Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat einen 33-jährigen Schweizer Hundehändler beim Bezirksgericht Bülach angeklagt. Ihm werden gewerbsmässiger Betrug, mehrfache Urkundenfälschung und mehrfache Tierquälerei vorgeworfen. Die Ermittlungen führten zu einer Anklage in 23 Fällen von illegalem Welpenhandel.
Wichtige Punkte
- Ein 33-jähriger Schweizer wurde wegen illegalen Welpenhandels angeklagt.
- Die Anklage umfasst gewerbsmässigen Betrug, Urkundenfälschung und Tierquälerei.
- Der Beschuldigte soll 23 Hundewelpen aus Südosteuropa illegal eingeführt haben.
- Er täuschte Käufer über die Herkunft der Tiere und fälschte Heimtierausweise.
- Die Tiere sollen unzureichend gehalten und versorgt worden sein.
Umfangreiche Ermittlungen führten zur Anklage
Die Kantonspolizei Zürich nahm den Mann Anfang 2021 fest. Er stand im Verdacht, Hundewelpen illegal in die Schweiz gebracht und im Internet betrügerisch verkauft zu haben. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hat das Strafverfahren nun abgeschlossen. Sie hat die Anklage vor wenigen Tagen beim Bezirksgericht Bülach eingereicht.
Die Ermittlungen deckten ein System auf, das von Ende Juli 2020 bis Anfang Januar 2021 andauerte. Der Beschuldigte soll in diesem Zeitraum in insgesamt 23 Fällen Hundewelpen angeboten haben. Er gab vor, dass die Tiere aus der Schweiz stammten.
Fakten im Überblick
- Verhaftung: Anfang 2021
- Anzahl Fälle: 23
- Zeitraum der Taten: Juli 2020 bis Januar 2021
- Hauptvorwürfe: Gewerbsmässiger Betrug, Urkundenfälschung, Tierquälerei
Betrug mit falschen Herkunftsangaben
Der Beschuldigte soll die wahre Herkunft der Welpen verschleiert haben. Die Tiere stammten aus Südosteuropa und wurden illegal in die Schweiz eingeführt. Die Käufer wurden über den tatsächlichen Wert der Hunde getäuscht. Viele glaubten, einen Welpen aus Schweizer Zucht zu erwerben.
Um die Täuschung zu perfektionieren, gab sich der Mann gegenüber Tierarztpraxen unter falschem Namen als Züchter aus. So gelang es ihm, Heimtierausweise zu erhalten und notwendige Impfungen für die Welpen durchführen zu lassen. Diese Ausweise gaben den Anschein von Legalität und Schweizer Herkunft.
«Der Beschuldigte soll die tatsächliche Herkunft der Tiere aus Südosteuropa verschleiert und die Käufer über deren tatsächlichen Wert getäuscht haben.»
Tierquälerei bei Transport und Haltung
Die Anklagepunkte umfassen auch Tierquälerei. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sowohl beim Transport der Tiere von Südosteuropa in die Schweiz als auch später an seinem Wohnsitz im Kanton Zürich die Welpen unzureichend gehalten und versorgt zu haben. Diese schlechten Bedingungen führten bei mehreren Tieren zu gesundheitlichen Problemen und Beeinträchtigungen.
Zudem soll der Mann den Zollbehörden unwahre Angaben gemacht haben, als er die Hundewelpen auf dem Landweg in die Schweiz brachte. Solche illegalen Importe umgehen oft wichtige Gesundheitskontrollen und Quarantänebestimmungen, was ein Risiko für die öffentliche Gesundheit und die Tierbestände darstellt.
Hintergrund: Illegale Welpenimporte
Der illegale Handel mit Welpen ist ein grosses Problem. Oft werden die Tiere unter schlimmen Bedingungen transportiert und sind krank. Sie stammen meist aus Osteuropa und werden viel zu früh von der Mutter getrennt. Dies führt zu Verhaltensproblemen und hohen Tierarztkosten für die neuen Besitzer. Schweizer Tierschutzorganisationen warnen regelmässig vor dem Kauf von Welpen aus dubiosen Quellen.
Forderungen der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft fordert eine teilbedingte Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe sowie eine Busse für den Beschuldigten. Die genaue Höhe der Strafen wird das Gericht festlegen. Mit der Erhebung der Anklage ist das Verfahren nun in die Hände des Bezirksgerichts Bülach übergegangen.
Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Der Beschuldigte hat das Recht, sich vor Gericht zu verteidigen. Das Urteil wird mit Spannung erwartet, da es ein wichtiges Signal gegen den illegalen Welpenhandel in der Schweiz setzen könnte.
Konsequenzen für den Tierschutz
Fälle wie dieser zeigen die Notwendigkeit strengerer Kontrollen und härterer Strafen. Tierschutzorganisationen in der Schweiz kämpfen seit Jahren gegen den illegalen Welpenhandel. Sie fordern mehr Ressourcen für die Zollbehörden und die Polizei, um solche Machenschaften zu unterbinden.
Käufer werden immer wieder gewarnt, nur bei seriösen Züchtern oder Tierheimen Hunde zu erwerben. Eine persönliche Besichtigung der Elterntiere und der Haltungsbedingungen ist dabei unerlässlich. Der Kauf eines illegal importierten Welpen fördert das Leid der Tiere und unterstützt kriminelle Netzwerke.





