Ein Mann aus der Region Winterthur wurde zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt, weil er einen Steinmarder in seinem Dachstock mit einem verbotenen Tellereisen gefangen und schwer verletzt hat. Der Vorfall ereignete sich in diesem Frühjahr. Das Tier erlitt schwere Verletzungen an einer Vorderpfote und musste schliesslich von einem Jagdaufseher erlöst werden. Dieses Vorgehen verstösst gegen das Tierschutz- und Jagdgesetz.
Wichtige Punkte
- Ein Hausbesitzer in Winterthur setzte ein verbotenes Tellereisen ein, um einen Marder zu fangen.
- Der Marder wurde schwer verletzt und musste erlöst werden.
- Der Mann wurde wegen Verstössen gegen das Tierschutz- und Jagdgesetz verurteilt.
- Die Schonzeit für Marder dauert vom 15. Februar bis zum 31. August.
- Es gibt tierschutzkonforme Methoden zur Mardervertreibung, wie Hundehaare oder Radio.
Verstoss gegen Tier- und Jagdschutzgesetze
Der 54-jährige Hausbesitzer hatte ein Tellereisen im Dachstock seines Hauses aufgestellt. Diese Art von Falle ist in der Schweiz seit Jahren verboten. Tellereisen sind bekannt dafür, Tiere nicht sofort zu töten, sondern sie durch Einklemmen und schwere Verletzungen zu quälen. Im vorliegenden Fall erlitt der Marder eine schwere, blutende Verletzung an der rechten Vorderpfote, die mutmassliche Knochenbrüche verursachte. Zusätzlich sprang das Bein des Tieres aus dem Gelenk, als es versuchte, sich zu befreien.
«Tellereisen sind tierquälerisch, weil sie nie sofort töten. Sie fangen die Tiere, indem sie zusammenklappen und ihnen meist eine Pfote einklemmen. Oft hat dies schwere Verletzungen zur Folge», erklärte Reto Muggler, Co-Leiter der kantonalen Fischerei- und Jagdverwaltung.
Der Hausbesitzer hat gleich gegen mehrere Gesetze verstossen. Zum einen gegen das Tierschutzgesetz, da er das Tier gequält hat. Zum anderen doppelt gegen das Jagdgesetz: Er setzte eine verbotene Falle ein und handelte während der Schonzeit für Marder. Die Schonzeit erstreckt sich vom 15. Februar bis zum 31. August.
Faktencheck: Steinmarder
- Steinmarder (Martes foina) sind auch als Hausmarder bekannt.
- Sie können durch Öffnungen von nur fünf Zentimetern Durchmesser in Gebäude eindringen.
- Marder sind nachtaktiv und suchen tagsüber geschützte Schlafplätze.
- Sie verursachen oft Lärm, hinterlassen Kot und Urin und beschädigen Dämmmaterialien.
Gerichtliche Konsequenzen für den Hausbesitzer
Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 50 Franken, was einer Summe von 8000 Franken entspricht. Zusätzlich wurde eine Busse von 2000 Franken verhängt. Die Geldstrafe wird nur fällig, wenn der Mann innerhalb einer Probezeit von vier Jahren erneut mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Die Busse hingegen ist sofort zahlbar.
Dieser Fall unterstreicht die Wichtigkeit, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zum Tierschutz zu halten. Illegale Fangmethoden werden konsequent geahndet. Die Behörden betonen, dass es effektive und tierschutzkonforme Alternativen zur Mardervertreibung gibt.
Hintergrundinformationen zu Mardern im Haus
Steinmarder suchen oft den Schutz von Gebäuden, insbesondere Dachstöcken, um Nester zu bauen und ihre Jungen aufzuziehen. Dabei können sie erhebliche Schäden verursachen. Sie nagen an Wärmedämmungen, was zu Energieverlusten und höheren Heizkosten führt. Zudem sind sie nicht besonders hygienisch und hinterlassen Exkremente. Der Lärm, den nachtaktive Marder verursachen, kann die Bewohner ebenfalls stören.
Korrekte Methoden zur Mardervertreibung
Experten raten dringend davon ab, eigenmächtig und mit verbotenen Mitteln gegen Marder vorzugehen. Stattdessen sollte man bei einem Marderproblem im Haus die örtliche Jagdgesellschaft kontaktieren. Der zuständige Jagdaufseher wird die Situation vor Ort begutachten und geeignete Massnahmen empfehlen.
Professionelle Hilfe und Prävention
- Kontakt zur Jagdgesellschaft: Dies ist der erste und wichtigste Schritt. Der Jagdaufseher kann feststellen, wie der Marder ins Gebäude gelangt ist.
- Baum- und Strauchschnitt: Oft nutzen Marder Bäume und Sträucher als Kletterhilfen, um auf Dächer zu gelangen. Ein Rückschnitt kann dies verhindern.
- Abdichten von Zugängen: Marder können durch sehr kleine Öffnungen schlüpfen. Experten empfehlen, alle potenziellen Zugänge sorgfältig zu verschliessen, sobald der Marder das Gebäude verlassen hat.
Tierschutzkonforme Vertreibungsmethoden
Es gibt verschiedene humane Methoden, um Marder aus dem Haus zu vertreiben:
- Carbid: Diese chemische Verbindung erzeugt bei Befeuchtung ein Gas, das für Marder unangenehm riecht, aber für Menschen und andere Tiere in dieser Menge unschädlich ist.
- Hundehaare: Ein origineller Tipp von Experten ist, Hundehaare in einem Strumpf im Dachstock aufzuhängen. Der Geruch vertreibt die Marder. Wer keinen Hund hat, kann Hundehaare in einem Hundesalon erhalten.
- Radio: Ein tagsüber laufendes Radio im Dachstock kann Marder stören, da sie nachtaktiv sind und tagsüber ruhen möchten.
Um festzustellen, ob ein Marder das Gebäude verlassen hat, kann Zeitungspapier in die Schlupflöcher gestopft werden. Wenn das Papier nach aussen gedrückt wird, war der Marder noch im Haus. Bleibt es unberührt, kann das Loch von einer Fachperson verschlossen werden.
Vorfälle mit verbotenen Fallen sind laut Reto Muggler selten, aber nicht ausgeschlossen. Er erinnert sich an einen Fall vor fünf Jahren im Zürcher Weinland, bei dem ein Fuchs in einem Tellereisen verendete. Dies zeigt die anhaltende Relevanz der Aufklärung über tierschutzkonforme Verhaltensweisen.





