dem Obergericht verhandelt, wobei die Verteidigung auf Freispruch plädierte.
Wichtige Punkte
- Ein 31-jähriger Mann wurde wegen vorsätzlicher Tötung zu elf Jahren Haft verurteilt.
- Die Tat ereignete sich im November 2022 auf einer Geburtstagsparty in Uster.
- Das Opfer, ein 28-jähriger Schweizer, starb an acht Messerstichen.
- Die Verteidigung forderte vor dem Obergericht einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft 18 Jahre Haft.
- Das Urteil des Obergerichts wird Mitte März schriftlich zugestellt.
Tödlicher Streit um Mitfahrgelegenheit
Die tragischen Ereignisse nahmen ihren Lauf nach einer privaten Geburtstagsparty im Zeughausareal Uster. Die Feier war beendet, die Gäste bereiteten sich auf den Heimweg vor. Was als Bagatelle begann, eskalierte innerhalb kürzester Zeit zu einer tödlichen Auseinandersetzung. Ein 28-jähriger Schweizer verblutete noch vor Ort.
Der heute 31-jährige Produktionsmechaniker ist geständig, den 28-Jährigen niedergestochen zu haben. Der Streit entzündete sich an einer Mitfahrgelegenheit im Auto des späteren Opfers. Laut Anklageschrift wollte das Opfer mit Freunden nach Hause fahren, als sich der Beschuldigte ungefragt in den Wagen setzte. Das Fahrzeug war jedoch bereits mit fünf Personen besetzt und bot keinen Platz mehr.
Hintergrund der Tat
Der Vorfall ereignete sich in den frühen Morgenstunden im November 2022. Nach der Aufforderung, das Fünfplätzer-Fahrzeug zu verlassen, beschimpfte der Täter den Wageninhaber. Dies führte zu einem Gerangel vor dem Fahrzeug, das in der tödlichen Messerattacke mündete.
Acht Messerstiche führten zum Tod
Nachdem der Beschuldigte widerwillig aus dem Auto gestiegen war, beschimpfte er den 28-jährigen Wageninhaber. Es kam zu einem gegenseitigen Gerangel. Dabei stach der Beschuldigte mit einem Klappmesser achtmal auf sein Opfer ein. Das Opfer konnte noch zu seiner Freundin sagen: „Dä W**** hät mich mehrmals gstochä!“, bevor es an den Folgen eines Halsstichs und massivem Blutverlust starb.
"Ich hatte Panik und Angst um mein Leben. Das Ganze tut mir von Herzen leid und beschäftigt mich jeden Tag."
Das Bezirksgericht Uster verurteilte den Schweizer wegen vorsätzlicher Tötung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von elf Jahren. Vor dem Obergericht machte der Täter keine weiteren Aussagen, wiederholte jedoch seine Reue und Angst.
Fakten zur Tat
- Tatzeitpunkt: November 2022, frühe Morgenstunden.
- Tatort: Parkplatz im Zeughausareal Uster.
- Tatwaffe: Klappmesser.
- Stichverletzungen: Acht Stiche, ein Halsstich war tödlich.
Verteidigung plädiert auf Notwehr
Der Verteidiger des Beschuldigten forderte vor dem Obergericht einen Freispruch. Er argumentierte, dass es sich um Totschlag in Notwehr gehandelt habe und kritisierte die Ermittlungen als einseitig. Der Anwalt betonte, dass die Tathandlung nicht plötzlich erfolgt sei und der erste Angriff vom Opfer ausgegangen sei. Er wies auf eine Vielzahl von Verletzungen hin, die die Rechtsmedizin bei seinem Mandanten festgestellt habe.
Das Opfer, welches 30 Zentimeter grösser und 30 Kilogramm schwerer war als der Beschuldigte, soll mit Faustschlägen gegen Kopf und Gesicht des Angeklagten die Eskalation begonnen haben. "Der Angriff war rechtswidrig, mein Mandant hatte ein Notwehrrecht", so der Anwalt. Die acht Stichverletzungen deuteten demnach auf eine Panikreaktion hin. Der Beschuldigte habe unkontrolliert und in massiver Bedrängnis zugestochen. Zudem sei er betrunken gewesen und habe unter dem Einfluss von Cannabis gestanden, was seine Fähigkeit zur klaren Einschätzung der Situation beeinträchtigt haben könnte.
Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Haft
Die Staatsanwältin widersprach der Darstellung der Notwehr vehement. Sie forderte wegen vorsätzlicher Tötung eine unbedingte Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Ihrer Ansicht nach stach der Täter unvermittelt und ohne Vorwarnung zu. Die Behauptung, er sei nach dem Gerangel vom Opfer geflohen, sei eine Schutzbehauptung.
Ein besonders belastender Punkt war, dass der Täter ohne ersichtlichen Grund ein Klappmesser zur Party mitgenommen hatte. Bei einer späteren Durchsuchung seiner Wohnung wurden zudem über 50 Messer und 14 Schusswaffen sichergestellt. "Der Beschuldigte hat eine latente Gewaltbereitschaft", fasste die Staatsanwältin ihre Einschätzung zusammen.
Waffenfund beim Täter
- Über 50 Messer in der Wohnung.
- 14 Schusswaffen ebenfalls sichergestellt.
Opferanwältin kritisiert Täter-Opfer-Umkehr
Die Anwältin der Schwester des Verstorbenen kritisierte das Plädoyer der Verteidigung scharf. Sie sprach von einer "Täter-Opfer-Umkehr" und der Konstruktion eines Angriffs des Opfers auf 120 Seiten. Der Beschuldigte sei der Aggressor gewesen, nicht der Verstorbene. Die Schwester, die am Prozess anwesend war, äusserte unter Tränen ihren tiefen Schmerz. "Es vergeht kaum ein Tag, ohne dass ich an ihn denke", sagte sie und betonte, es sei eine bewusste Tat gewesen.
Auch die Mutter des Opfers leidet immens unter dem Verlust ihres Sohnes. Ihr Rechtsvertreter erklärte, sie sei durch den Tod ihres Sohnes psychisch schwer belastet und benötige psychologische Hilfe. Das Obergericht hat noch kein Urteil gefällt. Der Entscheid wird den Parteien Mitte März schriftlich zugestellt.





