Ein ungewöhnlicher Fall am Pfäffikersee wirft Fragen zur Auslegung der lokalen Polizeiverordnung auf: Ein Fischer, der die Nacht in einem Zelt am Seeufer verbrachte, entging einer Busse, obwohl das Campieren dort verboten ist. Der Vorfall beleuchtet eine rechtliche Grauzone zwischen einfachem Wetterschutz und unerlaubtem Übernachten.
Wichtige Erkenntnisse
- Ein Fischer übernachtete in einem Zelt am Pfäffikersee und wurde nicht gebüsst.
- Die Polizei unterscheidet zwischen Wetterschutz und Campieren, wobei bodenlose Zelte als Wetterschutz gelten können.
- Die sogenannte «15-Minuten-Regel» dient der Polizei als Faustregel zur Beurteilung der Situation.
- Die Zahl der Fischerzelte am Seeufer nimmt zu, was die Kontrolle erschwert.
- Bei längerer Nutzung des öffentlichen Raums drohen den Fischern dennoch Konsequenzen.
Nachtangeln und die Grauzone der Verordnung
Karpfenangler bevorzugen oft die Nachtstunden, um ihre Köder auszuwerfen, da sich die Fische tagsüber vor Raubfischen verstecken. Ein Fischer nutzte diese Strategie am 8. und 9. Oktober am Pfäffikersee. Er hatte sich direkt am Seequai ein olivgrünes Zelt aufgebaut und verbrachte dort die gesamte Nacht. Dies führte zu einer Kontrolle durch die Polizei.
Die Polizeiverordnung der Gemeinde Pfäffikon ist in Artikel 19 eindeutig: «Das Campieren und Wohnen in Zelten, Wohnwagen, Fahrnisbauten und ähnlichen Objekten ist auf öffentlichem Grund ausserhalb besonders gekennzeichneter oder hierfür eingerichteter Plätze verboten.» Ein Anwohner meldete das Zelt der Polizei Region Pfäffikon.
Faktencheck: Pfäffikersee-Verordnung
- Artikel 19 der Polizeiverordnung: Verbietet Campieren und Wohnen in Zelten auf öffentlichem Grund.
- Meldegrund: Ein Bürger meldete das Zelt am Morgen des 9. Oktober.
- Polizeieinsatz: Eine Streife rückte aus, stellte den Fischer zur Rede, entfernte sich aber ohne Massnahmen.
Die Argumentation des Fischers und die polizeiliche Auslegung
Nachdem die Polizei am Morgen des 9. Oktober eintraf, stellte sie den Mann zur Rede. Ein Leserreporter beobachtete die Situation. Der Angler gab zu, die Nacht am See verbracht zu haben. Er argumentierte jedoch, dass es sich nicht um eine Übernachtung im Sinne des Campierens handelte. Diese feine Unterscheidung war entscheidend.
Peter Andenmatten, Mitglied des Führungsteams der Polizei Region Pfäffikon, erklärte die Situation. Er betonte, dass Fischer das Recht haben, sich vor der Witterung zu schützen. Die zentrale Frage sei: «Für uns stellt sich die Frage, wann der reine Witterungsschutz aufhört und wo das Camping beginnt.»
«Für uns stellt sich die Frage, wann der reine Witterungsschutz aufhört und wo das Camping beginnt.»
Peter Andenmatten, Polizei Region Pfäffikon
Rechtliche Grauzone
Die Unterscheidung zwischen Wetterschutz und Campieren ist rechtlich nicht immer klar definiert. Hersteller von Fischereiausrüstung bieten spezielle Unterstände an, die als Wetterschutz deklariert sind, aber auch zum Übernachten genutzt werden können. Ein wichtiges Merkmal ist dabei das Fehlen eines Bodens – bodenlose Zelte gelten eher als Wetterschutz.
Die «15-Minuten-Regel» und ihre Anwendung
Um eine klare Linie zu ziehen, wendet die Polizei eine Faustregel an. Wenn sich jemand "zu häuslich einrichtet", wird er weggewiesen. Doch der Nachweis des Campierens ist oft schwierig. Polizist Andenmatten erläuterte: «Wir müssen ihm beweisen können, dass er campiert.»
Die sogenannte «15-Minuten-Regel» ist hierbei ein wichtiger Anhaltspunkt: Wenn der Standort innerhalb von 15 Minuten geräumt werden kann, gilt es in der Regel nicht als Campieren. Dies lässt den Fischern einen gewissen Spielraum.
Trotzdem wissen sich die Angler zu helfen, selbst bei bodenlosen Zelten. Sie nutzen beispielsweise dicke Wolldecken, um sich einen warmen und trockenen Schlafplatz zu schaffen. Dies macht die Kontrolle für die Beamten noch komplexer.
Zunehmende Herausforderung für die Polizei
Die nächtigenden Fischer stellen für die Polizei der Gemeinden Pfäffikon, Fehraltorf und Russikon eine zusätzliche Aufgabe dar. Peter Andenmatten beobachtet, dass die Zahl der Fischerzelte am Seeufer tendenziell zunimmt. Dies könnte auch an der etwas unklaren Rechtslage liegen.
Andenmatten bezeichnet die Situation als «blöd». Bisher setzen die Beamten auf Kulanz und suchen das Gespräch mit den Fischern. «Wir möchten nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen, sondern den konstruktiven Dialog fördern», so Andenmatten. Ziel ist es, eine Eskalation zu vermeiden und einvernehmliche Lösungen zu finden.
Zahlen und Trends
- Zunahme der Fischerzelte: Die Polizei beobachtet einen Anstieg der am See aufgestellten Fischerzelte.
- Kulanz: Bisher setzt die Polizei auf Dialog und Kulanz, um Konflikte zu vermeiden.
Drohende Konsequenzen bei Übernutzung des öffentlichen Raums
Sollte der Dialog jedoch nicht fruchten oder die Situation Überhand nehmen, hat die Polizei noch weitere Möglichkeiten. Wer einen Wetterschutz über längere Zeit am Seequai aufstellt, könnte den öffentlichen Raum über das allgemein übliche Mass hinaus nutzen. Dies wäre ebenfalls gemäss der Polizeiverordnung der Gemeinde Pfäffikon unzulässig.
In solchen Fällen kann die Polizei einen Angler auch ohne direkten Nachweis des Campierens verzeigen und wegweisen. Dies gilt selbst dann, wenn der Fischer darauf beharrt, lediglich geangelt und nicht campiert zu haben. Die Nutzung des öffentlichen Raums muss verhältnismässig bleiben. Dies zeigt, dass die Kulanz der Polizei Grenzen hat.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird und ob die Gemeinde Pfäffikon ihre Verordnung präzisieren muss, um diese Grauzone klarer zu regeln. Für die Fischer bedeutet dies, dass sie sich weiterhin auf eine individuelle Beurteilung ihrer Situation einstellen müssen.





